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Die '''Beschwer''' ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht. Sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines [[Rechtsmittel]]s.
Die '''Beschwer''' ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht. Sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines [[Rechtsmittel]]s. Beschwert ist zum Beispiel der Beklagte, wenn eine Entscheidung für ihn ungünstig ausfällt. Auch im Falle eines vorangegangenen [[Vergleich]]s ist eine Beschwer noch möglich.


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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 14. Mai 2026, 11:10 Uhr

Die Beschwer ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht. Sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels. Beschwert ist zum Beispiel der Beklagte, wenn eine Entscheidung für ihn ungünstig ausfällt. Auch im Falle eines vorangegangenen Vergleichs ist eine Beschwer noch möglich.

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