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Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Fünf-Prozent-Hürde''' ist eine in Deutschland verbreitete Klausel bei Wahlen. Sie gilt insbesondere bei der Bundestagswahl…“
 
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Die '''Fünf-Prozent-Hürde''' ist eine in [[Deutschland]] verbreitete Klausel bei Wahlen. Sie gilt insbesondere bei der [[Deutscher Bundestag|Bundestag]]swahl und allen [[Landestag]]swahlen. Es betrifft in der Regel die Wahl von Abgeordneten nur, soweit es sich um Listenwahlen handelt. Bis 2009 galt auch bei Europawahlen die Fünf-Prozent-Hürde. In Bayern können in den Landtag nur Direktkandidaten der Parteien einziehen können, die mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen. Im Land Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl in den zwei Wahlbereichen [[Bremen]] und [[Bremerhaven]] getrennt angewendet.
#REDIRECT [[Fünf-Prozent-Hürde]]
 
{{PPA-Kupfer}}
 
[[Kategorie:Wahl in Deutschland]]

Aktuelle Version vom 12. März 2017, 21:45 Uhr

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