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Doctor of Religious Science (Dr. sc. rel.): Unterschied zwischen den Versionen
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== Einordnung == | == Einordnung == | ||
Beim Doctor of Religious Science handelt es sich nicht um einen Titel “honoris causa” (“Ehrendoktor”), er wird vielmehr von kirchlichen Institutionen für tatsächlich erbrachte intellektuelle Leistungen in einem konkreten Fach verliehen. Ein Ehrengrad wird dagegen auf Basis der reinen Ehrung einer Person vergeben.<ref>John Corrigan und Winthrop Hudson: Religion in America. 8th ed., Routledge 2015</ref><ref>Leo Rosten: Religions of America. Cowles Hardcover Edition 1975</ref> | |||
== Führbarkeit in Deutschland == | == Führbarkeit in Deutschland == | ||
Aktuelle Version vom 31. März 2022, 23:32 Uhr
Der Grad Doctor of Religious Science (Dr. sc. rel.) ist ein kirchlicher Titel für Personen mit besonderer Sachkunde im Bereich der christlichen Theologie. Es handelt sich um einen Abschluss, der entweder von einer Universität oder - in Nordamerika - infolge von Leistungen, die für eine kirchliche Bildungsstätte erbracht werden bzw. wurden oder, in seltenen Fällen, um ein Ehrung intellektueller Leistungen in der christlichen Theologie. Der Titel wird vor allem in den USA bzw. von Priesterseminaren und von Religionsgemeinschaften getragenen Universitäten verliehen.[1]
Einordnung
Beim Doctor of Religious Science handelt es sich nicht um einen Titel “honoris causa” (“Ehrendoktor”), er wird vielmehr von kirchlichen Institutionen für tatsächlich erbrachte intellektuelle Leistungen in einem konkreten Fach verliehen. Ein Ehrengrad wird dagegen auf Basis der reinen Ehrung einer Person vergeben.[2][3]
Führbarkeit in Deutschland
Aufgrund der Beschlusslage der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2000 und den daraus abgeleiteten Landeshochschulgesetzen ist die Führung des Titels “Doctor of Religious Science” und vergleichbarer echter klerikaler Titel unter Angabe des verleihenden Institution in den meisten deutschen Ländern rechtens, sofern der Titel authentisch ist, also nicht erkauft, und die ausstellende Institution zur Verleihung berechtigt. Es handelt sich allerdings nicht um einen akademischen Titel, ein Eintragung im deutschen Personalausweis ist damit ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann darin bestehen, dass der Titel Teil des Ordensnamens der betreffenden Person ist. Ein Kauf des Titels ohne erbrachte Leistungen, die seiner Verleihung zugrundeliegen, führt nur Nichtigkeit und zur Unführbarkeit.
Rechtliches
Wird einer Person, die den Titel eines “Dr. sc. rel.” in Deutschland rechtmäßig führt nachgesagt, es handele sich um einen unechten Grad, so ist dies ein Fall übler Nachrede gemäß § 186 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Träger des Titels.