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Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Ordnungswidrigkeit''' ist in [[Deutschland]] eine Verletzung des [[Ordnungsrecht]]s und keine [[Straftat]]. Der [[Gesetzgeber]] sieht es hierbei als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der [[Strafe]] zu reagieren, sondern lediglich ein [[Verwarnungsgeld]] oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine [[Geld]]buße zu erheben. Allerdings kann die Nichtzahlung der Geldbuße eine Strafe nach sich ziehen.


{{Rechtshinweis}}
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2023, 19:50 Uhr

Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine Verletzung des Ordnungsrechts und keine Straftat. Der Gesetzgeber sieht es hierbei als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Allerdings kann die Nichtzahlung der Geldbuße eine Strafe nach sich ziehen.

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