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Testament: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Testament''' | Ein '''Testament''' ([[latein]]isch ''testamentum'', von ''testari'' = „bezeugen“) ist meist eine Form der ''Verfügung von Todes wegen'' oder ein '''letzter Wille''', zum Beispiel eine Regelung für den [[Erbfall]]. Es wird nach deutschem Recht auch als ''letztwillige Verfügung'' bezeichnet.<ref>siehe {{§|1937|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]</ref> Liegt kein Testament vor, tritt die [[gesetzliche Erbfolge]] in Kraft. | ||
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==Siehe auch== | |||
*[[Berliner Testament]] | |||
*[[Erbschaftssteuer]] | |||
*[[Nachlass]] | |||
*[[Politisches Testament]] | |||
==Weblinks== | |||
*[https://www.was-bleibt.de/html/content/mein_letzter_wille.html Mein letzter Wille] auf der [[Webseite]] der Evangelischen Landeskirche in Baden | |||
*[https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-das-erbe-an-die-falschen-geht/6361310.html Wenn das Erbe an die Falschen geht], Bericht im [[Handelsblatt]] von 2012 | |||
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== Einzelnachweise == | |||
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[[Kategorie:Erbrecht]] | |||
[[Kategorie:Privatrecht]] | |||
Aktuelle Version vom 29. Juli 2023, 08:13 Uhr
Ein Testament (lateinisch testamentum, von testari = „bezeugen“) ist meist eine Form der Verfügung von Todes wegen oder ein letzter Wille, zum Beispiel eine Regelung für den Erbfall. Es wird nach deutschem Recht auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.[1] Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
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Siehe auch
Weblinks
- Mein letzter Wille auf der Webseite der Evangelischen Landeskirche in Baden
- Wenn das Erbe an die Falschen geht, Bericht im Handelsblatt von 2012
Andere Lexika