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Kurfürst: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kurfürsten''' waren jene dominanten Territorialfürsten des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reichs]], welchen das Recht zustand, den jeweiligen Kaiser oder König des Reichs zu wählen. Diese Prozedur reichte gewohnheitsrechtlich recht weit zurück, wurde allerdings dann 1356 in der [[Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] auch noch schriftlich festgeschrieben.  
Die '''Kurfürsten''' waren jene Territorialfürsten des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reichs]], welchen das Recht zustand, den jeweiligen [[Kaiser]] oder [[König]] des Reichs zu wählen. Diese Prozedur reichte gewohnheitsrechtlich recht weit zurück, wurde allerdings dann 1356 in der [[Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] auch noch schriftlich festgeschrieben.  


Relativ unbekannt ist dabei zum Beispiel, dass das Kurfürsten-Gremium seinerzeit auch eine Kaiser-Kandidatur des französischen "Sonnenkönigs" [[Ludwig XIV.]] zu behandeln hatte, der dann allerdings keine Gnade fand bei den Reichsvertretern.<ref>[[C. J. Burckhardt]]: ''Gestalten und Mächte'', Fretz & Wasmuth, Zürich 1941.</ref>
Relativ unbekannt ist dabei zum Beispiel, dass das Kurfürsten-Gremium seinerzeit auch eine Kaiser-Kandidatur des französischen "Sonnenkönigs" [[Ludwig XIV.]] zu behandeln hatte, der dann allerdings keine Gnade bei den Reichsvertretern fand. <ref>[[C. J. Burckhardt]]: ''Gestalten und Mächte'', Fretz & Wasmuth, Zürich 1941.</ref>


Im [[Mittelalter]] und in der [[Frühe Neuzeit|frühen Neuzeit]] gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun [[Reichsfürst]]en an. Jedem Kurfürsten war eines der [[Erzamt|Reichserzämter]] zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst#Zusammensetzung_des_Kurfürstenkollegiums</ref>
Im [[Mittelalter]] und in der [[Frühe Neuzeit|frühen Neuzeit]] gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun [[Reichsfürst]]en an. Jedem Kurfürsten war eines der [[Erzamt|Reichserzämter]] zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst#Zusammensetzung_des_Kurfürstenkollegiums</ref>


drei geistliche [[Fürstbischof|Fürstbischöfe]]:
drei geistliche [[Fürstbischof|Fürstbischöfe]]:
* der [[Erzbischof von Mainz|Erzbischof]] von [[Kurmainz|Mainz]] als [[Reichserzkanzler]] für Deutschland
* der [[Erzbischof von Mainz|Erzbischof]] von [[Mainz]] als [[Reichserzkanzler]] für Deutschland
* der [[Erzbischof von Köln|Erzbischof]] von [[Kurköln|Köln]] als Reichserzkanzler für [[Reichsitalien|Italien]]
* der [[Erzbischof von Köln|Erzbischof]] von [[Köln]] als Reichserzkanzler für [[Reichsitalien|Italien]]
* der [[Erzbischof von Trier|Erzbischof]] von [[Kurtrier|Trier]] als Reichserzkanzler für [[Königreich Burgund|Burgund]]
* der [[Erzbischof von Trier|Erzbischof]] von [[Trier]] als Reichserzkanzler für [[Königreich Burgund|Burgund]]


sowie vier weltliche Fürsten:
sowie vier weltliche Fürsten:

Aktuelle Version vom 12. Juni 2024, 09:33 Uhr

Die Kurfürsten waren jene Territorialfürsten des Heiligen Römischen Reichs, welchen das Recht zustand, den jeweiligen Kaiser oder König des Reichs zu wählen. Diese Prozedur reichte gewohnheitsrechtlich recht weit zurück, wurde allerdings dann 1356 in der Goldenen Bulle auch noch schriftlich festgeschrieben.

Relativ unbekannt ist dabei zum Beispiel, dass das Kurfürsten-Gremium seinerzeit auch eine Kaiser-Kandidatur des französischen "Sonnenkönigs" Ludwig XIV. zu behandeln hatte, der dann allerdings keine Gnade bei den Reichsvertretern fand. [1]

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Jedem Kurfürsten war eines der Reichserzämter zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:[2]

drei geistliche Fürstbischöfe:

sowie vier weltliche Fürsten:

Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde:


Einzelnachweis