PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Gebot: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
Zitate: warum nur dies eine?
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
 
(11 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Gebot''' ist eine verbindliche Anweisung, die als positives Gebot oder als negatives Gebot, also auch als [[Verbot]], gefasst sein kann. Gebote sind allgemein nicht einfach [[Gesetz]]e, da nicht jedem Gebot auch Gesetzeskraft innewohnt oder zugeschrieben wird.
{{Begriffsklärungshinweis}}
[[Datei:Zeichen 239 - Fußgänger.png|thumb|240px|Gebotsschild für Fußgänger]]
Ein '''Gebot''' ist eine verbindliche Anweisung, die als positiver Begriff und Gegensatz zum negativen [[Verbot]] aufgefasst sein kann. Ein Gebot wird oft in einem [[Gesetz]] ausgesprochen, auch wenn das Wort ''Gebot'' nicht immer ausdrücklich verwendet wird. Übliche Formulierungen sind, dass etwas getan werden soll oder dass eine Vorschrift zu befolgen ist.


==Siehe auch==
== Beispiele und Interpretationen ==
*[[Zehn Gebote]]
Gesetzliche Gebote sind manchmal strafbewehrt und insofern mit einem Verbot verbunden. So ist das Verkehrszeichen Nummer 241 gemäß der deutschen [[Straßenverkehrsordnung]] (StVO) für Fußgänger ein Hinweis, dass sie diesen Weg oder Platz benutzen können, und zugleich ein Verbot für andere Verkehrsteilnehmer. In der [[Baunutzungsverordnung]] und in einem [[Bebauungsplan]] wird festgelegt, wie ein Grundstück bebaut werden soll; es handelt sich um ein [[Baugebot]], von dem in bestimmtem Rahmen jedoch abgewichen werden kann.


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://www.duden.de/rechtschreibung/Gebot
*https://www.duden.de/rechtschreibung/Gebot
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Ethik]]
[[Kategorie:Verhaltenskodex]]
[[Kategorie:Rechtsphilosophie]]

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2024, 19:17 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Gebot (Begriffsklärung) aufgeführt.
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Gebotsschild für Fußgänger

Ein Gebot ist eine verbindliche Anweisung, die als positiver Begriff und Gegensatz zum negativen Verbot aufgefasst sein kann. Ein Gebot wird oft in einem Gesetz ausgesprochen, auch wenn das Wort Gebot nicht immer ausdrücklich verwendet wird. Übliche Formulierungen sind, dass etwas getan werden soll oder dass eine Vorschrift zu befolgen ist.

Beispiele und Interpretationen

Gesetzliche Gebote sind manchmal strafbewehrt und insofern mit einem Verbot verbunden. So ist das Verkehrszeichen Nummer 241 gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fußgänger ein Hinweis, dass sie diesen Weg oder Platz benutzen können, und zugleich ein Verbot für andere Verkehrsteilnehmer. In der Baunutzungsverordnung und in einem Bebauungsplan wird festgelegt, wie ein Grundstück bebaut werden soll; es handelt sich um ein Baugebot, von dem in bestimmtem Rahmen jedoch abgewichen werden kann.

Weblinks

Andere Lexika