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Ein '''Gebot''' ist eine verbindliche Anweisung, die als positiver Begriff und Gegensatz zum negativen [[Verbot]] aufgefasst sein kann. Ein Gebot wird oft in einem [[Gesetz]] ausgesprochen, auch wenn das Wort ''Gebot'' nicht immer ausdrücklich verwendet wird. Übliche Formulierungen sind, dass etwas getan werden soll oder dass eine Vorschrift zu befolgen ist. | |||
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Gesetzliche Gebote sind manchmal strafbewehrt und insofern mit einem Verbot verbunden. So ist das Verkehrszeichen Nummer 241 gemäß der deutschen [[Straßenverkehrsordnung]] (StVO) für Fußgänger ein Hinweis, dass sie diesen Weg oder Platz benutzen können, und zugleich ein Verbot für andere Verkehrsteilnehmer. In der [[Baunutzungsverordnung]] und in einem [[Bebauungsplan]] wird festgelegt, wie ein Grundstück bebaut werden soll; es handelt sich um ein [[Baugebot]], von dem in bestimmtem Rahmen jedoch abgewichen werden kann. | |||
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*https://www.duden.de/rechtschreibung/Gebot | *https://www.duden.de/rechtschreibung/Gebot | ||
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[[Kategorie:Rechtsphilosophie]] | |||
Aktuelle Version vom 18. Oktober 2024, 19:17 Uhr
Ein Gebot ist eine verbindliche Anweisung, die als positiver Begriff und Gegensatz zum negativen Verbot aufgefasst sein kann. Ein Gebot wird oft in einem Gesetz ausgesprochen, auch wenn das Wort Gebot nicht immer ausdrücklich verwendet wird. Übliche Formulierungen sind, dass etwas getan werden soll oder dass eine Vorschrift zu befolgen ist.
Beispiele und Interpretationen
Gesetzliche Gebote sind manchmal strafbewehrt und insofern mit einem Verbot verbunden. So ist das Verkehrszeichen Nummer 241 gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fußgänger ein Hinweis, dass sie diesen Weg oder Platz benutzen können, und zugleich ein Verbot für andere Verkehrsteilnehmer. In der Baunutzungsverordnung und in einem Bebauungsplan wird festgelegt, wie ein Grundstück bebaut werden soll; es handelt sich um ein Baugebot, von dem in bestimmtem Rahmen jedoch abgewichen werden kann.
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