PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Evangelisches Kirchenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Evangelische Kirchenrecht''' wurde teilweise aus dem [[Kanonisches Recht|Kanonischen Recht]] entwickelt, im Gegensatz zum [[Kirchenrecht]] in der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] gibt es jedoch Unterschiede in den jeweiligen [[Landeskirche]]n. Gemeinsame Schwerpunkte sind im ''evangelischen Kirchenrecht'' das [[Dienstrecht]] und somit Regelungen für die Rechtsbeziehungen der Angehörigen dieser Kirchen untereinander. Zu Glaubensfragen finden sich dagegen nur sehr wenige Aussagen. Eine der wenigen einheitlichen Regelungen ist in Deutschland seit 2009 das [[Seelsorgegeheimnisgesetz]] der [[Evangelische Kirche in Deutschland|Evangelischen Kirche in Deutschland]] (EKD),<ref>Volltext des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) vom 28. Oktober 2009 http://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484</ref> das Bestimmungen zum [[Beichtgeheimnis]] enthält, und die [[Grundordnung der EKD]] von [[1948]].
Das '''Evangelische Kirchenrecht''' wurde teilweise aus dem [[Kanonisches Recht|Kanonischen Recht]] entwickelt, im Gegensatz zum [[Kirchenrecht]] in der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] gibt es jedoch Unterschiede in den jeweiligen [[Landeskirche]]n. Gemeinsame Schwerpunkte sind im ''evangelischen Kirchenrecht'' das [[Dienstrecht]] und somit Regelungen für die Rechtsbeziehungen der Angehörigen dieser Kirchen untereinander. Zu Glaubensfragen finden sich dagegen nur sehr wenige Aussagen. Eine der wenigen einheitlichen Regelungen sind in Deutschland seit 2009 das [[Seelsorgegeheimnisgesetz]] der [[Evangelische Kirche in Deutschland|Evangelischen Kirche in Deutschland]] (EKD),<ref>Volltext des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) vom 28. Oktober 2009 http://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484</ref> das Bestimmungen zum [[Beichtgeheimnis]] enthält, das [[Kirchenmitgliedschaftsgesetz]] (KMG) von 1976, das [[Mitarbeitervertretungsgesetz]] (MVG) von 1992 und die [[Grundordnung der EKD]] von [[1948]].


{{PPA-Zirkon}}
{{PPA-Zirkon}}

Aktuelle Version vom 8. März 2025, 16:59 Uhr

Das Evangelische Kirchenrecht wurde teilweise aus dem Kanonischen Recht entwickelt, im Gegensatz zum Kirchenrecht in der römisch-katholischen Kirche gibt es jedoch Unterschiede in den jeweiligen Landeskirchen. Gemeinsame Schwerpunkte sind im evangelischen Kirchenrecht das Dienstrecht und somit Regelungen für die Rechtsbeziehungen der Angehörigen dieser Kirchen untereinander. Zu Glaubensfragen finden sich dagegen nur sehr wenige Aussagen. Eine der wenigen einheitlichen Regelungen sind in Deutschland seit 2009 das Seelsorgegeheimnisgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),[1] das Bestimmungen zum Beichtgeheimnis enthält, das Kirchenmitgliedschaftsgesetz (KMG) von 1976, das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) von 1992 und die Grundordnung der EKD von 1948.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Evangelisches Kirchenrecht) vermutlich nicht.

---



Einzelnachweise

  1. Volltext des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) vom 28. Oktober 2009 http://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484