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Verjährung (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der '''Verjährungsfrist''', erlischt ein zivilrechtlicher Anspruch oder die Möglichkeit eine Straftat zu verfolgen. Die Frist beginnt am 31. 12. um 24:00 des Jahres in dem ein [[Schuldner]] oder (mutmaßlicher) [[Straftäter]] in Kenntnis gesetzt worden ist oder selber Kenntnis hatte.
In '''Deutschland''' und den meisten Staaten der Welt erlischt nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der '''Verjährungsfrist''', ein [[rechtlicher Anspruch]] oder die Möglichkeit eine [[Straftat]] zu verfolgen. Die Frist beginnt grundsätzlich am 31. 12. um 24:00 des Jahres, in dem z.B. der Anspruch gemäß [[Bürgerliches Gesetzbuch]] (BGB) entstanden ist oder die vermutete Straftat gemäß [[Strafgesetzbuch]] (StGB) begangen wurde. Die ''regelmäßige Verjährungsfrist'' beträgt drei Jahre ({{§|195|bgb|juris}} BGB). Die [[Verjährung]] selbst kann durch verschiedene Umstände (siehe {{§|203|bgb|juris}} BGB und folgende) gehemmt werden.  


Grundsätzlich sollte ein Beklagter selber auf die Verjährungsfrist hinweisen, weil ein Richter in Deutschland diese nicht prüft. Dies widerspricht dem Prinzip der Prozessökonomie und ist somit eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems. Wird auf die Verjährung nicht hingewiesen, wird ein Verfahren eingeleitet. Ist der Anspruch verjährt, muss eine an das Gericht per Einschreiben geschickte Klageerwiderung nur den Hinweis auf die Verjährung enthalten, die Einschaltung eines [[Rechtsanwalt]]s ist somit nicht notwendig.
Grundsätzlich sollte ein Schuldner bzw. ein Beklagter selber auf die Verjährungsfrist hinweisen, weil ein Richter in Deutschland diese meist nicht prüft. Dies widerspricht dem Prinzip der Prozessökonomie und ist somit eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems. Wird auf die Verjährung nicht hingewiesen, wird ein Verfahren eingeleitet. Ist der Anspruch verjährt, muss eine an das Gericht per Einschreiben geschickte Klageerwiderung nur den Hinweis auf die Verjährung enthalten, die Einschaltung eines [[Rechtsanwalt]]s ist somit nicht notwendig.


Eine der kürzesten Fristen existiert im [[Mietrecht]]. Sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die verzinste [[Kaution]] unverzüglich überweisen, wenn er keine Ansprüche geltend gemacht hat. Weigert er sich nach einer Mahnung weiterhin die verzinste Kaution herauszugeben, würde er einen [[http://bundesrecht.juris.de/zpo/ Zivilprozess]] wegen der Verjährung verlieren.
Die kürzesten Fristen gibt es im [[Kaufrecht]]<ref>laut {{§|438|bgb|juris}} Absatz 1 Nummer 3 BGB sind es zwei Jahre</ref> und im [[Mietrecht]] (siehe {{§|548|bgb|juris}} BGB). Die längsten Fristen betragen in Deutschland 30 Jahre - z.B. bei Ansprüchen aus [[Eigentum]] - und 70 Jahre beim [[Urheberrecht]].  


Vergisst der Wohnungsmieter (oder dessen Erbe) eine Kaution zurückzufordern, verliert er nach 10 Jahren seinen Anspruch. Aufgrund einer Novellierung wurde die Verjährungsfrist von 30 auf 10 Jahre gekürzt.
== Strafrecht ==
Keine Frist existiert in vielen Staaten bei [[Mord]] und [[Völkermord]] (Genozid). Die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord wurde 1965 in der [[Verjährungsdebatte]] des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]] diskutiert, 1969 verlängert und 1979 aufgehoben.


Die längste Frist beträgt 30 Jahre z.B. bei Ansprüchen aus [[Eigentum]] (ausgenommen eine Mietwohnungskaution).
== Zivilrecht ==
=== Mietrecht ===
Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die verzinste [[Kaution]] überweisen bzw. auszahlen lassen, wenn er keine Ansprüche geltend macht - zum Beispiel hinsichtlich einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung.<ref>https://www.vermietet.de/mietrecht-kaution</ref><ref>https://www.urteile-mietrecht.net/Kaution.html</ref> Der Wohnungsmieter hat drei Jahre Zeit, seinen Anspruch geltend zu machen.<ref>https://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution-rueckzahlung.html#fristen</ref>


Weitere [http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_%28Deutschland%29 Fristen] sind in der Wikipedia abrufbar.
=== Kaufrecht ===
Im deutschen Kaufrecht bzw. [[Handelsrecht]] gibt es verschiedene Regelungen. Die jeweiligen Fristen richten sich grundsätzlich danach, ob zum Beispiel bei einem Geschäft eine [[Privatperson]] oder ein [[Kaufmann]] beteiligt ist. Eine Privatperson kann sich auf die besonderen Regelungen des [[Verbraucherschutz]]es berufen. Das gilt bei einem Kaufmann nur, wenn er den Vertrag für private Zwecke abschließt. Bei einem Kaufmann bzw. einem Vertrag unter Geschäftsleuten (siehe [[Handelsgeschäft]]) wird ansonsten unterstellt, dass die beteiligten Personen über die entsprechende Sachkenntnis verfügen, und daher greift der Verbraucherschutz hier nicht. Insbesondere bei Zahlungen, Zinsen und bei der [[Mängelrüge]] ist das von Bedeutung.


Keine Frist existiert bei [[Mord]] und [[Völkermord]] (Genozid).
{{Rechtshinweis}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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*[http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG003002307 Strafgesetzbuch (StGB) Abschnitt 5]
*[http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG003002307 Strafgesetzbuch (StGB) Abschnitt 5]


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== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)]]
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Aktuelle Version vom 11. August 2023, 10:19 Uhr

In Deutschland und den meisten Staaten der Welt erlischt nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der Verjährungsfrist, ein rechtlicher Anspruch oder die Möglichkeit eine Straftat zu verfolgen. Die Frist beginnt grundsätzlich am 31. 12. um 24:00 des Jahres, in dem z.B. der Anspruch gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entstanden ist oder die vermutete Straftat gemäß Strafgesetzbuch (StGB) begangen wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Verjährung selbst kann durch verschiedene Umstände (siehe § 203 BGB und folgende) gehemmt werden.

Grundsätzlich sollte ein Schuldner bzw. ein Beklagter selber auf die Verjährungsfrist hinweisen, weil ein Richter in Deutschland diese meist nicht prüft. Dies widerspricht dem Prinzip der Prozessökonomie und ist somit eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems. Wird auf die Verjährung nicht hingewiesen, wird ein Verfahren eingeleitet. Ist der Anspruch verjährt, muss eine an das Gericht per Einschreiben geschickte Klageerwiderung nur den Hinweis auf die Verjährung enthalten, die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist somit nicht notwendig.

Die kürzesten Fristen gibt es im Kaufrecht[1] und im Mietrecht (siehe § 548 BGB). Die längsten Fristen betragen in Deutschland 30 Jahre - z.B. bei Ansprüchen aus Eigentum - und 70 Jahre beim Urheberrecht.

Strafrecht

Keine Frist existiert in vielen Staaten bei Mord und Völkermord (Genozid). Die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord wurde 1965 in der Verjährungsdebatte des Deutschen Bundestages diskutiert, 1969 verlängert und 1979 aufgehoben.

Zivilrecht

Mietrecht

Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die verzinste Kaution überweisen bzw. auszahlen lassen, wenn er keine Ansprüche geltend macht - zum Beispiel hinsichtlich einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung.[2][3] Der Wohnungsmieter hat drei Jahre Zeit, seinen Anspruch geltend zu machen.[4]

Kaufrecht

Im deutschen Kaufrecht bzw. Handelsrecht gibt es verschiedene Regelungen. Die jeweiligen Fristen richten sich grundsätzlich danach, ob zum Beispiel bei einem Geschäft eine Privatperson oder ein Kaufmann beteiligt ist. Eine Privatperson kann sich auf die besonderen Regelungen des Verbraucherschutzes berufen. Das gilt bei einem Kaufmann nur, wenn er den Vertrag für private Zwecke abschließt. Bei einem Kaufmann bzw. einem Vertrag unter Geschäftsleuten (siehe Handelsgeschäft) wird ansonsten unterstellt, dass die beteiligten Personen über die entsprechende Sachkenntnis verfügen, und daher greift der Verbraucherschutz hier nicht. Insbesondere bei Zahlungen, Zinsen und bei der Mängelrüge ist das von Bedeutung.

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Einzelnachweise

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