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Wahlrecht für Passausländer in Belgien: Unterschied zwischen den Versionen

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'''In [[Belgien]] besteht wie in allen anderen [[DeNokratie]]n kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für alle im Land lebende [[Passausländer]]. Allerdings gibt es ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.'''
Das '''Wahlrecht für Passausländer in Belgien''' ist je nach Wahl unterschiedlich geregelt.
== Hintergrund ==
== Hintergrund ==
[[Wahlrecht für Passausländer in Belgien]]
* In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende [[Passausländer]] sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie [[DeNokratie]]n.  
* In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende [[Passausländer]] sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie [[DeNokratie]]n.  
* Ein Wahlrecht für Passausländer auf nationaler Ebene existiert in keinem europäischen Land. In einigen Ländern gibt es allerdings ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
* Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
* Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
== Belgein ==
 
* Wahlberechtigt auf nationaler Ebene ist jeder [[Belgien|belgische]] Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
* In [[Belgien]] war die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Passausländer ab [[1998]] verfassungsrechtlich vorgesehen. Allerdings kam bis [[2000]] keine parlamentarische Mehrheit für die konkrete Umsetzung zusammen.  
* In [[Belgien]] war die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Passausländer ab [[1998]] verfassungsrechtlich vorgesehen. Allerdings kam bis [[2000]] keine parlamentarische Mehrheit für die konkrete Umsetzung zusammen.  
* Im Jahr [[2004]] verabschiedete das belgische Parlament ein Gesetz, das auch Nicht-[[EU]]-Ausländern das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einräumt. Vorraussetung ist ein mindestens fünfjähriger, legaler Aufenthalt in Belgien und die Eintragung in eine Wählerliste. Das passive Wahlrecht haben Passausländer auf kommunaler Ebene aber nicht.
* Im Jahr [[2004]] verabschiedete das belgische Parlament ein Gesetz, das auch Nicht-[[EU]]-Ausländern das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einräumt. Vorraussetung ist ein mindestens fünfjähriger, legaler Aufenthalt in Belgien und die Eintragung in eine Wählerliste. Das passive Wahlrecht haben Passausländer auf kommunaler Ebene aber nicht.
* In Folge brachten die Kommunal- und Regionalwahlen eine deutliche Zunahme von Mandaten mit Migrationshintergrund. In [[Brüssel]] sind oft bis zu ein Drittel der neuen Gemeinderäte ausländischer Herkunft.
* In Folge brachten die Kommunal- und Regionalwahlen eine deutliche Zunahme von Mandaten mit Migrationshintergrund. In [[Brüssel]] sind oft bis zu ein Drittel der neuen Gemeinderäte ausländischer Herkunft.
== Video ==
 
== Links und Quellen ==
=== Siehe auch ===
=== Weblinks ===
=== Weblinks ===
==== Bilder / Fotos ====
* [http://www.fes.de/wiso/pdf/integration/2008/160208/beitrag_bauer.pdf Werner T. Bauer: ''Das kommunale Ausländerwahlrecht im europäischen Vergleich'', Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung (ÖGPP) im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung, 2008]
==== Videos auf Youtube ====
 
=== Quellen ===
{{Navigationsleiste Wahlrecht für Passausländer in europäischen Ländern}}
=== Literatur ===
 
=== Naviblock ===
=== Einzelnachweise ===
=== Einzelnachweise ===
<references/>
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[[Kategorie:Wahlrecht]]
[[Kategorie:Wahlrecht]]
[[Kategorie:Migration]]
[[Kategorie:Belgien]]
[[Kategorie:Belgien]]
[[Kategorie:DeNokratie]]

Aktuelle Version vom 17. März 2019, 07:13 Uhr

Das Wahlrecht für Passausländer in Belgien ist je nach Wahl unterschiedlich geregelt.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
  • Wahlberechtigt auf nationaler Ebene ist jeder belgische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • In Belgien war die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Passausländer ab 1998 verfassungsrechtlich vorgesehen. Allerdings kam bis 2000 keine parlamentarische Mehrheit für die konkrete Umsetzung zusammen.
  • Im Jahr 2004 verabschiedete das belgische Parlament ein Gesetz, das auch Nicht-EU-Ausländern das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einräumt. Vorraussetung ist ein mindestens fünfjähriger, legaler Aufenthalt in Belgien und die Eintragung in eine Wählerliste. Das passive Wahlrecht haben Passausländer auf kommunaler Ebene aber nicht.
  • In Folge brachten die Kommunal- und Regionalwahlen eine deutliche Zunahme von Mandaten mit Migrationshintergrund. In Brüssel sind oft bis zu ein Drittel der neuen Gemeinderäte ausländischer Herkunft.

Weblinks