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Heilpraktiker: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Heilpraktiker''' bezeichnet man eine Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens, das es geübten Laien gestattet nach einer staatlichen Überprüfung die [[Heilkunde]] auszuüben, ohne Arzt zu sein. Diese Personen nennt man "Heilpraktiker".
Ein '''Heilpraktiker''' darf in [[Deutschland]] nach einer staatlichen Überprüfung die [[Heilkunde]] auszuüben, ohne [[Arzt]] oder [[Psychotherapeut]] zu sein. Ein Schwerpunkt der Heilpraktiker liegt in der [[Homöopathie]] und verschiedenen Verfahren der [[Naturheilkunde]].
[[Datei:Heilpraktiker.jpeg|thumb|Heilpraktiker dürfen nicht alle Medikamente verschreiben.]]


==Berufsbild==
==Berufsbild==
"Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur sowie der inneren Natur des Menschen orientierte. Damit ist die Naturheilkunde des Heilpraktikers grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem jeweils herrschenden Wissenschaftsbild, wiewohl der Heilpraktiker wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse in seiner Tätigkeit selbstverständlich berücksichtigt."<ref>[http://www.heilpraktiker.org/berufsbild-1996 Berufsbild Heilpraktiker Teil I</ref>
Das Berufsbild hat sich im Laufe der Zeit verändert. Ähnlich wie ein Arzt führt er eine Praxis. Ein Studium der [[Humanmedizin]] ist nicht erforderlich,<ref>https://www.heilpraktiker.org/heilpraktiker-ausbildung</ref> wird aber empfohlen. Der ''Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.'' schilderte die Situation 1996 wie folgt: „Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur sowie der inneren Natur des Menschen orientierte.<ref name="fdh">[http://www.heilpraktiker.org/berufsbild-1996 Berufsbild Heilpraktiker]</ref>


==Aufgaben des Heilpraktikers==
==Aufgaben des Heilpraktikers==
"Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen. Damit erfüllt er auch eine gesellschaftliche Aufgabe: Er verhindert in den ihm eigenen Bereichen gesundheitlicher Versorgung eine unserer demokratisch pluralistischen Gesellschaft unangemessene Monopolstellung der institutionalisierten Medizin und bildet praktisch eine Regulativfunktion, in dem durch sein Wirken nicht nur die Therapiefreiheit sinnvoll gewahrt wird, sondern auch die Wahlfreiheit des Bürgers nach einem von ihm persönlich bevorzugten Therapeuten. Diese soziologische Funktion erfüllt der Heilpraktiker als eigenständiger Behandler unabhängig davon, ob einige seiner Therapien die wissenschaftliche Anerkennung erlangen und/oder Eingang in die allgemeine Medizin finden. Außerdem vervollständigt er das Spektrum naturheilkundlicher Verfahren über evtl. auch von der wissenschaftlichen Medizin übernommenen Methoden hinaus und leistet mit diesem Angebot wiederum einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapiefreiheit und Therapievielfalt."<ref>[http://www.heilpraktiker.org/berufsbild-1996 Berufsbild Heilpraktiker Teil II</ref>
Im Gegensatz zum Arzt darf ein Heilpraktiker nur Medikamente aus dem Bereich der [[Homöopathie]] verschreiben und auch nicht operieren. Ein Fachverband schreibt dazu: "Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen.... Außerdem vervollständigt er das Spektrum naturheilkundlicher Verfahren über evtl. auch von der wissenschaftlichen Medizin übernommenen Methoden hinaus und leistet mit diesem Angebot wiederum einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapiefreiheit und Therapievielfalt."<ref name="fdh" /> So können zum Beispiel auch alternative Verfahren wie [[Akupunktur]] angeboten werden.


==Rechtliches==
==Geschichte==
"Rechtliche Regelungen
Eine Kurierfreiheit gab es bis 1851. Nach kurzzeitiger Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 durch die [[Gewerbeordnung]] entwickelten sich die unterschiedlichen traditionellen Heilkundigen wie Kräuterkundige, Knochenrenker bzw. Knochenbrecher, Homöopathen und Magneopathen weiter. Es kam zur Gründung von Ausbildungsstätten und Berufsverbänden als Reaktion auf die seit 1872 im Deutschen Reich geltenden Beschränkungen.
Die Aufhebung der allgemeinen Kurierfreiheit 1851 beendete den bisherigen Rechtszustand, konnte die Weiterentwicklung jedoch nicht entscheidend hemmen.
 
Nach Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 formierten sich die unterschiedlich orientierten Heilkundigen, wie z.B. Kräuterheiler, Knochenrenker, Homöopathen und Magneopathen kontinuierlich zu einem Berufsstand. Gemeinsame Aktivitäten in den aufkommenden Volksgesundheitsbewegungen sowie Gründung von Ausbildungsstätten und Berufsverbänden waren ein Indiz für die endgültige Formierung eines neuen Berufsstandes.
Die Zahl der Heilkundigen ohne abgeschlossenes Medizinstudium stieg von 1713 im Jahre 1817 bis 1933 auf 14266. Auch die 1899 eingesetzte ständige Kurpfuscher-Kommission der Ärzte konnte dieser Entwicklung keinen Einhalt gebieten.
Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung HEILPRAKTIKER fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden.
 
Berufsbezeichnung HEILPRAKTIKER fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden.
Erst das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung ''Heilpraktiker'' fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden. „1952 wurde diese Einschränkung, die gegenüber der früher geltenden Kurierfreiheit quasi einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die ''Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein''.“<ref name="fdh" />
1952 wurde diese Einschränkung, die quasi einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die ''Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein''."
 
Seit 1993 ist für jedermann mit einer beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die eigenständige Ausübung von [[Psychotherapie]] und, seit Ende 2006 in Rheinland-Pfalz und seit Ende 2009 im ganzen Bundesgebiet, von [[Physiotherapie]] möglich. Doch muss immer die ''Beschränkung der Erlaubnis klar erkennbar'' sein. Bis November 2008 wurden von der ''Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden'' (AOLG) die Bezeichnungen „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ und „psychotherapeutischer Heilpraktiker“ (Kurzform von „psychotherapeutisch tätiger Heilpraktiker“) als unbedenklich angesehen.
 
== Bekannte Heilpraktiker ==
*[[Maria Holl (Therapeutin)|Maria Holl]]
*[[Manfred Köhnlechner]]
*[[Mechthild Scheffer]]
 
==Einzelnachweise==
<references />
 
{{PPA-Silber}}
 
[[Kategorie:Beruf]]
[[Kategorie:Alternativmedizinischer Beruf]]
[[Kategorie:Naturheilkunde]]

Aktuelle Version vom 24. April 2026, 06:12 Uhr

Ein Heilpraktiker darf in Deutschland nach einer staatlichen Überprüfung die Heilkunde auszuüben, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein. Ein Schwerpunkt der Heilpraktiker liegt in der Homöopathie und verschiedenen Verfahren der Naturheilkunde.

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Heilpraktiker dürfen nicht alle Medikamente verschreiben.

Berufsbild

Das Berufsbild hat sich im Laufe der Zeit verändert. Ähnlich wie ein Arzt führt er eine Praxis. Ein Studium der Humanmedizin ist nicht erforderlich,[1] wird aber empfohlen. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. schilderte die Situation 1996 wie folgt: „Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur sowie der inneren Natur des Menschen orientierte.“[2]

Aufgaben des Heilpraktikers

Im Gegensatz zum Arzt darf ein Heilpraktiker nur Medikamente aus dem Bereich der Homöopathie verschreiben und auch nicht operieren. Ein Fachverband schreibt dazu: "Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen.... Außerdem vervollständigt er das Spektrum naturheilkundlicher Verfahren über evtl. auch von der wissenschaftlichen Medizin übernommenen Methoden hinaus und leistet mit diesem Angebot wiederum einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapiefreiheit und Therapievielfalt."[2] So können zum Beispiel auch alternative Verfahren wie Akupunktur angeboten werden.

Geschichte

Eine Kurierfreiheit gab es bis 1851. Nach kurzzeitiger Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 durch die Gewerbeordnung entwickelten sich die unterschiedlichen traditionellen Heilkundigen wie Kräuterkundige, Knochenrenker bzw. Knochenbrecher, Homöopathen und Magneopathen weiter. Es kam zur Gründung von Ausbildungsstätten und Berufsverbänden als Reaktion auf die seit 1872 im Deutschen Reich geltenden Beschränkungen.

Die Zahl der Heilkundigen ohne abgeschlossenes Medizinstudium stieg von 1713 im Jahre 1817 bis 1933 auf 14266. Auch die 1899 eingesetzte ständige Kurpfuscher-Kommission der Ärzte konnte dieser Entwicklung keinen Einhalt gebieten.

Erst das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung Heilpraktiker fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden. „1952 wurde diese Einschränkung, die gegenüber der früher geltenden Kurierfreiheit quasi einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein.“[2]

Seit 1993 ist für jedermann mit einer beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die eigenständige Ausübung von Psychotherapie und, seit Ende 2006 in Rheinland-Pfalz und seit Ende 2009 im ganzen Bundesgebiet, von Physiotherapie möglich. Doch muss immer die Beschränkung der Erlaubnis klar erkennbar sein. Bis November 2008 wurden von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) die Bezeichnungen „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ und „psychotherapeutischer Heilpraktiker“ (Kurzform von „psychotherapeutisch tätiger Heilpraktiker“) als unbedenklich angesehen.

Bekannte Heilpraktiker

Einzelnachweise

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