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Bundesnachrichtendienst: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bundesnachrichtendienst''' ('''BND''') ist der Auslandsgeheimdienst der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Sein Sitz war seit seiner Gründung nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] im [[Bayern|bayerischen]] Pullach. Derzeit (2017) zieht der Dienst in einen Neubau in der Bundeshauptstadt [[Berlin]]. Der BND ist ein klassischer Nachrichtendienst zur Aufklärung und für Operationen im Auslands. Vergleichbare Dienste sind die [[CIA]] [[USA]], der [[MI6]] [[Großbritannien]] oder der FSB in [[Russland]]. 
[[Datei:BND Logo.png|thumb|Logo des BND]]


== Gesetzliche Grundlage ==
Der '''Bundesnachrichtendienst''' ('''BND''') ist der Auslandsgeheimdienst der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Er wurde 1956 gegründet und hatte seinen Hauptsitz seitdem im [[Bayern|bayerischen]] [[Pullach]]. In der Anfangszeit stand der BND unter maßgeblichem Einfluss seines ersten Präsidenten [[Reinhard Gehlen]].
Im "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst" (BNDG) ist festgelegt, was der BND zu tun und zu lassen hat. Das BNDG regelt, dass der Bundesnachrichtendienst eine "Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlersamtes" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BNDG) ist und dem Leiter des Bundeskanzleramtes unterstellt.  
 
Seit 2014 steht dem Dienst ein Neubau in der Bundeshauptstadt [[Berlin]] zur Verfügung, wo inzwischen die neue Zentrale entstanden ist. Der BND ist ein klassischer Nachrichtendienst zur Aufklärung und für Operationen außerhalb Deutschlands und hatte 2016 rund 6.500 Mitarbeiter. Für das Inland ist der [[Verfassungsschutz]] zuständig. Mit dem BND vergleichbare Dienste sind die [[CIA]] ([[USA]]), der [[MI6]] ([[Großbritannien]]) oder der als Nachfolger vom [[KGB]] agierende [[FSB]] ([[Russland]]).


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Obwohl der BND auch im Inland operieren kann (§§ 2-6; §§ 8-11 BNDG), wird in der Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG die Fokussierung auf das Ausland festgelegt. Entsprechend werden Erkenntnisse über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind gesammelt, ausgewertet und den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt. Auch Operationen durch Agenten im Ausland sind, wie bei jedem Auslandsnachrichtendienst auch beim BND üblich.  
Im [[Gesetz über den Bundesnachrichtendienst]] (BNDG) von 1990 ist festgelegt, was der BND heute zu tun und zu lassen hat. Das BNDG regelt, dass der Bundesnachrichtendienst eine „Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlersamtes“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BNDG) ist und dem Leiter des [[Bundeskanzleramt]]es untersteht.
 
Obwohl der BND auch im Inland operieren kann (§§ 2-6; §§ 8-11 BNDG), wird in der Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG die Fokussierung auf das Ausland festgelegt. Entsprechend werden Erkenntnisse, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, gesammelt, ausgewertet und den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt. Operationen durch Agenten und sogenannte ''Inoffizielle Mitarbeiter'' sind, wie bei jedem anderen Nachrichtendienst auch, beim BND ebenfalls üblich. Eine wichtige Aufgabe des BND ist nach wie vor die Beobachtung von [[Spionage]]tätigkeiten von Personen im In- und Ausland.
 
== Affären ==
Im Laufe der Geschichte wurden verschiedene Affären und Peinlichkeiten um den BND bekannt. Eine Untersuchung soll in bestimmten Fällen im geheim tagenden [[Parlamentarisches Kontrollgremium|Parlamentarischen Kontrollgremium]] oder in einem parlamentarischen [[Untersuchungsausschuss]] erfolgen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnachrichtendienst#Aff%C3%A4ren</ref> Beispiele sind:
 
* 1975 genehmigte der Chef des Kanzleramtes, [[Manfred Schüler]], während des [[Stammheim-Prozess]]es den illegalen Einbau von Abhöranlagen, was in der Folge zur [[Abhöraffäre von Stammheim]] führte.
* 1991 gab es die [[Panzer-Affäre]] um den BND, die [[Bundeswehr]] und den israelischen [[Mossad]] wegen Rüstungsgütern der [[Nationale Volksarmee|NVA]], welche nach [[Israel]] transportiert werden sollten.
* 1993 erregte [[Erich Schmidt-Eenboom]] mit seinem Buch ''Der BND – die unheimliche Macht im Staate: Schnüffler ohne Nase'' Aufsehen
* 1995 gab es die sogenannte [[Plutonium-Affäre]]: Dabei hatte der BND einen [[Schmuggel]] von [[Plutonium]] aus [[Moskau]] nach München initiiert.
* 2004 bekamen die [[Rübezahl-Affäre]] und weitere Peinlichkeiten durch ein Buch von [[Norbert Juretzko]] größere Aufmerksamkeit.
* 2022 wurde [[Bruno Kahl]], seit 2016 [[Präsident (Verwaltung)|Präsident]] des BND, vom russischen Überfall auf die [[Ukraine]] überrascht und musste aus [[Kiew]] von einer BND-Spezialeinheit abgeholt werden.<ref>[https://rp-online.de/politik/ausland/bnd-chef-bruno-kahl-wird-von-russlands-angriff-ueberrascht-flucht-auf-dem-landweg_aid-66629665 BND-Chef von Spezialeinheit aus Ukraine geholt]</ref>
 
== Literatur ==
* Reinhard Gehlen: ''Der Dienst''. Erinnerungen 1942-1971. Mainz und Wiesbaden 1971.


== Zur Weiterbildung ==
== Weblinks ==
*[http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/135216/nachrichtendienste Bundeszentrale für politische Bildung: Geheimdienste]
*[http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/135216/nachrichtendienste Bundeszentrale für politische Bildung: Geheimdienste]


[[Kategorie:Nachrichtendienst]]
== Siehe auch ==
[[Kategorie:Politik]]
*[[Bundesamt für Verfassungsschutz]]
*[[Militärischer Abschirmdienst]]
 
{{Navigationsleiste BND-Präsidenten}}
 
==Einzelnachweise==
<references/>
 
[[Kategorie:Bundesnachrichtendienst| ]]
[[Kategorie:Nachrichtendienst (Deutschland)]]
[[Kategorie:Bundesbehörde (Deutschland)]]
[[Kategorie:Nachrichtendienstliche Organisation]]
[[Kategorie:Gegründet 1956]]
[[Kategorie:PPA-Silber]]

Aktuelle Version vom 2. Juli 2024, 09:31 Uhr

Logo des BND

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1956 gegründet und hatte seinen Hauptsitz seitdem im bayerischen Pullach. In der Anfangszeit stand der BND unter maßgeblichem Einfluss seines ersten Präsidenten Reinhard Gehlen.

Seit 2014 steht dem Dienst ein Neubau in der Bundeshauptstadt Berlin zur Verfügung, wo inzwischen die neue Zentrale entstanden ist. Der BND ist ein klassischer Nachrichtendienst zur Aufklärung und für Operationen außerhalb Deutschlands und hatte 2016 rund 6.500 Mitarbeiter. Für das Inland ist der Verfassungsschutz zuständig. Mit dem BND vergleichbare Dienste sind die CIA (USA), der MI6 (Großbritannien) oder der als Nachfolger vom KGB agierende FSB (Russland).

Aufgaben

Im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) von 1990 ist festgelegt, was der BND heute zu tun und zu lassen hat. Das BNDG regelt, dass der Bundesnachrichtendienst eine „Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlersamtes“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BNDG) ist und dem Leiter des Bundeskanzleramtes untersteht.

Obwohl der BND auch im Inland operieren kann (§§ 2-6; §§ 8-11 BNDG), wird in der Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG die Fokussierung auf das Ausland festgelegt. Entsprechend werden Erkenntnisse, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, gesammelt, ausgewertet und den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt. Operationen durch Agenten und sogenannte Inoffizielle Mitarbeiter sind, wie bei jedem anderen Nachrichtendienst auch, beim BND ebenfalls üblich. Eine wichtige Aufgabe des BND ist nach wie vor die Beobachtung von Spionagetätigkeiten von Personen im In- und Ausland.

Affären

Im Laufe der Geschichte wurden verschiedene Affären und Peinlichkeiten um den BND bekannt. Eine Untersuchung soll in bestimmten Fällen im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium oder in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss erfolgen.[1] Beispiele sind:

Literatur

  • Reinhard Gehlen: Der Dienst. Erinnerungen 1942-1971. Mainz und Wiesbaden 1971.

Weblinks

Siehe auch