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| Das '''[[Internet]]''' ist durch [[Anonymität im Internet|Anonymität]], kostenlose Angebote und Verfügbarkeit zu einem umfangreichen Verbreitungsweg von '''Pornografie''' geworden. Als [[Pornografie]] wird dabei die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel bezeichnet, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont und gezeigt werden. Pornografie im Internet bezeichnet insgesamt die Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos, die am stärksten über pornografische [[Website]]s verbreitet wird.
| | #REDIRECT [[Pornografie im Internet]] |
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| [[Jugendschutz]] und [[strafrecht]]liche Verfolgung stoßen im Internet auf Grund praktischer Probleme, Gesetzgebung unterschiedlicher Länder und oft auch durch verschleierter Domain-Registrierungen an gewisse Grenzen.
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| == Rechtslage ==
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| Die Verbreitung von Pornografie ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen in {{§|184d|stgb|juris}} Abs. 1 Nr. 1 und 2 des [[Strafgesetzbuch]]es und § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) eingeschränkt, so dass eine Freigabe (zum Beispiel Verkaufsangebote) grundsätzlich erst für Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig ist. Dies umfasst auch die Haftung für das Setzen eines [[Hyperlink]]s auf eine Website mit entsprechenden Inhalten.<ref>[http://www.rechtsanwalt.com/229-18212-urteil-wettbewerbsrecht-unzulaessiger-verweis-auf-pornografische-internetseiten/ Urteil des BGH vom 18.10.2007 I ZR 102/05 JurPC Web-Dok. 78/2008]</ref>
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| Ausnahmsweise ist die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen geschlossener Benutzergruppen, bei denen sichergestellt ist, dass die Teilnehmer nicht unter 18 Jahren alt sind, erlaubt. Zu diesem Zweck verlangen manche Betreiber dieser Websites die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren. Diese Art der Zugangsbeschränkung wird jedoch von Juristen nicht als ausreichend angesehen. Vielmehr sind effektivere Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.<ref>''[http://www.jugendschutz.net/pdf/mmr_avs.pdf Jugendmedienschutz: Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV]“ von Martin Döring und Thomas Günter</ref> Anbieter, die kein solches Verfahren oder ein vergleichbares wie das ''Adult Verification System'' (kurz: AVS genannt) verwenden, können sich dabei nach deutschem Recht strafbar machen.
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| == Siehe auch ==
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| *[[Cybersex]]
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| == Einzelnachweise ==
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| <references/>
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| == Netzverweise ==
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| * [http://www.handbuch-jugendschutz.de/ Das Online-Handbuch Kinder- und Jugendschutz]
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| * [http://www.internet-abc.de/eltern/jugendschutz.php Internet-ABC: Jugendschutz und Jugendmedienschutz]
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| * [http://www.jugendschutzaktiv.de "Jugendschutz aktiv" - Internetportal des Bundesfamilienministeriums der Bundesrepublik Deutschland]
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| * [http://internet-filter-review.toptenreviews.com/internet-pornography-statistics.html Zugriffsstatisken weltweit]
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| * [http://www.rechercheportal.de/dc/filmdatenbanken.php#sexfilme seriöse Datenbanken von Pornos und Pornodarstellern Rechercheportal]
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| {{PPA-Silber|Link=Pornografie_im_Internet}}
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| [[Kategorie:Pornografie|Internet]]
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| [[Kategorie:Internet]]
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| [[Kategorie:Sexindustrie]]
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