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Führungszeugnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Führungszeugnis''' ist im deutschen [[Recht]] eine behördliche [[Bescheinigung]] über bisher | Das '''Führungszeugnis''' — oft als ''polizeiliches Führungszeugnis'' bezeichnet — ist im deutschen [[Recht]] eine behördliche [[Bescheinigung]] über bisher rechtskräftige Verurteilungen bei bestimmten [[Straftat]]n einer [[Person]]. Im [[Bundesamt für Justiz]] werden diese als [[Vorstrafe]]n im [[Bundeszentralregister]] (BZR) geführt. Das Bundeszentralregister (BZR) wird seit 1975 ausschließlich als [[Datenbank]] verwaltet. | ||
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*[https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ | *[https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html Informationen] des Bundesamtes für Justiz | ||
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2026, 15:57 Uhr
Das Führungszeugnis — oft als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet — ist im deutschen Recht eine behördliche Bescheinigung über bisher rechtskräftige Verurteilungen bei bestimmten Straftatn einer Person. Im Bundesamt für Justiz werden diese als Vorstrafen im Bundeszentralregister (BZR) geführt. Das Bundeszentralregister (BZR) wird seit 1975 ausschließlich als Datenbank verwaltet.
Weblinks
- Informationen des Bundesamtes für Justiz
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