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Erklärung zur Zahlungsbereitschaft (Unterhaltsvorschuss): Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Erklärung zur Zahlungsbereitschaft''' ist ein [[Dokument]] im [[Unterhaltsvorschuss]], welches der zahlungspflichtige Elternteil mit der Inverzugsetzung und / oder mit der [[Benachrichtigung (Unterhaltsvorschuss)|Benachrichtigung]] erhält. Er kann darauf angeben, ob er bereit ist, monatliche [[Zahlung]]en zu leisten und die Höhe festlegen. Es ist auch möglich, anzugeben, dass keine Zahlung möglich ist. Der Vordruck ist im weiteren Verlauf des Verfahrens relevant, da sich das [[Jugendamt]] immer wieder auf die Angabe beziehen kann. Im Verfahren vor [[Gericht]] kann es als [[Beweismittel]] herangezogen werden, da der zahlungspflichtige Elternteil selbst die Aussage getroffen hat, einen Beitrag für die Unterhaltspflicht des [[Kind]]es leisten zu können.
Die '''Erklärung zur Zahlungsbereitschaft''' ist ein [[Dokument]] im Verfahren zum [[Unterhaltsvorschuss]], welches der zahlungspflichtige Elternteil mit der [[Inverzugsetzung (Unterhaltsvorschuss)|Inverzugsetzung]] und / oder mit der [[Benachrichtigung (Unterhaltsvorschuss)|Benachrichtigung]] erhält. Er kann darauf angeben, ob er bereit ist, monatliche [[Zahlung]]en zu leisten und die Höhe festlegen. Es ist auch möglich, anzugeben, dass keine Zahlung möglich ist. Der Vordruck ist im weiteren Verlauf des Verfahrens relevant, da sich das [[Jugendamt]] immer wieder auf die Angabe beziehen kann. Im Verfahren vor [[Gericht]] kann es als [[Beweismittel]] herangezogen werden.
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[[Kategorie:Unterhaltsrecht]]
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]]
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltungswissenschaft]]

Aktuelle Version vom 1. Juni 2025, 13:15 Uhr

Die Erklärung zur Zahlungsbereitschaft ist ein Dokument im Verfahren zum Unterhaltsvorschuss, welches der zahlungspflichtige Elternteil mit der Inverzugsetzung und / oder mit der Benachrichtigung erhält. Er kann darauf angeben, ob er bereit ist, monatliche Zahlungen zu leisten und die Höhe festlegen. Es ist auch möglich, anzugeben, dass keine Zahlung möglich ist. Der Vordruck ist im weiteren Verlauf des Verfahrens relevant, da sich das Jugendamt immer wieder auf die Angabe beziehen kann. Im Verfahren vor Gericht kann es als Beweismittel herangezogen werden.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Erklärung zur Zahlungsbereitschaft (Unterhaltsvorschuss)) vermutlich nicht.