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Rundfunkgebühr: Unterschied zwischen den Versionen

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Kritik: die gab es früher schon
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Schweiz
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Eine '''Rundfunkgebühr''' (auch ''Rundfunkabgabe'') wird von staatlichen [[Rundfunk]]gesellschaften in einigen Staaten erhoben und von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (für [[Fernsehen]] und [[Hörfunk]]) gezahlt. Sie dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen.  
Eine '''Rundfunkgebühr''' (auch ''Rundfunkabgabe'') wird von staatlichen [[Rundfunk]]gesellschaften in einigen Staaten erhoben und von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (für [[Fernsehen]] und [[Hörfunk]]) gezahlt. Sie dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen.  


Seit 2010 wurde in mehreren Ländern das bisherige, personen- und gerätebezogene Gebührenmodell durch ein von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängiges Modell abgelöst. Zudem wurden die Informationsangebote im [[Internet]] dabei berücksichtigt. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] sind die [[Landesrundfunkanstalt]]en zuständig; Bezieher von [[Bürgergeld]] können sich befreien lassen. In Österreich gibt es den sogenannte ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“), welcher seit dem 1. Jänner 2024 die frühere GIS-Gebühr ersetzt.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Rundfunk#Kritik</ref>
Seit 2010 wurde in mehreren Ländern das bisherige, personen- und gerätebezogene Gebührenmodell durch ein von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängiges Modell abgelöst. Zudem wurden die Informationsangebote im [[Internet]] dabei berücksichtigt. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] sind die [[Landesrundfunkanstalt]]en zuständig; Bezieher von [[Bürgergeld]] können sich befreien lassen. In Österreich gibt es den sogenannte ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“), welcher seit dem 1. Jänner 2024 die frühere GIS-Gebühr ersetzt.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Rundfunk#Kritik</ref> Seit 2019 heißt es in der Schweiz ''Radio- und Fernsehabgabe'', die durch die [[Serafe]] AG (Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe) eingezogen wird.<ref>[https://www.serafe.ch/de/ueber-uns/serafe-ag/ Die Inkassostelle für die Haushaltabgabe] auf der Website der Serafe AG, abgerufen am 22. Januar 2019</ref>


== Kritik ==
== Kritik ==
Der Rundfunkpionier [[Kurt Magnus (Rundfunkpionier)|Kurt Magnus]] beklagte 1926, dass von den Gebühren 40 % die [[Deutsche Reichspost]] erhielt und ein Großteil der verbleibenden 60 % nicht zum Ausbau des Programms genutzt werden können, sondern man „sehr erhebliche Beiträge für die Urheber bezahlen“ musste.<ref>Zitiert aus ''Werag – Offizielles Organ der Westdeutschen Rundfunk AG Köln.'' Rufu-Verlag Köln, Ausgabe Nr. 2 vom 10. Dezember 1926.</ref>
Der Rundfunkpionier [[Kurt Magnus (Rundfunkpionier)|Kurt Magnus]] beklagte 1926, dass von den Gebühren 40 % die [[Deutsche Reichspost]] erhielt und ein Großteil der verbleibenden 60 % nicht zum Ausbau des Programms genutzt werden können, sondern man „sehr erhebliche Beiträge für die Urheber bezahlen“ musste.<ref>Zitiert aus ''Werag – Offizielles Organ der Westdeutschen Rundfunk AG Köln.'' Rufu-Verlag Köln, Ausgabe Nr. 2 vom 10. Dezember 1926.</ref>
Von Kritikern wird die Gebühr in Deutschland seit 2013 als Zwangsabgabe bezeichnet, weil auch Menschen zahlen müssen, die kein [[Fernsehgerät]] in der Wohnung haben. Einige Menschen zahlen also für eine Leistung, die sie nicht nutzen, was jeglichem Rechtsempfinden widerspricht. Dass von den Gebühren zum Beispiel auch das Gehalt eines Nachrichtensprechers mit mehr als 500.000 € jährlich finanziert wird, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Bisherige Klagen, die teilweise auch vor das [[Bundesverfassungsgericht]] gingen, brachten jedoch wenig Änderung.<ref>{{Literatur |Autor=Michael Hanfeld |Titel=Öffentlich-rechtliche Sender: Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro |Sammelwerk=FAZ.NET |ISSN=0174-4909 |Online=https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-hebt-rundfunkbeitrag-vorlaeufig-an-17470878.html |Abruf=2021-08-05}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.spiegel.de/kultur/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-gibt-weg-fuer-erhoehung-frei-a-22a53714-83e9-4b4b-80d3-951125605725 |titel=Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Verfassungsgericht stimmt Öffentlich-Rechtlichen zu |werk=[[Der Spiegel]] |datum=2021-08-05 |zugriff=2021-08-05}}</ref> Zudem werden die Gehälter u.a. von [[Intendant]]en kritisiert, was im Fall von RBB-Intendantin [[Patricia Schlesinger]] thematisiert wurde.<ref>https://taz.de/Vorteilsnahme-und-Verschwendung/!5871761</ref>
Von Kritikern wird die Gebühr in Deutschland seit 2013 als Zwangsabgabe bezeichnet, weil auch Menschen zahlen müssen, die kein [[Fernsehgerät]] in der Wohnung haben. Einige Menschen zahlen also für eine Leistung, die sie nicht nutzen, was jeglichem Rechtsempfinden widerspricht. Dass von den Gebühren zum Beispiel auch das Gehalt eines Nachrichtensprechers mit mehr als 500.000 € jährlich finanziert wird, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Bisherige Klagen, die teilweise auch vor das [[Bundesverfassungsgericht]] gingen, brachten jedoch wenig Änderung.<ref>{{Literatur |Autor=Michael Hanfeld |Titel=Öffentlich-rechtliche Sender: Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro |Sammelwerk=FAZ.NET |ISSN=0174-4909 |Online=https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-hebt-rundfunkbeitrag-vorlaeufig-an-17470878.html |Abruf=2021-08-05}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.spiegel.de/kultur/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-gibt-weg-fuer-erhoehung-frei-a-22a53714-83e9-4b4b-80d3-951125605725 |titel=Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Verfassungsgericht stimmt Öffentlich-Rechtlichen zu |werk=[[Der Spiegel]] |datum=2021-08-05 |zugriff=2021-08-05}}</ref> Zudem werden die Gehälter u.a. von [[Intendant]]en kritisiert, was im Fall von RBB-Intendantin [[Patricia Schlesinger]] thematisiert wurde.<ref>https://taz.de/Vorteilsnahme-und-Verschwendung/!5871761</ref>
Mit einem Referendum stimmte das Schweizer Volk ab, ob es den Rundfunkbeitrag weiter geben soll. Eine knappe Mehrheit von 50,1 Prozent entschied sich dafür.<ref>{{Webarchiv|text=50,1 Prozent der Stimmen |url=http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/17/03/blank/key/2015/02.html |wayback=20160407100507  }}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweiz-Die-Debatte-ueber-den-Rundfunkbeitrag-faengt-erst-an-2714966.html |titel=Schweiz: Die Debatte über den Rundfunkbeitrag fängt erst an |autor=heise online  |zugriff=2017-02-19}}</ref>


Ob die angedrohten [[Strafe]]n bei Nichtzahlung in vernünftigem Verhältnis zu den säumigen Beträgen stehen, ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Hinzu kommen dabei die Kosten für das [[Mahnbescheid|Mahnverfahren]], die dem Zahlungspflichtigen teilweise nicht in Rechnung gestellt werden. So wird seit vielen Jahren auch eine günstige Ratenzahlung ohne Zinsen bei einem Zahlungsrückstand angeboten.
Ob die angedrohten [[Strafe]]n bei Nichtzahlung in vernünftigem Verhältnis zu den säumigen Beträgen stehen, ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Hinzu kommen dabei die Kosten für das [[Mahnbescheid|Mahnverfahren]], die dem Zahlungspflichtigen teilweise nicht in Rechnung gestellt werden. So wird seit vielen Jahren auch eine günstige Ratenzahlung ohne Zinsen bei einem Zahlungsrückstand angeboten.

Version vom 10. November 2025, 13:43 Uhr

Eine Rundfunkgebühr (auch Rundfunkabgabe) wird von staatlichen Rundfunkgesellschaften in einigen Staaten erhoben und von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (für Fernsehen und Hörfunk) gezahlt. Sie dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen.

Seit 2010 wurde in mehreren Ländern das bisherige, personen- und gerätebezogene Gebührenmodell durch ein von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängiges Modell abgelöst. Zudem wurden die Informationsangebote im Internet dabei berücksichtigt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Landesrundfunkanstalten zuständig; Bezieher von Bürgergeld können sich befreien lassen. In Österreich gibt es den sogenannte ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“), welcher seit dem 1. Jänner 2024 die frühere GIS-Gebühr ersetzt.[1] Seit 2019 heißt es in der Schweiz Radio- und Fernsehabgabe, die durch die Serafe AG (Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe) eingezogen wird.[2]

Kritik

Der Rundfunkpionier Kurt Magnus beklagte 1926, dass von den Gebühren 40 % die Deutsche Reichspost erhielt und ein Großteil der verbleibenden 60 % nicht zum Ausbau des Programms genutzt werden können, sondern man „sehr erhebliche Beiträge für die Urheber bezahlen“ musste.[3] Von Kritikern wird die Gebühr in Deutschland seit 2013 als Zwangsabgabe bezeichnet, weil auch Menschen zahlen müssen, die kein Fernsehgerät in der Wohnung haben. Einige Menschen zahlen also für eine Leistung, die sie nicht nutzen, was jeglichem Rechtsempfinden widerspricht. Dass von den Gebühren zum Beispiel auch das Gehalt eines Nachrichtensprechers mit mehr als 500.000 € jährlich finanziert wird, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Bisherige Klagen, die teilweise auch vor das Bundesverfassungsgericht gingen, brachten jedoch wenig Änderung.[4][5] Zudem werden die Gehälter u.a. von Intendanten kritisiert, was im Fall von RBB-Intendantin Patricia Schlesinger thematisiert wurde.[6]

Mit einem Referendum stimmte das Schweizer Volk ab, ob es den Rundfunkbeitrag weiter geben soll. Eine knappe Mehrheit von 50,1 Prozent entschied sich dafür.[7][8]

Ob die angedrohten Strafen bei Nichtzahlung in vernünftigem Verhältnis zu den säumigen Beträgen stehen, ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Hinzu kommen dabei die Kosten für das Mahnverfahren, die dem Zahlungspflichtigen teilweise nicht in Rechnung gestellt werden. So wird seit vielen Jahren auch eine günstige Ratenzahlung ohne Zinsen bei einem Zahlungsrückstand angeboten.

Die regelmäßigen Mitteilungen an die Gebührenzahler stellte bis 2021 einen unnötigen Verwaltungsaufwand dar, zumal viele per Dauerauftrag zahlen. Zudem werden diese Mitteilungen mit den manchmal notwendigen Mahnungen vermischt und können zur Verwirrung führen.

Siehe auch

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Rundfunk#Kritik
  2. Die Inkassostelle für die Haushaltabgabe auf der Website der Serafe AG, abgerufen am 22. Januar 2019
  3. Zitiert aus Werag – Offizielles Organ der Westdeutschen Rundfunk AG Köln. Rufu-Verlag Köln, Ausgabe Nr. 2 vom 10. Dezember 1926.
  4.  Michael Hanfeld: Öffentlich-rechtliche Sender: Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-hebt-rundfunkbeitrag-vorlaeufig-an-17470878.html).
  5. Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Verfassungsgericht stimmt Öffentlich-Rechtlichen zu. In: Der Spiegel. 2021-08-05. Abgerufen am 5. August 2021.
  6. https://taz.de/Vorteilsnahme-und-Verschwendung/!5871761
  7. 50,1 Prozent der Stimmen(Archivversion vom 7.4.2016
  8. heise online: Schweiz: Die Debatte über den Rundfunkbeitrag fängt erst an. Abgerufen am 19. Februar 2017.