PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Fallmanager: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
allgemeiner
Zeile 1: Zeile 1:
'''Fallmanager''' arbeiten in der [[Verwaltung]] an der Fortführung einer Betreuung von Menschen in einem sozialen Zusammenhang. Generell erledigt der Fallmanager administrative Aufgaben im Interesse des [[Leistungsträger]]s oder des Kostenträgers als dessen Vertreter und für einen einzelnen Fall. Der Fallmanager ist damit kein Interessenvertreter des versicherten Klienten oder Patienten.
'''Fallmanager''' arbeiten in der [[Verwaltung]] in einem bestimmten Zusammenhang. Meist erledigt der Fallmanager definierte Aufgaben im Interesse des [[Leistungsträger]]s oder des Kostenträgers als dessen Vertreter und für eine einzelne Person. Der Fallmanager ist damit kein Interessenvertreter des versicherten Klienten oder Patienten.


Die Regeln werden in Deutschland hauptsächlich durch das [[Sozialgesetzbuch]] vorgegeben. Generell gelten die Bestimmungen zum Sozial[[verwaltungsverfahren]] und [[Datenschutz]] nach [[Zehntes Buch Sozialgesetzbuch|SGB X]]. Damit wird die Funktion des Fallmanagers implizit definiert. Es gibt Fallmanager beispielsweise  
Die Regeln werden in Deutschland hauptsächlich durch das [[Sozialgesetzbuch]] vorgegeben. Generell gelten die Bestimmungen zum Sozial[[verwaltungsverfahren]] und [[Datenschutz]] nach [[Zehntes Buch Sozialgesetzbuch|SGB X]]. Damit wird die Funktion des Fallmanagers implizit definiert. Es gibt Fallmanager beispielsweise  
Zeile 12: Zeile 12:


{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Berufliche Funktion (Management)]]
[[Kategorie:Berufliche Funktion (Management)]]
[[Kategorie:Sozialstaat (Deutschland)]]
[[Kategorie:Sozialstaat (Deutschland)]]

Version vom 30. März 2022, 16:57 Uhr

Fallmanager arbeiten in der Verwaltung in einem bestimmten Zusammenhang. Meist erledigt der Fallmanager definierte Aufgaben im Interesse des Leistungsträgers oder des Kostenträgers als dessen Vertreter und für eine einzelne Person. Der Fallmanager ist damit kein Interessenvertreter des versicherten Klienten oder Patienten.

Die Regeln werden in Deutschland hauptsächlich durch das Sozialgesetzbuch vorgegeben. Generell gelten die Bestimmungen zum Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz nach SGB X. Damit wird die Funktion des Fallmanagers implizit definiert. Es gibt Fallmanager beispielsweise

Andere Lexika