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Bundeskanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bundeskanzler''' (bei weiblichen Amtsinhabern wahlweise auch: "Bundeskanzlerin") ist der Titel des Regierungschefs in [[Deutschland]], [[Österreich]] und der [[Schweiz]]. Das Amt entspricht dem eines Premierministers oder [[Ministerpräsident]]en in anderen Nationen. Der abweichende Titel ''Kanzler'' ist historisch entstanden und findet außer in Deutschland und Österreich nur noch in wenigen Ländern für ein hohes Staatsamt Anwendung. Zum Beispiel gibt es in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] einen ''Chancellor'', der jedoch kein Regierungschef ist. Der britische Finanzminister wird im deutschen Sprachraum auch als Schatzkanzler (englisch: Chancellor of the Exchequer) bezeichnet. Der britische Justizminister trägt den Titel Lordkanzler (Lord Chancellor). In der Schweiz ist der Bundeskanzler der Stabschef des Bundesrates.
'''Bundeskanzler''' (bei weiblichen Amtsinhabern wahlweise auch: "Bundeskanzlerin") ist der Titel des Regierungschefs in [[Deutschland]], [[Österreich]] und der [[Schweiz]]. Das Amt entspricht dem eines Premierministers oder [[Ministerpräsident]]en in anderen Nationen. Der abweichende Titel ''Kanzler'' ist historisch entstanden und findet außer in Deutschland und Österreich nur noch in wenigen Ländern für ein hohes Staatsamt Anwendung. Zum Beispiel gibt es in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] einen ''Chancellor'', der jedoch kein Regierungschef ist. Der britische Finanzminister wird im deutschen Sprachraum auch als Schatzkanzler (englisch: Chancellor of the Exchequer) bezeichnet. Der britische Justizminister trägt den Titel Lordkanzler (Lord Chancellor). In der Schweiz ist der Bundeskanzler der Stabschef des [[Bundesrat]]es.


Von 1871 bis 1933 (de facto)/1945 (de jure) war die Amtsbezeichnung in Deutschland ''[[Reichskanzler]]''. Sowohl in Deutschland wie auch in Österreich ist der Bundeskanzler ''nicht'' das [[Staatsoberhaupt]]. Dieses ist in beiden Nationen der [[Bundespräsident]]. Das Amt des Bundeskanzlers gehört zur [[Exekutive]]. Es ist z.B. in Deutschland mit der [[Richtlinienkompetenz]] ausgestattet, d.h. die Richtlinien der Regierungspolitik werden vom Kanzler oder der Kanzlerin vorgegeben.
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Version vom 26. Mai 2025, 08:10 Uhr

Bundeskanzler
Kategorie
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Das Wichtigste in Kürze
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Beschreibung Kurzartikel auf PlusPedia


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Das deutsche Bundeskanzleramt in Berlin

Bundeskanzler (bei weiblichen Amtsinhabern wahlweise auch: "Bundeskanzlerin") ist der Titel des Regierungschefs in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Amt entspricht dem eines Premierministers oder Ministerpräsidenten in anderen Nationen. Der abweichende Titel Kanzler ist historisch entstanden und findet außer in Deutschland und Österreich nur noch in wenigen Ländern für ein hohes Staatsamt Anwendung. Zum Beispiel gibt es in Großbritannien einen Chancellor, der jedoch kein Regierungschef ist. Der britische Finanzminister wird im deutschen Sprachraum auch als Schatzkanzler (englisch: Chancellor of the Exchequer) bezeichnet. Der britische Justizminister trägt den Titel Lordkanzler (Lord Chancellor). In der Schweiz ist der Bundeskanzler der Stabschef des Bundesrates.

Von 1871 bis 1933 (de facto)/1945 (de jure) war die Amtsbezeichnung in Deutschland Reichskanzler. Sowohl in Deutschland wie auch in Österreich ist der Bundeskanzler nicht das Staatsoberhaupt. Dieses ist in beiden Nationen der Bundespräsident. Das Amt des Bundeskanzlers gehört zur Exekutive. Es ist z.B. in Deutschland mit der Richtlinienkompetenz ausgestattet, d.h. die Richtlinien der Regierungspolitik werden vom Kanzler oder der Kanzlerin vorgegeben.

Siehe auch