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Abschreibungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abschreibungen''' sind durch Gebrauch eines wirtschaftlich relevanten Gegenstandes (z.B. [[Gebäude]], [[Maschine]]n, [[Geschäftsausstattung]], aber auch [[Mobiliar]], [[Computer]] und z.B. eine [[Registrierkasse]]) entstehende [[Wertminderung]]en, die vor allem bei dem zu ver[[steuern]]den [[Gewinn]] eine Rolle spielen. Diese Wertminderungen werden im [[Rechnungswesen]] sowie in der [[Bilanz]] oder der [[Einnahme-Überschuss-Rechnung]] berücksichtigt. Dabei wird zunächst die Lebens- bzw. Gebrauchsdauer des Gegenstands geschätzt, meist gibt es aber geltende Regelsätze. dann wird der Anschaffungspreis durch die Anzahl der so ermittelten Jahre geteilt und das Ergebnis in der ersten Rechnungsperiode vom jeweiligen Erwerbspreis des Gegenstandes subtrahiert. Dies wird in den folgenden Jahren so lange fortgesetzt, bis der Gegenstand vollständig „abgeschrieben“ ist. Unter bestimmten Bedingungen können in den ersten Jahren auch ''erhöhte'' Abschreibungen vorgenommen werden, z.B. bei [[Neubau]]ten. Der [[steuerrecht]]liche Begriff lautet ''Absetzung für Abnutzung'' - kurz: AfA. Es gibt außerdem die ''sofortige'' Abschreibung bei geringwertigen Gegenständen. In allen Fällen gibt es [[Steuerermäßigung]]en.  
'''Abschreibungen''' sind durch Gebrauch eines wirtschaftlich relevanten Gegenstandes (z.B. [[Gebäude]], [[Maschine]]n, [[Geschäftsausstattung]], aber auch [[Mobiliar]], [[Computer]] und z.B. eine [[Registrierkasse]]) entstehende [[Wertminderung]]en, die vor allem bei dem zu ver[[steuern]]den [[Gewinn]] eine Rolle spielen. Diese Wertminderungen werden im [[Rechnungswesen]] sowie in der [[Bilanz]] oder der [[Einnahme-Überschuss-Rechnung]] berücksichtigt. Dabei wird zunächst die Lebens- bzw. Gebrauchsdauer des Gegenstands geschätzt, meist gibt es aber geltende Regelsätze. dann wird der Anschaffungspreis durch die Anzahl der so ermittelten Jahre geteilt und das Ergebnis in der ersten Rechnungsperiode vom jeweiligen Erwerbspreis des Gegenstandes subtrahiert. Dies wird in den folgenden Jahren so lange fortgesetzt, bis der Gegenstand vollständig „abgeschrieben“ ist. Unter bestimmten Bedingungen können in den ersten Jahren auch ''erhöhte'' Abschreibungen vorgenommen werden, z.B. bei [[Neubau]]ten. Der [[steuerrecht]]liche Begriff lautet ''Absetzung für Abnutzung'' - kurz: AfA. Es gibt außerdem die ''sofortige'' Abschreibung bei geringwertigen Gegenständen. In allen Fällen gibt es entsprechende Abzüge in der [[Gewinn- und Verlustrechnung]] und damit auch Ermäßigungen bei den [[Steuern]].  


{{Rechtshinweis}}
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2025, 14:34 Uhr

Abschreibungen sind durch Gebrauch eines wirtschaftlich relevanten Gegenstandes (z.B. Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung, aber auch Mobiliar, Computer und z.B. eine Registrierkasse) entstehende Wertminderungen, die vor allem bei dem zu versteuernden Gewinn eine Rolle spielen. Diese Wertminderungen werden im Rechnungswesen sowie in der Bilanz oder der Einnahme-Überschuss-Rechnung berücksichtigt. Dabei wird zunächst die Lebens- bzw. Gebrauchsdauer des Gegenstands geschätzt, meist gibt es aber geltende Regelsätze. dann wird der Anschaffungspreis durch die Anzahl der so ermittelten Jahre geteilt und das Ergebnis in der ersten Rechnungsperiode vom jeweiligen Erwerbspreis des Gegenstandes subtrahiert. Dies wird in den folgenden Jahren so lange fortgesetzt, bis der Gegenstand vollständig „abgeschrieben“ ist. Unter bestimmten Bedingungen können in den ersten Jahren auch erhöhte Abschreibungen vorgenommen werden, z.B. bei Neubauten. Der steuerrechtliche Begriff lautet Absetzung für Abnutzung - kurz: AfA. Es gibt außerdem die sofortige Abschreibung bei geringwertigen Gegenständen. In allen Fällen gibt es entsprechende Abzüge in der Gewinn- und Verlustrechnung und damit auch Ermäßigungen bei den Steuern.

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