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Polizei: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Polizei darf bei strafrechtlichen Gesetzesverstößen selbst keine Bestrafungen vornehmen. Ihr ist es unter gewissen Umständen lediglich gestattet, jemanden vorläufig und zeitlich begrenzt in Gewahrsam zu nehmen. Für das weitere Vorgehen muss sie die [[Staatsanwaltschaft]] einschalten, die dann ein [[Ermittlungsverfahren]] einleitet. Personen, die hinreichend eines [[Kapitalverbrechen|Kapitalverbrechens]] (insbesondere Mord) verdächtig sind, werden festgenommen und nach richterlichem Beschluss der [[Untersuchungshaft]] zugeführt. | |||
==Was die Leute an ihr hassen== | ==Was die Leute an ihr hassen== | ||
Version vom 9. Januar 2011, 21:36 Uhr
Die Polizei oder Sicherheitswache ist ein spezielles Amt, welches zur Sicherheit da ist.
Sie bietet Schutz vor
- Ruhestörungen (z.B. laute Musik)
- allgemeinen [[Ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeiten]
- Straftaten
wie z.B.
Die Polizei darf bei strafrechtlichen Gesetzesverstößen selbst keine Bestrafungen vornehmen. Ihr ist es unter gewissen Umständen lediglich gestattet, jemanden vorläufig und zeitlich begrenzt in Gewahrsam zu nehmen. Für das weitere Vorgehen muss sie die Staatsanwaltschaft einschalten, die dann ein Ermittlungsverfahren einleitet. Personen, die hinreichend eines Kapitalverbrechens (insbesondere Mord) verdächtig sind, werden festgenommen und nach richterlichem Beschluss der Untersuchungshaft zugeführt.
Was die Leute an ihr hassen
- Ständiges Anhalten von Schnellfahrern
- Und die Hohe Geldstrafe dafür
- Wenn Unschuldige wegen denen ins Gefängnis müssen.