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CB-Funk: Unterschied zwischen den Versionen
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Neben dem normalen Sprechfunk ist auch Datenfunk möglich. Seit dem 20.12.2006 ist zudem auch eine Zusammenschaltung von CB-Funkgeräten über das [[Internet]] erlaubt. | Neben dem normalen Sprechfunk ist auch Datenfunk möglich. Seit dem 20.12.2006 ist zudem auch eine Zusammenschaltung von CB-Funkgeräten über das [[Internet]] erlaubt. | ||
Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem [[Amateurfunkdienst]] verwechselt. Abgesehen von juristischen Unterschieden ist der CB-Funk eine reine Funkanwendung und kein eigenständiger Funkdienst. | |||
Version vom 2. März 2010, 07:56 Uhr
CB-Funk (abgeleitet von dem engl. Wort "Citizen Band") bedeutet übersetzt in etwa "Bürgerfunk". Wie andere allgemeingenehmigte (Sprech-)Funkanwendungen, welche man ebenfalls unter dem Begriff "Bürgerfunk" zusammenfassen kann,[1] ist der klassische CB-Funk im Regelfall anmelde- und gebührenfrei. In den sogenannten "Schutzzonen" ist jedoch für bestimmte Geräte eine Ausnahmeregelung vorgesehen. CB-Funk verwendet in Deutschland die Frequenzen 26,565 MHz bis 27,405 MHz.[2]
Neben dem normalen Sprechfunk ist auch Datenfunk möglich. Seit dem 20.12.2006 ist zudem auch eine Zusammenschaltung von CB-Funkgeräten über das Internet erlaubt.
Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem Amateurfunkdienst verwechselt. Abgesehen von juristischen Unterschieden ist der CB-Funk eine reine Funkanwendung und kein eigenständiger Funkdienst.
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