PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
MrMr (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
MrMr (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 24: | Zeile 24: | ||
==Arbeitsweise== | ==Arbeitsweise== | ||
Die Mitarbeiter werden einem Ressort wie z. B. „[[Islamismus]], [[Rechtsextremismus]] oder [[Linksextremismus]] zugeteilt. | Die Mitarbeiter werden einem Ressort wie z. B. „[[Islamismus]]“, „[[Rechtsextremismus]]“ oder „[[Linksextremismus]]“ zugeteilt. | ||
Der Bereichs Auswertung hat als wesentliche Aufgabe das Sammeln und Auswerten von Informationen. Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus [[öffentlich]]en Quellen, wie [[Zeitung]]en, [[Fernsehen]], dem Webauftritte, [[Flugblatt|Flugblättern]] und Webauftritte. Auch besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen. | Der Bereichs Auswertung hat als wesentliche Aufgabe das Sammeln und Auswerten von Informationen. Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus [[öffentlich]]en Quellen, wie [[Zeitung]]en, [[Fernsehen]], dem Webauftritte, [[Flugblatt|Flugblättern]] und Webauftritte. Auch besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen. | ||
Version vom 17. April 2014, 14:39 Uhr
| Staatliche Ebene | Bund |
|---|---|
| Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium des Innern |
| Gründung | 7. November 1950 |
| Hauptsitz | Köln, Nordrhein-Westfalen |
| Behördenleitung | Hans-Georg Maaßen, Präsident |
| Anzahl der Bediensteten | 2.757 (Stand: 2012) |
| Website | www.verfassungsschutz.de |
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienstdessen Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er untersteht der Kontrolle des Bundesinnenministers und damit der jeweiligen Regierungspartei (bisher entweder CDU, CSU oder SPD), deren Parteifunktionäre bis heute immer die Vorsitzende des Bundesamtes stellen. Es verfügt nominell über keine polizeilichen Befugnisse.
Gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2012 verfügte das BfV über 2.757 Mitarbeiter.[1] Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt betrug für das Jahr 2012 rund 210 Millionen Euro. Der Personalbestand wie auch der Etat des BfV haben in den letzen Jahren stark zugenommen.
Unterschieden werden muss das Bundesamt für Verfassungsschutz ist von dem 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei, dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten, bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).
Arbeitsweise
Die Mitarbeiter werden einem Ressort wie z. B. „Islamismus“, „Rechtsextremismus“ oder „Linksextremismus“ zugeteilt.
Der Bereichs Auswertung hat als wesentliche Aufgabe das Sammeln und Auswerten von Informationen. Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, dem Webauftritte, Flugblättern und Webauftritte. Auch besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen. Beamte des Bereichs Auswertung legen auf Basis der beschafften Information Akten zu Parteikadern, Parteien, und Grupppierungen an.
Der Bereich Beschaffung wirbt Informanten einschließlich regelmäßiger Informanten, sogenannter V-Personen an, koordiniert verdeckte Ermittler, observiert, dokumentiert und überwacht öffentliche Veranstaltungen.[2]
Da die VS-Ämter nach dem Opportunitätsprinzip statt dem polizeilichen Legalitätsprinzip vorgehen, sind sie beim Erkennen von Straftaten im Gegensatz zur Polizei nicht zur Anzeige verpflichtet. Hierin dürfte auch der Grund für den Einsatz des VS gegen die Organisierte Kriminalität (OK) liegen. Mit dem Gesetz vom 8. Juli 1994 wies als erstes Bundesland Bayern die OK dem Landesamt VS zu. Während die Polizei aus taktischen Gründen kurzfristig die Verfolgung von Straftaten hinauszögern kann, ist der VS nach Opportunitätsprinzip zu weit mehr in der Lage.[3]
Polizeiliche Befugnisse
Nominell verfügt der Verfassungsschutz nicht über polizeiliche Befugnisse. Bei nicht ausreichend qualifiziertem VS-Personal ist auch ein Wechsel von Polizisten in den VS möglich, um bei eigentlicher Polizeiarbeit als nun Geheimdienstler Straftaten begehen zu können. Kritiker sehen im Bundesamtsverfassungsschutz eine defakto Gemeimpolizei. Der ständige Personal- und Datenaustausch, der dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst zuwiderläuft, ist gang und gäbe[4].
Kritik
Der Dr. Claus Nordbruch zählt zu den profiliertesten Kritikern des Verfassungsschutz. Nordbruch kritisiert allen voran den Missbrauch des Verfassungsschutzes durch die etablierten als politisches Gängelung-Instrument:
- „Die »verfassungsschützerischen Erkenntnisse« haben mit dem echten Aufgabenbereich eines Inlandsgeheimdienstes in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat kaum etwas zu tun. Sie sind – meist erfolgreich verlaufende – und im Interesse der Etablierten durchgeführte Versuche des Verfassungsschutzes, mißliebige Parteien, Organisationen und Personen zu diskreditieren und zu kriminalisieren. Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, erklärte 2001, »daß es dem Verfassungsschutz tatsächlich um Gesinnung geht.« Nach seiner Auffassung sind alle Zitate, die in den Verfassungsschutzberichten aufgezählt werden, um die Verfassungswidrigkeit einer Organisation zu belegen, »durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.« Folglich ist die Behörde, die sich den erhaben klingenden Namen »Verfassungsschutz« gegeben hat, ein vom Staat inszenierter Apparat zur Überprüfung der politischen (und religiösen) Gesinnung.
Dieser Apparat tastet massiv das Recht seiner Staatsbürger (und die seiner Gäste) auf Meinungsfreiheit an. Der Politologe und ehemalige Bundesvorsitzende der Humanistischen Union Jürgen Seifert erklärt diesbezüglich, daß viele Verfassungsschutzbehörden ihre Arbeit außerhalb ihres gesetzlichen Auftrags hauptsächlich in der »Bekämpfung« derjenigen sehen würden, die sie selbst als »Verfassungsfeinde« definierten. Weniger die »Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes« stehe im Vordergrund, sondern die ideologische Bekämpfung und Zersetzung des erklärten Feindes.“[5]
Darüber hinaus kritisiert er die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes, insbesondere den Einsatz sogenannter V-Leuten und die nachgewiesene Beteiligung des Verfassungsschutzes an Straftaten:
- „Gewissermaßen als Kronzeuge zur Verteufelung nationaler Bestrebungen in der BRD wird von den Medien und dem Establishment allzu gern der »Verfassungsschutz« herangezogen; ganz nach dem Motto: Wenn’s der VS sagt, wird’s schon stimmen. Was »die Öffentlichkeit« nicht ahnt, ist, daß sich unter der hochtrabenden Bezeichnung »Verfassungsschutz« ein Amt verbirgt, das wie keine andere offizielle Stelle dieser Republik demokratischen Richtlinien zuwiderhandelt und kaum vor einem Mittel, einschließlich Vergehen und Verbrechen, zurückschreckt. Der Berliner Verfassungsrechtler Eggert Schwab kam schon 1988 zu dem Schluß: »Die gefährlichste aller verfassungsfeindlichen Aktivitäten, die wir in unserer Zeit in unserer Gesellschaft zu beobachten haben, ist diejenige der Behörde Verfassungsschutz.« Angesichts der Praxis von V-Leuten ist diesem vernichtenden Urteil mehr denn je zuzustimmen.“[6]
Einzelnachweise
- ↑ Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2012 (Vorabfassung). Bundesministerium des Innern, Berlin 2013, S. 381 ([1] (PDF)).
- ↑ Philipp Eins: Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. In: Berliner Zeitung. Nr. 72. 26/27. März 2011.
- ↑ Albert, Helmut: Gedanken zum Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz. In: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. 2000. S. 85-100.
- ↑ Rieger, Frank: Wenn alle Daten fließen. In: FAZ. 4. November 2012. S. 27.
- ↑ Dr. Claus Nordbruch. Der Angriff. Eine Staats- und Gesellschaftskritik an der Berliner Republik, Klappenbr.,
- ↑ Dr. Claus Nordbruch. Der Angriff. Eine Staats- und Gesellschaftskritik an der Berliner Republik, Klappenbr.