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§ 81 StGB: Unterschied zwischen den Versionen

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Michelle DuPont (Diskussion | Beiträge)
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== Der Gesetzestext ==   
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* Der Gesetzestext lautet:
* Der Gesetzestext lautet:
:''§ 81''
:''Hochverrat gegen den Bund''
:''(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt''
::''1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder''
::''2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,''
:''wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.''
:''(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.''


== Rechtsprechung zu § 81 ==
== Rechtsprechung zu § 81 ==

Version vom 27. September 2014, 06:12 Uhr

§ 81 StGB ist ein Paragraph des deutschen Strafgesetzbuches (StGB).

Allgemeines

  • Er steht im Besonderen Teil des StBG (§§ 80 - 358).
  • In diesem Teil steht er unter Abschnitt 1 - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b).
  • In § 81 wird Hochverrat gegen Deutschland unter Strafe gestellt.

Der Gesetzestext

  • Der Gesetzestext lautet:
§ 81
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Rechtsprechung zu § 81

Querverweise auf § 81

  • Auf § 81 verweisen

Vorherige Gesetzesfassungen von § 81

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos

Literatur

Einzelnachweise


Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (§ 81 StGB) vermutlich nicht.