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Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem '''Verbrechen''' wird gemeinhin ein schwerwiegender [[Verstoß]] gegen die [[Rechtsordnung]] einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als [[Unrecht]] angesehene und von ihrem [[Gesetzgeber]] als [[Kriminalität|kriminell]] qualifizierte und mit [[Strafe]] bedrohte Verletzung eines [[Rechtsgut]]es durch den von einem oder mehreren [[Täter (Strafrecht)|Tätern]] [[Schuld (Strafrecht)|schuldhaft]] gesetzten, verbrecherischen [[Handeln|Akt]].
Unter einem '''Verbrechen''' wird gemeinhin ein schwerwiegender [[Verstoß]] gegen die [[Rechtsordnung]] einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als [[Unrecht]] angesehene und von ihrem [[Gesetzgeber]] als [[Kriminalität|kriminell]] qualifizierte und mit [[Strafe]] bedrohte Verletzung eines [[Rechtsgut]]es durch den von einem oder mehreren [[Täter (Strafrecht)|Tätern]] [[Schuld (Strafrecht)|schuldhaft]] gesetzten, verbrecherischen [[Handeln|Akt]].


Auch die [[Rechtswissenschaft]] versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung ([[Straftat]]) an sich und als solche. [[Gesellschaftswissenschaft]]lich befasst sich die [[Kriminologie]] mit dem Phänomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und Ursachen. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die [[Kriminalistik]].
Auch die [[Rechtswissenschaft]] versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung ([[Straftat]]) an sich und als solche. [[Gesellschaftswissenschaft]]lich befasst sich die [[Kriminologie]] mit dem Phänomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und Ursachen. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die [[Kriminalistik]].


Kein Verbrechen ist es, einen Kriminellen aus Deutschland abzuschieben, oder Tausende von kriminellen Eindringlingen ins Land zu lassen.  
Kein Verbrechen ist es, einen Kriminellen aus Deutschland abzuschieben.  


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Version vom 10. Februar 2016, 23:52 Uhr

Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als Unrecht angesehene und von ihrem Gesetzgeber als kriminell qualifizierte und mit Strafe bedrohte Verletzung eines Rechtsgutes durch den von einem oder mehreren Tätern schuldhaft gesetzten, verbrecherischen Akt.

Auch die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche. Gesellschaftswissenschaftlich befasst sich die Kriminologie mit dem Phänomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und Ursachen. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die Kriminalistik.

Kein Verbrechen ist es, einen Kriminellen aus Deutschland abzuschieben.