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Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter einem '''Verbrechen''' wird gemeinhin ein schwerwiegender [[Verstoß]] gegen die [[Rechtsordnung]] einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als [[Unrecht]] angesehene und von ihrem [[Gesetzgeber]] als [[Kriminalität|kriminell]] qualifizierte und mit [[Strafe]] bedrohte Verletzung eines [[Rechtsgut]]es durch den von einem oder mehreren [[Täter (Strafrecht)|Tätern]] [[Schuld (Strafrecht)|schuldhaft]] gesetzten, verbrecherischen [[Handeln|Akt]]. | Unter einem '''Verbrechen''' wird gemeinhin ein schwerwiegender [[Verstoß]] gegen die [[Rechtsordnung]] einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als [[Unrecht]] angesehene und von ihrem [[Gesetzgeber]] als [[Kriminalität|kriminell]] qualifizierte und mit [[Strafe]] bedrohte Verletzung eines [[Rechtsgut]]es durch den von einem oder mehreren [[Täter (Strafrecht)|Tätern]] [[Schuld (Strafrecht)|schuldhaft]] gesetzten, verbrecherischen [[Handeln|Akt]]. | ||
Version vom 23. Februar 2016, 11:37 Uhr
Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als Unrecht angesehene und von ihrem Gesetzgeber als kriminell qualifizierte und mit Strafe bedrohte Verletzung eines Rechtsgutes durch den von einem oder mehreren Tätern schuldhaft gesetzten, verbrecherischen Akt.
Auch die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche. Gesellschaftswissenschaftlich befasst sich die Kriminologie mit dem Phänomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und Ursachen. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die Kriminalistik.
Abweichend von dieser Definition hat die "Progressive Organisation Pluspedia" in Person des Supraadmins einige allgemein anerkannte Begriffe exklusiv und nur für dieses Wiki neu definiert und daraus einen fabelhaften Artikel erstellt:
Verbrechen durch den Staat unter Berücksichtigung der Annahme, dass Unrecht und Verbrechen das gleiche sind und dass zu den allgemeinen Grundrechten neben dem Recht auf Leben auch der Bau von Kirchtürmen zählt.
Dieser Abschnitt beginnt unter dieser Bemerkung und wird in dem ausgelagerten Artikel weiter ausgeführt.
Verbrechen durch den Staat
- In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Saddam Hussein oder die Machthabenden in Saudi-Arabien); Aber auch Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.
- Das ist eine grobe Verfälschung der Tatsachen. Kohl sah nicht sein Ehrenwort über dem Gesetz, sondern Kohl sagte nicht aus. Er hätte zu Beugehaft verurteilt werden können, aber er riskierte - wie für jeder andere Bürger - ein Bußgeld von maximal 1.000 Mark. Beugehaft muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dagegen hat jeder - so auch Kohl - die Möglichkeit zum Einspruch und könnte bis zum Verfassungsgericht ziehen. Auch dies gilt für jeden Bürger. Daraufhin wurde keine Beugehaft beantragt. Ich wiederhole mich: Das ist eine grobe Falschdarstellung.
- Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten des Staates gegenüber den Bürgern definieren. Das ist ein Grund, warum die Linke die DDR nicht als "Unrechtsstaat" sieht. Jedoch können auch Gesetze verbrecherisch sein.
- Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und ist dennoch ein Verbrechen gewesen.
- Beispielsweise gestatten viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Mord ist dennoch ein Verbrechen.
- Beispielsweise gestattet Deutschland Kriminelle Passausländer abzuschieben. Dies entspricht einer Vertreibung und ist ein Verbrechen.
- Hier liegt ein grober Denkfehler vor, ein sogenannter Zirkelschluss. Der Autor verwechselt die Vertreibung, welche definiert ist als staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen ihres Siedlungsgebiets zwingt mit dem Abschieben einzelner krimineller Ausländer. Dabei unterstellt er, abgeschoben würden aus Deutschland nur Türken. Das ist ein offensichtlicher Fehler, weil natürlich alle kriminellen Ausländer abgeschoben werden können und diese keine ethnische, religiöse oder politische Gruppe bilden, noch weniger besiedeln sie ein gemeinsames Gebiet. Im übrigen werden Eltern oder Geschwister eines Kriminellen nie mit abgeschoben, wenn ein Krimineller abgeschoben wird. Alleine das beweist schon, dass eine Abschiebung eines einzelnen niemals Vertreibung sein kann.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art.
- Das ist nun auf keine Weise belegt, aber es liest sich ja doch zumindest gut. Vielleicht werden ja Ausländer dadurch diskriminiert, dass sie nicht zur Bundeswehr durften.
- Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
- Die Apartheid war ein Verbrechen
- Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird.
- Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
- Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen.
- Das Beispiel ist komplett an den Haaren herbeigezogen: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum wird die USA als Beispiel genannt? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen bis 2015 nur an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, und das auch nur, wenn sie einen Ausweis haben? Warum also ausgerechet diese Staaten als Beispiele für sogenannte Staatsverbrechen?
- Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden ist ein Verbrechen.
- Soso, dass Homosexuelle bis 1973 bestraft wurden, ist also ein Verbrechen des Staates Deutschland. Dass Homosexuelle 2015 in Saudi-Arabien zur Volksbelustigung an Kränen aufgehängt werden, führen wir aber nicht auf, oder? Das ist ja kein Verbrechen, oder?
- Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) ist ein Verbrechen.
- Was hat das mit dem Staat zu tun? Der Staat hat kein Gesetz erlassen, dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Geht es hier nur darum, eine möglichst lange Liste zu erstellen?
- Die Rassentrennung in den USA war ein Verbrechen
- Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen
- Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind.
- Beispielsweise der Schießbefehl an der DDR-Grenze.
- Vermutlich auch die "Endlösung" der Nazis.
- Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland.
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Videos
Quellen
Literatur
Einzelnachweise
Andere Lexika