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Freier Sachverständiger: Unterschied zwischen den Versionen
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==Definition== | ==Definition== | ||
Version vom 14. Juni 2016, 19:57 Uhr
Ein freier Sachverständiger ist eine fachkundige Person mit einer Sachkunde, die sie befähigt Sachverhalte neutral und fachkundig einzuschätzen. Anders als staatlich vereidigte Gutacher, bedürfen freie Sachverständige keiner Zulassung. Eine entsprechende Qualifikation können sie sich jedoch durch private Verbände nachweisen lassen. Dies dient der Sicherstellung der Qualität des Sachverständigenstandes und einer Ordnung des Berufsstandes.
Aufgabe von freien Sachverständigen
Freie Gutachter unterstützen Klärungs- und Entscheidungsprozesse. Gutachten freier Sachverständiger unterliegen der freien Beweiswürdigung durch Gerichte oder helfen in verschiedenen Lebensbereichen einer neutralen Bewertung von Tatsachen, etwa im Rahmen einer Mediation. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht dabei von der „besonderen Sachkunde“. Meist wird die Sachkunde durch ein für das Fachgebiet geeignetes (Hochschul)-Studium mit Abschluss und eine mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet nachgewiesen. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Dennoch ist der Bereich kein juristisch ungeregeltes Feld. Denn die irreführende Verwendung des Begriffs kann als unlauterer Wettbewerb gewertet und verfolgt werden, etwa wenn ein Gutachter über sein Komptenzfeld hinaus Sachverstand vortäuscht.[1]
Man unterscheidet:
- Behördensachverständige
- Freie Sachverständige
- Medizinische Sachverständige
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Personen-zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
- Staatlich anerkannte Sachverständige
- Verbandsgeprüfte Sachverständige (z.B. DGSV)
- Gutachterlich überprüfte Sachverständige (z.B. GüDB/ÜdDB)
Definition
"Sachverständige wirken in einem Verwaltungsverfahren an der Sachverhaltsermittlung mit, indem sie aus bereits aktenkundigen oder von ihnen erst zu erhebenden Tatsachen auf Grund ihres besonderen Fachwissens Schlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Umständen ziehen, die ihrerseits der Behörde eine Schlussfolgerung auf die entscheidungsrelevanten Tatsachen ermöglichen oder erleichtern. Der Sachverständige erstellt zuerst einen Befund, das ist die Zusammenfassung der bekannten und / oder von ihm erst zu ermittelnden (…) Tatsachen und stützt darauf sein Gutachten, das ist das fachliche Urteil darüber, welche Tatsachen aus dem Befund erschlossen werden können."[2]
Verbände
In Deutschland relevante Sachverständigenvereinigung sind unter anderem der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS), der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) und im Bereich der freien Sachverständigen der Deutsche Gutachter und Sachverständigenverband (DGSV) sowie bis Ende 2011 die Überprüfung nach ÜdDB.[3]