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Bundesnachrichtendienst: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. August 2017, 19:19 Uhr
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland. Sein Sitz war seit seiner Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg im bayerischen Pullach. Derzeit (2017) zieht der Dienst in einen Neubau in der Bundeshauptstadt Berlin. Der BND ist ein klassischer Nachrichtendienst zur Aufklärung und für Operationen außerhalb Deutschlands. Für das Inland ist der Verfassungsschutz zuständig. Mit dem BND vergleichbare Dienste sind die CIA (USA), der MI6 (Großbritannien) oder der FSB (Russland).
Gesetzliche Grundlage
Im "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst" (BNDG) ist festgelegt, was der BND zu tun und zu lassen hat. Das BNDG regelt, dass der Bundesnachrichtendienst eine "Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlersamtes" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BNDG) ist und dem Leiter des Bundeskanzleramtes untersteht.
Aufgaben
Obwohl der BND auch im Inland operieren kann (§§ 2-6; §§ 8-11 BNDG), wird in der Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG die Fokussierung auf das Ausland festgelegt. Entsprechend werden Erkenntnisse über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, gesammelt, ausgewertet und den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt. Operationen durch Agenten im Ausland sind, wie bei jedem anderen Auslandsnachrichtendienst auch, beim BND ebenfalls üblich.