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Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
→Inlandsgeheimdienste der Bundesländer: kürzer, Polizei ist immer eigenständig und hat nichts damit zu tun |
→Arbeitsweise: falscher Begriff, das Innenministerium ist ein Ressort, |
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Die Mitarbeiter | Die Mitarbeiter sind bestimmten Aufgaben zugewiesen wie z.B. Islamismus, [[Rechtsextremismus]] oder [[Linksextremismus]] zugeteilt. Der Arbeitsbereich „Auswertung“ hat als wesentliche Aufgabe das Sammeln und Auswerten von Informationen. Einen Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, Webauftritten, Social Media und Flugblättern sowie aus wissenschaftlichen Untersuchungen. Außerdem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen. Beamte des Bereichs Auswertung legen auf Basis der beschafften Information Akten zu Parteikadern, Parteien und Grupppierungen an. | ||
Der Bereich Beschaffung wirbt Informanten einschließlich regelmäßiger Informanten, sogenannter [[V-Person]]en an, koordiniert verdeckte Ermittler, observiert, dokumentiert und überwacht öffentliche Veranstaltungen.<ref>Philipp Eins: Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. In: ''Berliner Zeitung''. Nr. 72. 26/27. März 2011.</ref> Da die VS-Ämter nach dem Opportunitätsprinzip statt dem polizeilichen Legalitätsprinzip vorgehen, sind sie beim Erkennen von Straftaten im Gegensatz zur Polizei nicht zur Anzeige verpflichtet. Hierin dürfte auch der Grund für den Einsatz des VS gegen die Organisierte Kriminalität (OK) liegen. Mit dem Gesetz vom 8. Juli 1994 wies als erstes Bundesland [[Bayern]] die Zuständigkeit im Bereich der OK dem Landesamt für VS zu. Während die Polizei aus taktischen Gründen kurzfristig die Verfolgung von Straftaten hinauszögern kann, ist der VS nach Opportunitätsprinzip zu weit mehr in der Lage.<ref>Albert, Helmut: Gedanken zum Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz. In: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. 2000. S. 85-100.</ref> | Der Bereich Beschaffung wirbt Informanten einschließlich regelmäßiger Informanten, sogenannter [[V-Person]]en an, koordiniert verdeckte Ermittler, observiert, dokumentiert und überwacht öffentliche Veranstaltungen.<ref>Philipp Eins: Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. In: ''Berliner Zeitung''. Nr. 72. 26/27. März 2011.</ref> Da die VS-Ämter nach dem Opportunitätsprinzip statt dem polizeilichen Legalitätsprinzip vorgehen, sind sie beim Erkennen von Straftaten im Gegensatz zur Polizei nicht zur Anzeige verpflichtet. Hierin dürfte auch der Grund für den Einsatz des VS gegen die Organisierte Kriminalität (OK) liegen. Mit dem Gesetz vom 8. Juli 1994 wies als erstes Bundesland [[Bayern]] die Zuständigkeit im Bereich der OK dem Landesamt für VS zu. Während die Polizei aus taktischen Gründen kurzfristig die Verfolgung von Straftaten hinauszögern kann, ist der VS nach Opportunitätsprinzip zu weit mehr in der Lage.<ref>Albert, Helmut: Gedanken zum Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz. In: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. 2000. S. 85-100.</ref> | ||
Version vom 9. August 2017, 19:54 Uhr
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (kurz: BfV oder VS) ist der Inlandsgeheimdienst der deutschen Föderalregierung. Seine Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Das BfV untersteht der Kontrolle des Bundesministers des Inneren und damit der jeweiligen Regierung. Der VS verfügt nominell über keine polizeilichen Befugnisse. Gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärgeheimdienst Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das Bundesamt für Verfassungsschutz zu den drei Geheimdiensten des Bundes. Darüber hinaus hat jedes Bundesland einen eigenen Inlandsgeheimdienst, in der Regel mit der Bezeichnung "Landesamt für Verfassungsschutz". Die Landesämter sind eigenständige Geheimdienste der deutschen Bundesstaaten und keine Filialen des Bundesamtes.

Leitung, Struktur und Haushalt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen Zentralsitz in Köln und nicht in der Bundeshauptstadt Berlin. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Dieser ist gegenwärtig Hans-Georg Maaßen. Im Jahr 2012 verfügte das BfV über 2.757 Mitarbeiter.[1] Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt betrug für das Jahr 2012 rund 210 Millionen Euro. Der Personalbestand wie auch der Etat des BfV haben in den letzen Jahren stark zugenommen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten, bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).
Inlandsgeheimdienste der Bundesländer
Unterschieden werden muss das Bundesamt für Verfassungsschutz von den 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Inwieweit es sich um ein Landesamt oder eine Abteilung des Innenministeriums handelt, entscheidet die Landesregierung. Insoweit sind die Länder vom Bundesamt für Verfassungsschutz unabhängig.
Arbeitsweise
Die Mitarbeiter sind bestimmten Aufgaben zugewiesen wie z.B. Islamismus, Rechtsextremismus oder Linksextremismus zugeteilt. Der Arbeitsbereich „Auswertung“ hat als wesentliche Aufgabe das Sammeln und Auswerten von Informationen. Einen Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, Webauftritten, Social Media und Flugblättern sowie aus wissenschaftlichen Untersuchungen. Außerdem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen. Beamte des Bereichs Auswertung legen auf Basis der beschafften Information Akten zu Parteikadern, Parteien und Grupppierungen an.
Der Bereich Beschaffung wirbt Informanten einschließlich regelmäßiger Informanten, sogenannter V-Personen an, koordiniert verdeckte Ermittler, observiert, dokumentiert und überwacht öffentliche Veranstaltungen.[2] Da die VS-Ämter nach dem Opportunitätsprinzip statt dem polizeilichen Legalitätsprinzip vorgehen, sind sie beim Erkennen von Straftaten im Gegensatz zur Polizei nicht zur Anzeige verpflichtet. Hierin dürfte auch der Grund für den Einsatz des VS gegen die Organisierte Kriminalität (OK) liegen. Mit dem Gesetz vom 8. Juli 1994 wies als erstes Bundesland Bayern die Zuständigkeit im Bereich der OK dem Landesamt für VS zu. Während die Polizei aus taktischen Gründen kurzfristig die Verfolgung von Straftaten hinauszögern kann, ist der VS nach Opportunitätsprinzip zu weit mehr in der Lage.[3]
Polizeiliche Befugnisse
Nominell verfügt der Verfassungsschutz nicht über polizeiliche Befugnisse. Kritiker sehen im Bundesamtsverfassungsschutz eine de facto Gemeimpolizei. Der ständige Personal- und Datenaustausch, der dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst zuwiderläuft, ist nach Zeitungsberichten gang und gäbe.[4]
Verwandte Behörden
Jedes deutsche Bundesland hat seinen eigenen Inlandsgeheimdienst, in der Regel unter dem Namen "Landesamt für den Verfassungsschutz". Da die deutschen Bundesländer teilsouveräne Staaten sind, besitzen auch ihre Geheimdienste ("Nachrichtendienste") ein hohes Maß an Selbständigkeit. Dies führt bisweilen zu Informationsverlusten zwischen den Diensten, da diese keine Filialen des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind, sondern eigene Geheimdienste der deutschen Länder (Bundesstaaten).
Link
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2012 (Vorabfassung). Bundesministerium des Innern, Berlin 2013, S. 381 (PDF).
- ↑ Philipp Eins: Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. In: Berliner Zeitung. Nr. 72. 26/27. März 2011.
- ↑ Albert, Helmut: Gedanken zum Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz. In: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. 2000. S. 85-100.
- ↑ Rieger, Frank: Wenn alle Daten fließen. In: FAZ. 4. November 2012. S. 27.