PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Fünf-Prozent-Hürde: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Bild dazu
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Fünf-Prozent-Hürde''' ist eine in [[Deutschland]] verbreitete Klausel bei Wahlen. Sie gilt insbesondere bei der [[Deutscher Bundestag|Bundestag]]swahl und allen [[Landestag]]swahlen. Es betrifft in der Regel die Wahl von Abgeordneten nur, soweit es sich um Listenwahlen handelt. Bis 2009 galt auch bei Europawahlen die Fünf-Prozent-Hürde. In [[Bayern]] können in den Landtag nur Direktkandidaten der Parteien einziehen, die mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen. Im Land Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl in den zwei Wahlbereichen [[Bremen]] und [[Bremerhaven]] getrennt angewendet.  
{{Wahldiagramm
| LAND      = DE
| PROZENT  = nein
| GUV      = nein
| TITEL    = Grundsätzliche Wirkung der Fünf-Prozent-Hürde bei der ersten Bundestagswahl 1949
| PARTEI1  = CDU/<br>CSU
| ERGEBNIS1 = 31.0
| FARBE1    = 000000
| PARTEI2  = SPD
| ERGEBNIS2 = 29.2
| PARTEI3  = FDP
| ERGEBNIS3 = 11.9
| ANMERKUNG3= mit Demokratischer Volkspartei (DVP) und Bremer Demokratischer Volkspartei (BDV)
| PARTEI4  = KPD
| ERGEBNIS4 = 5.7
| FARBE4    = FF00CC
| PARTEI5  = BP
| ERGEBNIS5 = 4.2
| FARBE5    = 2EFEF7
| PARTEI6  = DP
| ERGEBNIS6 = 4.0
| FARBE6    = AF8A54
| PARTEI7  = DZP
| ERGEBNIS7 = 3.1
| FARBE7    = 3481B8
| PARTEI8  = WAV
| ERGEBNIS8 = 2.9
| FARBE8    = FF7800
| PARTEI9  = DKP-<br>DRP
| ERGEBNIS9 = 1.8
| FARBE9    = 8b4726
| PARTEI10  = Sonst.
| ANMERKUNG10 = davon: Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 0,3 %, Parteilose 4,8 %
| ERGEBNIS10 = 6.2
| SPERRKLAUSEL = 5.0
}}
 
Die '''Fünf-Prozent-Hürde''' ist eine in [[Deutschland]] verbreitete Klausel bei Wahlen. Sie gilt insbesondere bei der [[Deutscher Bundestag|Bundestag]]swahl und allen [[Landestag]]swahlen. Es betrifft in der Regel die Wahl von Abgeordneten nur, soweit es sich um Listenwahlen handelt. Dieser Grundsatz wurde bereits für die erste [[Bundestagswahl 1949]] eingeführt. Bis 2009 galt auch bei Europawahlen die Fünf-Prozent-Hürde. In [[Bayern]] können in den Landtag nur Direktkandidaten der Parteien einziehen, die mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen. Im Land Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl in den zwei Wahlbereichen [[Bremen]] und [[Bremerhaven]] getrennt angewendet.  


{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Wahl in Deutschland]]
[[Kategorie:Wahl in Deutschland]]

Version vom 17. September 2017, 17:30 Uhr

Grundsätzliche Wirkung der Fünf-Prozent-Hürde bei der ersten Bundestagswahl 1949
 %
40
30
20
10
0
31,0
29,2
11,9
5,7
4,2
4,0
3,1
2,9
1,8
6,2
CDU/
CSU
SPD
FDPc
DP
DZP
WAV
DKP-
DRP
Sonst.j
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
c mit Demokratischer Volkspartei (DVP) und Bremer Demokratischer Volkspartei (BDV)
j davon: Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 0,3 %, Parteilose 4,8 %


Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine in Deutschland verbreitete Klausel bei Wahlen. Sie gilt insbesondere bei der Bundestagswahl und allen Landestagswahlen. Es betrifft in der Regel die Wahl von Abgeordneten nur, soweit es sich um Listenwahlen handelt. Dieser Grundsatz wurde bereits für die erste Bundestagswahl 1949 eingeführt. Bis 2009 galt auch bei Europawahlen die Fünf-Prozent-Hürde. In Bayern können in den Landtag nur Direktkandidaten der Parteien einziehen, die mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen. Im Land Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl in den zwei Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven getrennt angewendet.

Andere Lexika