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Zugangserschwerungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (kurz: '''Zugangserschwerungsgesetz''', abgekürzt ''ZugErschwG'') soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen pornografischer Handlungen im [[Internet]] erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.
Das '''Zugangserschwerungsgesetz''' (abgekürzt ''ZugErschwG'') sollte den Zugang zu [[Webseite]]n mit Kinderpornograpie behindern und erschweren. Die amtliche Bezeichnung lautete: ''Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen''. Es trat im Februar 2010 in Kraft und wurde im Dezember 2011 aufgehoben.
 
== Weblinks ==
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* [http://www.zugerschwg.com/ ZugErschwG Text]
* [http://www.zugerschwg.com/ ZugErschwG Text]
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Benutzer:Astronomer., wikibay
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Version vom 17. Oktober 2017, 19:58 Uhr

Das Zugangserschwerungsgesetz (abgekürzt ZugErschwG) sollte den Zugang zu Webseiten mit Kinderpornograpie behindern und erschweren. Die amtliche Bezeichnung lautete: Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Es trat im Februar 2010 in Kraft und wurde im Dezember 2011 aufgehoben.

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