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Landesparlamente: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff Landtag stammt aus dem [[Mittelalter]]. Es waren damals keine eigentlichen Parlamente im heutigen Sinn, sondern vom Landesfürsten einberufene Ständeversammlungen, die allerdings ebenfalls z.B. Steuern bewilligen durften. | Der Begriff Landtag stammt aus dem [[Mittelalter]]. Es waren damals keine eigentlichen Parlamente im heutigen Sinn, sondern vom Landesfürsten einberufene Ständeversammlungen, die allerdings ebenfalls z.B. Steuern bewilligen durften. | ||
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Version vom 12. Oktober 2018, 19:53 Uhr
Die Landesparlamente heissen in fast allen deutschen Bundesländern Landtage. Ausnahmen sind vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, wo die Bürgerschaft und der Senat die Legislative bilden.
Der Begriff Landtag stammt aus dem Mittelalter. Es waren damals keine eigentlichen Parlamente im heutigen Sinn, sondern vom Landesfürsten einberufene Ständeversammlungen, die allerdings ebenfalls z.B. Steuern bewilligen durften.