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Bundesverfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Bundesverfassungsgericht''' in [[Karlsruhe]] ist vor allem zuständig für die Behandlung von Streitigkeiten zwischen Bund und Bundesländern, für die Beurteilung der [[Verfassung (Staat)|Verfassungsmässigkeit]] von Bundesgesetzen und von politischen Parteien, sowie für die Auslegung des [[Grundgesetz]]es für die [[Bundesrepublik Deutschland]].  
Das '''Bundesverfassungsgericht''' in [[Karlsruhe]] ist vor allem zuständig für die Behandlung von Streitigkeiten zwischen Bund und Bundesländern, für die Beurteilung der [[Verfassung (Staat)|Verfassungsmässigkeit]] von Bundesgesetzen und von politischen Parteien, sowie für die Auslegung des [[Grundgesetz]]es für die [[Bundesrepublik Deutschland]].  
==Siehe auch==
*[[Xavier Naidoo]]


==Quelle==
==Quelle==

Version vom 30. April 2020, 04:38 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist vor allem zuständig für die Behandlung von Streitigkeiten zwischen Bund und Bundesländern, für die Beurteilung der Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen und von politischen Parteien, sowie für die Auslegung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Siehe auch

Quelle

Knaurs Lexikon - Das Wissen unserer Zeit, München 1979

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