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Tarifbindung: Unterschied zwischen den Versionen

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einfach abschreiben mach wenig Sinn, wenn das so unverständlich und zudem falsch beschrieben ist - es gilt vor allem für den Arbeitgeber !
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Die '''Tarifbindung''' (oder Tarifgebundenheit) ist die Verpflichtung eines [[Arbeitgeber]]s durch die geltenden Rechtsnormen eines [[Tarifvertrag]]es. Dies spielt zum Beispiel beim [[Arbeitslohn]] eine Rolle. In Deutschland sind nach {{§|3|tvg|juris}} Abs. 1 [[Tarifvertragsgesetz]] vor allem die [[Arbeitgeber]], die selbst Partei eines Tarifvertrags sind, tarifgebunden. Beim Arbeitslohn wird zum Beispiel meist nicht geprüft, ob der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist, zumal hierzulande niemand über diese Zugehörigkeit gegenüber seinem Arbeitsgeber Auskunft geben muss.
Die '''Tarifbindung''' (oder Tarifgebundenheit) ist die Verpflichtung eines [[Arbeitgeber]]s durch die geltenden Rechtsnormen eines [[Tarifvertrag]]es. Dies spielt zum Beispiel beim [[Arbeitslohn]] eine Rolle. In Deutschland sind nach {{§|3|tvg|juris}} Abs. 1 [[Tarifvertragsgesetz]] vor allem die [[Arbeitgeber]], die selbst Partei eines Tarifvertrags sind, tarifgebunden. Beim Arbeitslohn wird zum Beispiel meist nicht geprüft, ob der Arbeitnehmer Mitglied einer [[Gewerkschaft]] ist, zumal hierzulande niemand über diese Zugehörigkeit gegenüber seinem Arbeitsgeber Auskunft geben muss. In bestimmten Fällen ist die Nichteinhaltung eines Tarifvertrages für den Arbeitnehmer ein [[Kündigung]]sgrund.


{{Rechtshinweis}}
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Version vom 13. Mai 2020, 12:11 Uhr

Die Tarifbindung (oder Tarifgebundenheit) ist die Verpflichtung eines Arbeitgebers durch die geltenden Rechtsnormen eines Tarifvertrages. Dies spielt zum Beispiel beim Arbeitslohn eine Rolle. In Deutschland sind nach § 3 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz vor allem die Arbeitgeber, die selbst Partei eines Tarifvertrags sind, tarifgebunden. Beim Arbeitslohn wird zum Beispiel meist nicht geprüft, ob der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist, zumal hierzulande niemand über diese Zugehörigkeit gegenüber seinem Arbeitsgeber Auskunft geben muss. In bestimmten Fällen ist die Nichteinhaltung eines Tarifvertrages für den Arbeitnehmer ein Kündigungsgrund.

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Literatur

  • Paul R. Melot de Beauregard: Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Tarifbindung, Diss. 2001, ISBN 3-631-39295-8

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