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Sozialrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sozialrecht''' ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in [[Deutschland]] und [[Österreich]]. Es gibt auch ein [[Europäisches Sozialrecht]], das Recht der sozialen Sicherung als ein Teilgebiet des Rechts der [[Europäische Union|Europäischen Union]] für grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen den Mitgliedstaaten, sowie ein ''Internationales Sozialrecht''. In der [[Schweiz]] war es bis etwa 1945 eine Bezeichnung für das [[Arbeitsrecht]] und ist heute noch gelegentlich eine Sammelbezeichnung für das [[Sozialversicherungsrecht]], das Recht der [[Sozialhilfe]] und des öffentlichen [[Gesundheitswesen]]s, für die Schutzbestimmungen des [[Mietrecht|Miet-]] und [[Konsument]]enrechts sowie das Recht der Subventionierung von Bauern- und [[Gewerbe]]betrieben.
Im 19. Jahrhundert war ''Sozialrecht'' auch eine Bezeichnung für das [[Gesellschaftsrecht]]. Einigen Auffassungen zufolge ist das Sozialrecht ein wichtiger Bestandteil des [[Rechtsstaat]]es.
 
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Version vom 18. Juli 2020, 05:49 Uhr

Sozialrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in Deutschland und Österreich. Es gibt auch ein Europäisches Sozialrecht, das Recht der sozialen Sicherung als ein Teilgebiet des Rechts der Europäischen Union für grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen den Mitgliedstaaten, sowie ein Internationales Sozialrecht. In der Schweiz war es bis etwa 1945 eine Bezeichnung für das Arbeitsrecht und ist heute noch gelegentlich eine Sammelbezeichnung für das Sozialversicherungsrecht, das Recht der Sozialhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens, für die Schutzbestimmungen des Miet- und Konsumentenrechts sowie das Recht der Subventionierung von Bauern- und Gewerbebetrieben. Im 19. Jahrhundert war Sozialrecht auch eine Bezeichnung für das Gesellschaftsrecht. Einigen Auffassungen zufolge ist das Sozialrecht ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates.

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