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Jobcenter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Jobcenter''' ist eine Einrichtung der [[Bundesagentur für Arbeit]]. Es ist unter anderem zuständig für die [[Arbeitsvermittlung]], die [[Arbeitsförderung]] und das [[Arbeitslosengeld]]. Teile der Aufgaben können auch von einem kommunalen Träger übernommen werden (siehe {{§|44b|sgb_2|juris}}, {{§|6d|sgb_2|juris}} SGB II). Dieser Träger kann | Ein '''Jobcenter''' ist eine Einrichtung der [[Bundesagentur für Arbeit]]. Es ist unter anderem zuständig für die [[Arbeitsvermittlung]], die [[Arbeitsförderung]] und das [[Arbeitslosengeld]]. Teile der Aufgaben können auch von einem kommunalen Träger übernommen werden (siehe {{§|44b|sgb_2|juris}}, {{§|6d|sgb_2|juris}} SGB II). Dieser Träger kann ein zugelassener [[Landkreis]] oder eine zugelassene [[kreisfreie Stadt]] sein (siehe {{§|6a|sgb_2|juris}}, {{§|6d|sgb_2|juris}}). | ||
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Version vom 9. September 2020, 07:55 Uhr
Ein Jobcenter ist eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Es ist unter anderem zuständig für die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsförderung und das Arbeitslosengeld. Teile der Aufgaben können auch von einem kommunalen Träger übernommen werden (siehe § 44b, § 6d SGB II). Dieser Träger kann ein zugelassener Landkreis oder eine zugelassene kreisfreie Stadt sein (siehe § 6a, § 6d).
Siehe auch
Trivia
- Für den Kunden ist der so genannte Fallmanager zuständig.
Weblinks
Andere Lexika