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Gewinn: Unterschied zwischen den Versionen
Steuerrecht ist nicht trivial |
das Wort Gewinnrechnung ist in D nicht üblich |
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Der '''Gewinn''' ist das positive Ergebnis aus einer [[Unternehmen]]stätigkeit. Er wird manchmal auch als Profit bezeichnet.<ref>''Duden Wirtschaft A bis Z'', 3. Auflage, Dudenverlag, Mannhein 2008, S. 20f </ref> Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen [[Erlös]] (Ertrag) und Aufwand. Sprachlich steht der Begriff mit dem Tätigkeitswort ([[Verb]]) ''gewinnen'' im Zusammenhang. Im weitesten Sinn bedeutet der Gewinn einen Vorteil, den jemand erzielt, auch wenn sich dies nicht immer in Geld messen lässt. | Der '''Gewinn''' ist das positive Ergebnis aus einer [[Unternehmen]]stätigkeit. Er wird manchmal auch als ''Profit'' bezeichnet.<ref>''Duden Wirtschaft A bis Z'', 3. Auflage, Dudenverlag, Mannhein 2008, S. 20f </ref> Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen [[Erlös]] (Ertrag) und Aufwand. Sprachlich steht der Begriff mit dem Tätigkeitswort ([[Verb]]) ''gewinnen'' im Zusammenhang. Im weitesten Sinn bedeutet der Gewinn einen Vorteil, den jemand erzielt, auch wenn sich dies nicht immer in Geld messen lässt. | ||
== | == Betriebswirtschaft == | ||
Die handelsrechtliche | Die fachlich richtige Bezeichnung im [[Rechnungswesen]] lautet [[Gewinn- und Verlustrechnung]], kurz GuV. Die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem deutschen [[Handelsgesetzbuch]] (HGB)<ref>siehe {{§|242|hgb|juris}} HGB</ref> eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres. Die Begriffe Aufwand und Ertrag beziehen sich deshalb stets auf den handelsrechtlichen Gewinn bzw. Verlust und werden in der [[Betriebswirtschaftslehre|betriebswirtschaftlichen]] Fachsprache so bezeichnet und verwendet. Es existieren entsprechende Ermittlungsvorschriften, die sich im deutschen Recht, insbesondere im Handelsgesetzbuch sowie in den Steuergesetzen finden.<ref>[http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/gewinn-und-verlustrechnung-guv-handelsrechtliche/gewinn-und-verlustrechnung-guv-handelsrechtliche.htm Gewinn-und Verlustrechnung] laut wirtschaftslexikon24.com</ref> | ||
Vereinfacht ist das in folgender Formel dargestellt: | Vereinfacht ist das in folgender Formel dargestellt: | ||
* Gewinn = | * Gewinn = Erlöse − Aufwand | ||
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Der Aufwand A sind die Kosten K, wobei K = Variable Kosten + [[Fixe Kosten]] beinhaltet. Bei den fixen Kosten sind die nicht liquiditätswirksamen, also kalkulatorischen [[Abschreibungen]] zu berücksichtigen. | Der Aufwand A sind die Kosten K, wobei K = Variable Kosten + [[Fixe Kosten]] beinhaltet. Bei den fixen Kosten sind die nicht liquiditätswirksamen, also kalkulatorischen [[Abschreibungen]] zu berücksichtigen. | ||
Version vom 5. Oktober 2020, 08:45 Uhr
Der Gewinn ist das positive Ergebnis aus einer Unternehmenstätigkeit. Er wird manchmal auch als Profit bezeichnet.[1] Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen Erlös (Ertrag) und Aufwand. Sprachlich steht der Begriff mit dem Tätigkeitswort (Verb) gewinnen im Zusammenhang. Im weitesten Sinn bedeutet der Gewinn einen Vorteil, den jemand erzielt, auch wenn sich dies nicht immer in Geld messen lässt.
Betriebswirtschaft
Die fachlich richtige Bezeichnung im Rechnungswesen lautet Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV. Die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB)[2] eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres. Die Begriffe Aufwand und Ertrag beziehen sich deshalb stets auf den handelsrechtlichen Gewinn bzw. Verlust und werden in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache so bezeichnet und verwendet. Es existieren entsprechende Ermittlungsvorschriften, die sich im deutschen Recht, insbesondere im Handelsgesetzbuch sowie in den Steuergesetzen finden.[3]
Vereinfacht ist das in folgender Formel dargestellt:
- Gewinn = Erlöse − Aufwand
- G = E − A
Der Aufwand A sind die Kosten K, wobei K = Variable Kosten + Fixe Kosten beinhaltet. Bei den fixen Kosten sind die nicht liquiditätswirksamen, also kalkulatorischen Abschreibungen zu berücksichtigen.
Gewinnarten
Unterschieden wird meist zwischen Betriebsgewinn (Management-Englisch: EBIT) aus der operativen Geschäftstätigkeit im engeren Sinn und dem Reingewinn, der sämtliche Aufwände und Erträge einbezieht. Der Gewinn fließt über die Gewinn-und Verlustrechnung in der doppelten Buchhaltung auch in die Bilanz ein. Der Cash-flow ferner ist jene Gewinnzahl, die den liquiditätswirksamen Gewinn ohne kalkulatorische Größen wie Abschreibungen ausweist. zwischen den Begriffen Gewinn und Jahresüberschuss. Bei Kapitalgesellschaften gibt es den Jahresüberschuss, der oft auch als Gewinn nach Abzug der Steuern bezeichnet wird..
Steuerrecht
- Eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht wird vom zuständigen Finanzamt als Liebhaberei gewertet und die Vorsteuer kann dann nicht in Abzug gebracht werden.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Duden Wirtschaft A bis Z, 3. Auflage, Dudenverlag, Mannhein 2008, S. 20f
- ↑ siehe § 242 HGB
- ↑ Gewinn-und Verlustrechnung laut wirtschaftslexikon24.com
Andere Lexika