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Markenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. November 2020, 09:12 Uhr
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.
Rechtslage in einzelnen Staaten
Es gibt zwar ein internationales Markenrecht, doch auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Staaten. Insbesondere die Volksrepublik China und Deutschland unterscheiden sich sehr stark voneinder. Das Schutzrecht wird meist auf Zeit gewährt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz beträgt die Dauer ab dem Tag der Anmeldung zehn Jahre, kann aber verlängert werden.
Eine Besonderheit stellt die Frage der tatsächlichen Nutzung dar: Der deutsche Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Juli 2005 (Az. I ZR 293/02) über verschiedene eingetragene Wort- und Wort-/Bildmarken des Handelskonzerns Otto entschieden und das Unternehmen schließlich zur Löschung wegen Nichtbenutzung verurteilt. Hier waren die Marken lediglich auf Katalogen und Versandtaschen angebracht, nicht aber auf der Ware selbst. Der Bundesgerichtshof hat darin keine geeignete rechtserhaltende Benutzung der Marke gesehen.[1]
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Siehe auch
Literatur
- Graeme B. Dinwoodie, Mark D. Janis: Trademark law and theory: a handbook of contemporary research. Edward Elgar Publishing, 2008, ISBN 978-1845426026.
- Graeme B. Dinwoodie, William O. Hennessey und Shira Perlmutter: International and Comparative Trademark Law. Matthew Bender, 2003, ISBN 978-0820554679.
Einzelnachweise
- ↑ gelöschter Abschnitt aus https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Marke_(Recht)&diff=prev&oldid=205273000 Wikipedia]
Andere Lexika