PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Migrationshintergrund: Unterschied zwischen den Versionen
tatsächliche Umsetzung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Begriff '''Migrationshintergrund''' beschreibt Personen, die selbst oder deren [[Vorfahr]]en aus einem anderen [[Staat]] [[Einwanderung|eingewandert]] sind,<ref>[https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=3198544 Definition "Migrationshintergrund" auf den Seiten des BAMF]</ref> Als Merkmal für eine [[soziale Gruppe]]n oder [[Gemeinschaft]]en, die aus eingewanderten Personen oder deren [[Nachkomme]]n bestehen, wird der Begriff ebenfalls verwendet. [[Statistik|Statistisch]] bestehen dabei mehrere Probleme. Zum Beispiel gilt jeder, der außerhalb des Staates geboren und aufgewachsen ist, dessen [[Staatsangehörigkeit]] er besitzt, zunächst als Migrant, selbst wenn beide Eltern aus diesem Staat stammen. In [[Deutschland]] gab es 2017 rund 19 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. | Der von [[Fremdenfeindlichkeit|fremdenfeindlichen]] [[Rechtspopulismus|Rechtspopulisten]] verwendete Begriff '''Migrationshintergrund''' beschreibt Personen, die selbst oder deren [[Vorfahr]]en aus einem anderen [[Staat]] [[Einwanderung|eingewandert]] sind,<ref>[https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=3198544 Definition "Migrationshintergrund" auf den Seiten des BAMF]</ref> Als Merkmal für eine [[soziale Gruppe]]n oder [[Gemeinschaft]]en, die aus eingewanderten Personen oder deren [[Nachkomme]]n bestehen, wird der Begriff ebenfalls verwendet. [[Statistik|Statistisch]] bestehen dabei mehrere Probleme. Zum Beispiel gilt jeder, der außerhalb des Staates geboren und aufgewachsen ist, dessen [[Staatsangehörigkeit]] er besitzt, zunächst als Migrant, selbst wenn beide Eltern aus diesem Staat stammen. In [[Deutschland]] gab es 2017 rund 19 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. | ||
In Deutschland werden je nach [[Bundesland]] unterschiedliche Definitionen verwendet.<ref name="migration-info-2008-12-20">{{Internetquelle|url=http://www.migration-info.de/artikel/2008-12-20/deutschland-definition-migrationshintergrund|titel=Deutschland: Definition „Migrationshintergrund“|hrsg=www.migration-info.de|datum=2008-12-20|zugriff=2016-06-29|archiv-url=https://web.archive.org/web/20160628031201/http://www.migration-info.de/artikel/2008-12-20/deutschland-definition-migrationshintergrund|archiv-datum=2016-06-28|offline=ja|archiv-bot=2018-12-03 04:53:50 InternetArchiveBot}}</ref> Laut der bis einschließlich 2010 in [[Nordrhein-Westfalen]] angewandten Definition hat einen Migrationshintergrund, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder nach 1949 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder mindestens einen zugewanderten oder ausländischen Elternteil hat; in der seit 2011 angewandten Definition spielt die Staatsangehörigkeit der Eltern keine Rolle mehr.<ref>{{Internetquelle|url=https://www.it.nrw.de/statistik/b/daten/Textdateien/r514Text_mz_erwerb1.html|titel=Methodische Erläuterung|hrsg=Information und Technik Nordrhein-Westfalen|datum=Dezember 2014|zugriff=2016-06-29|archiv-url=https://web.archive.org/web/20160629213832/https://www.it.nrw.de/statistik/b/daten/Textdateien/r514Text_mz_erwerb1.html|archiv-datum=2016-06-29|offline=ja|archiv-bot=2018-12-03 04:53:50 InternetArchiveBot}}</ref> | In Deutschland werden je nach [[Bundesland]] unterschiedliche Definitionen verwendet.<ref name="migration-info-2008-12-20">{{Internetquelle|url=http://www.migration-info.de/artikel/2008-12-20/deutschland-definition-migrationshintergrund|titel=Deutschland: Definition „Migrationshintergrund“|hrsg=www.migration-info.de|datum=2008-12-20|zugriff=2016-06-29|archiv-url=https://web.archive.org/web/20160628031201/http://www.migration-info.de/artikel/2008-12-20/deutschland-definition-migrationshintergrund|archiv-datum=2016-06-28|offline=ja|archiv-bot=2018-12-03 04:53:50 InternetArchiveBot}}</ref> Laut der bis einschließlich 2010 in [[Nordrhein-Westfalen]] angewandten Definition hat einen Migrationshintergrund, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder nach 1949 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder mindestens einen zugewanderten oder ausländischen Elternteil hat; in der seit 2011 angewandten Definition spielt die Staatsangehörigkeit der Eltern keine Rolle mehr.<ref>{{Internetquelle|url=https://www.it.nrw.de/statistik/b/daten/Textdateien/r514Text_mz_erwerb1.html|titel=Methodische Erläuterung|hrsg=Information und Technik Nordrhein-Westfalen|datum=Dezember 2014|zugriff=2016-06-29|archiv-url=https://web.archive.org/web/20160629213832/https://www.it.nrw.de/statistik/b/daten/Textdateien/r514Text_mz_erwerb1.html|archiv-datum=2016-06-29|offline=ja|archiv-bot=2018-12-03 04:53:50 InternetArchiveBot}}</ref> | ||
Version vom 24. März 2021, 08:53 Uhr
Der von fremdenfeindlichen Rechtspopulisten verwendete Begriff Migrationshintergrund beschreibt Personen, die selbst oder deren Vorfahren aus einem anderen Staat eingewandert sind,[1] Als Merkmal für eine soziale Gruppen oder Gemeinschaften, die aus eingewanderten Personen oder deren Nachkommen bestehen, wird der Begriff ebenfalls verwendet. Statistisch bestehen dabei mehrere Probleme. Zum Beispiel gilt jeder, der außerhalb des Staates geboren und aufgewachsen ist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zunächst als Migrant, selbst wenn beide Eltern aus diesem Staat stammen. In Deutschland gab es 2017 rund 19 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.
In Deutschland werden je nach Bundesland unterschiedliche Definitionen verwendet.[2] Laut der bis einschließlich 2010 in Nordrhein-Westfalen angewandten Definition hat einen Migrationshintergrund, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder nach 1949 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder mindestens einen zugewanderten oder ausländischen Elternteil hat; in der seit 2011 angewandten Definition spielt die Staatsangehörigkeit der Eltern keine Rolle mehr.[3]
Im Gesetzesentwurf von 2016 für ein Bayerisches Integrationsgesetz war beabsichtigt, den Deutschen mit Migrationshintergrund auch Personen mit einem Eltern- oder einem Großelternteil gleichzustellen, der „nach Abschluss der Wanderungsbewegungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland zugewandert“ ist.[4] Das könnte also auch Flüchtlinge betreffen, die später aus den deutsche Ostgebieten wie Pommern, Ostpreußen und Schlesien zugewandert sind. Als Stichjahr dafür wurde schließlich das Jahr 1955 festgelegt.
Bekannte Personen mit Migrationshintergrund (Auswahl)
Weblinks
- Statistisches Bundesamt: Migration und Integration - Migrationshintergrund
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Definition "Migrationshintergrund" auf den Seiten des BAMF
- ↑ Deutschland: Definition „Migrationshintergrund“. www.migration-info.de, 2008-12-20. Archiviert vom Original am 2016-06-28. Abgerufen am 29. Juni 2016.
- ↑ Methodische Erläuterung. Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Dezember 2014. Archiviert vom Original am 2016-06-29. Abgerufen am 29. Juni 2016.
- ↑ Siehe Artikel 2: Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz, Drucksache 17/11362, Bayerischer Landtag, 10. Mai 2016.