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Version vom 2. Juni 2021, 12:14 Uhr

Ein Jobcenter ist eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Es ist unter anderem zuständig für die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsförderung und das Arbeitslosengeld. Teile der Aufgaben können auch von einem kommunalen Träger übernommen werden (siehe § 44b, § 6d SGB II). Dieser Träger kann ein zugelassener Landkreis oder eine zugelassene kreisfreie Stadt sein (siehe § 6a, § 6d SGB II).

Im Juni 2020 gab es 406 Jobcenterbezirke, von denen in 302 Bezirken eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern stattfindet. In 63 Bezirken waren die zugelassenen kommunalen Träger alleine zuständig; ihre Zahl wurde 2011 auf 104 erhöht.[1] Die zugelassenen kommunalen Träger befinden sich in den 13 Flächenländern, d.h. in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg hat die Bundesagentur für Arbeit die Federführung.

Siehe auch

Trivia

Weblinks

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