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CB-Funk: Unterschied zwischen den Versionen

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Antennen: was und grenzen
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== Antennen ==
== Antennen ==
Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat <ref>Quelle: Bundesnetzagentur</ref>.
CB-Funk-Antennen dürfen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.
 
Ergibt sich jedoch bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat <ref>Quelle: Bundesnetzagentur</ref>.


== Sonstiges ==
== Sonstiges ==

Version vom 1. Juli 2010, 14:57 Uhr

CB-Funk (abgeleitet von dem engl. Wort "Citizen Band") bedeutet übersetzt "Bürger-Frequenzbereich" oder umgangssprachlich Jedermannfunk, Bürgerfunk. Ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem bestimmte Frequenzbänder zugewiesen sind [1].

Der klassische CB-Funk ist im Regelfall anmelde- und gebührenfrei. In den sogenannten "Schutzzonen" ist jedoch für bestimmte Geräte eine Ausnahmeregelung vorgesehen. CB-Funk verwendet in Deutschland die Frequenzen 26,565 MHz bis 27,405 MHz [2]. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden.

Betriebsarten

Sprechfunk

Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind seit 18. Mai 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung zugelassen.

Datenfunk

Neben dem normalen Sprechfunk ist auch Datenfunk möglich. Seit dem 20.12.2006 ist zudem auch eine Zusammenschaltung von CB-Funkgeräten über das Internet erlaubt. In der Praxis wird hierbei vorwiegend die aus dem Amateurfunk stammende Betriebsart Packet Radio benutzt. Einschränkungen Datenfunk im Jedermann-Betrieb sind: Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf sieben speziellen Kanälen betrieben werden. Bei diesem sogenannten Gateway-Betrieb müssen auch zu Beginn der Verbindung Daten über die Erreichbarkeit sowie Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder falls beantragt und vergeben, eine von der Bundesnetzagentur festgelegte Kennung übermittelt werden [3].

Antennen

CB-Funk-Antennen dürfen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.

Ergibt sich jedoch bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat [4].

Sonstiges

Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem Amateurfunkdienst verwechselt. Abgesehen von fachlichen Qualifikationen und juristischen Unterschieden ist der CB-Funk eine reine Funkanwendung für Jedermann und kein eigenständiger Funkdienst.


Andere Lexika


Einzelnachweise


Weblinks