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Austauschpfändung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach aktueller Rechtsprechung sind Haltbarkeit und Lebensdauer zu berücksichtigen.  
Nach aktueller Rechtsprechung sind Haltbarkeit und Lebensdauer zu berücksichtigen.  


Ungeklärt ist die Frage, ob ein Röhrenfernseher wegen der damit verbundenen Implosions- und Brandgefahr noch
Ungeklärt ist die Frage, ob ein Röhrenfernseher wegen der damit verbundenen Implosions- und Brandgefahr noch zumutbar ist. Röhrenfernseher waren zeitweise ein klassischer Verursacher von Wohnungsbränden.<ref>http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/meldungen/fernseher-implodiert-wohnung-brennt-aus-id7217746.html</ref> Bestimmte Röhrenfernseher neigten aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Brand, z.B. Geräte von [[Grundig]].<ref>http://ifs-ev.org/brandgefahr-durch-fernseher</ref> Bei manchen Geräten besteht die Gefahr aufgrund mangelhafter Verarbeitung, so bei [[Loewe]] und AHB.<ref>http://ifs-ev.org/bis-zur-ueberpruefung-nicht-mehr-einschalten</ref>
zumutbar ist. Röhrenfernseher sind ein klassischer Verursacher von Wohnungsbränden. [http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/meldungen/fernseher-implodiert-wohnung-brennt-aus-id7217746.htmlBestimmte Röhrenfernseher neigten aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Brand; u.a. Grundig [http://ifs-ev.org/brandgefahr-durch-fernseher/]. Andere aufgrund Verarbeitung; u.a. Loewe und AHB [http://ifs-ev.org/bis-zur-ueberpruefung-nicht-mehr-einschalten/]
Brennende Fernseher haben bereits zu Todesfällen geführt. [http://www.tz.de/welt/geschwister-sterben-bei-feuer---fernseher-als-brandursache-66495.html]. Pro Jahr gehen 50.000 Wohnungsbrände  auf Elektrogeräte zurück, dabei ist der Röhrenfernseher  nach dem Wäschetrocker die nächsthäufigere Ursache [http://www.schadenprisma.de/pdf/sp_2009_3_1.pdf]. Aufgrund Bauart und Implosion folgt in kürzester Zeit ein erheblicher Brandherd mit erheblichen Schadensfolgen.  [http://www.openpr.de/images/articles/a/c/ac2f884a557fc607a23c050d122a1f16_g.jpg Bild eines Zimmerbrandes].  
Brennende Fernseher haben bereits zu Todesfällen geführt. [http://www.tz.de/welt/geschwister-sterben-bei-feuer---fernseher-als-brandursache-66495.html]. Pro Jahr gehen 50.000 Wohnungsbrände  auf Elektrogeräte zurück, dabei ist der Röhrenfernseher  nach dem Wäschetrocker die nächsthäufigere Ursache [http://www.schadenprisma.de/pdf/sp_2009_3_1.pdf]. Aufgrund Bauart und Implosion folgt in kürzester Zeit ein erheblicher Brandherd mit erheblichen Schadensfolgen.  [http://www.openpr.de/images/articles/a/c/ac2f884a557fc607a23c050d122a1f16_g.jpg Bild eines Zimmerbrandes].  



Version vom 7. Januar 2023, 14:15 Uhr

Eine Austauschpfändung ermöglicht die Pfändung eines an sich unpfändbaren Gegenstandes, indem im Austausch ein geringwertiger Gegenstand dem Schuldner überlassen wird.

Beispiel: Der Schuldner benötigt ein KFZ, um seinen Beruf auszuüben und besitzt einen neuwertigen, vollständig bezahlten Sportwagen. Der Gerichtsvollzieher pfändet den Sportwagen und überlässt dem Schuldner einen Kleinwagen.

Die Idee, man könnne den neuwertigen Sportwagen jedoch durch einen kurz vor der Verschrottung stehenden Altwagen zu ersetzen, entspricht nicht der aktuellen Rechtsprechung.

Allerdings ist dem Schutzzweck des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nur dann genüge getan, wenn die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit auch zukünftig und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum gewährleistet ist. Der Schutz des Schuldners nach § 811 ZPO wäre unvollkommen, wenn das Ersatzstück nicht die annähernd gleiche Haltbarkeit und Lebensdauer wie der gepfändete Gegenstand aufweisen würde (BGH · Beschluss vom 16. Juni 2011 · Az. VII ZB 114/09)[1]

Bei einem KFZ ist nach dem Urteil auch auf die technischen Merkmale abzustellen. Das im Austausch zur Verfügung gestellte KFZ könnte, falls es sich nicht um ein Neufahrzeug handelt, umgehend technisch untersucht werden. (Hauptuntersuchung, Abgastest und Durchsicht weiterer sicherheitsrelevanter Teile wie Lenkung).

Weitere Hürden sind: Eigentumsvorbehalte von Dritten, wenn der gepfändete Gegenstand noch nicht vollständig bezahlt ist. Transport und Lagerungskosten. Beschaffung eines angemessenen Austauschobjektes. Genehmigung des Vollstreckungsgerichtes. Gerichtsvollziehergebühren.

Bei einem Fernseher wurde 2008 die Austauschpfändung eines LCD-Farbfernsehers in Höhe von 1.400 € im Austausch gegen einen beliebigen funktionstüchtigen Farbfernseher in Höhe von 50 € und einen Bildschirm für einen Internetzugang (LG Wuppertal · Beschluss vom 17. September 2008 · Az. 6 T 599/08) genehmigt. Der Schuldner hatte vergeblich gerügt, dass der Wert des Fernsehers viel zu niedrig angesetzt sei; es würden seelische Beeinträchtigungen drohen und es sei nicht möglich sich tagsüber ohne den gepfändeten Flachbildfernseher zu beschäftigen . [2]

Zu berücksichtigen sind die Inflation seit dem Urteil, das allgemeine Ende der Röhrentechnik, das Zusammenwachsen von Fernsehen und Internet, der allgemeine technische Fortschritt und die unterschiedlichen Empfangstechniken.

Der Streit um die Pfändung technischer Geräte fing mit dem der nationalsozialistischen Bildung dienenden Rundfunkempfänger an. [3]

Nach aktueller Rechtsprechung sind Haltbarkeit und Lebensdauer zu berücksichtigen.

Ungeklärt ist die Frage, ob ein Röhrenfernseher wegen der damit verbundenen Implosions- und Brandgefahr noch zumutbar ist. Röhrenfernseher waren zeitweise ein klassischer Verursacher von Wohnungsbränden.[1] Bestimmte Röhrenfernseher neigten aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Brand, z.B. Geräte von Grundig.[2] Bei manchen Geräten besteht die Gefahr aufgrund mangelhafter Verarbeitung, so bei Loewe und AHB.[3] Brennende Fernseher haben bereits zu Todesfällen geführt. [4]. Pro Jahr gehen 50.000 Wohnungsbrände auf Elektrogeräte zurück, dabei ist der Röhrenfernseher nach dem Wäschetrocker die nächsthäufigere Ursache [5]. Aufgrund Bauart und Implosion folgt in kürzester Zeit ein erheblicher Brandherd mit erheblichen Schadensfolgen. Bild eines Zimmerbrandes.

Zulässig dürfte als Austauschpfändung beispielsweise sein :

Austausch des 30 Zoll LCD Fernseher (Versteigerung ca. 500 €) oder 50 Zoll Plasma Fernseher (Versteigerung ca. 700 €) gegen einen neuwertigen 21 Zoll Fernseher. (ca. 150 €).

Austausch eines hochwertigen KFZ jüngeren Datums (Versteigerung ca. 12.000 bis 50.000 €) gegen einen neuen Kleinwagen mit Herstellergarantie. (ca. 7.000 €).

Austausch der Luxusuhr (Versteigerung ca. 1.000 bis 10.000) gegen eine neuwertige Markenarmbanduhr (ca. 150 €).

Nach Abzug der Kosten bleibt ein wirtschaftlicher Erfolg für den Gläubiger, der den Austausch rechtfertigt. Zugleich erhält der Schuldner ein Objekt gleicher Lebensdauer und Haltbarkeit.

Für Schuldner empfiehlt es sich, sich genau zu informieren und aktuellen Wert und technische Eigenschaften in Bezug auf Haltbarkeit und Lebensdauer für den Gerichtsvollzieher bereitzuhalten.

Lässt sich keine Einigung mit dem Gerichtsvollzieher erzielen, so ist gegen die Pfändung das Rechtsmittel der Erinnerung möglich. Ausserdem kommen Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe in Betracht, wenn der Rechtsstreit nicht mutwillig erscheint und Aussicht auf Erfolg bietet.

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