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Schwangerschaftsabbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Schwangerschaftsabbruch''' (auch '''Abtreibung''') ist die vorzeitige Beendigung einer [[Schwangerschaft]] durch Entfernen des [[Embryo]]s bzw. [[Fötus]]. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der [[Spätantike]] heftig umstritten. Im Widerstreit stehen dabei [[Religion|religiöse]] und [[Ethik|ethische]] Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche, das [[Selbstbestimmungsrecht]] der Frau und das [[Recht auf Leben]].
Ein '''Schwangerschaftsabbruch''' (auch '''Abtreibung''') ist die vorzeitige Beendigung einer [[Schwangerschaft]] durch Entfernen des [[Embryo]]s bzw. [[Fötus]]. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der [[Spätantike]] heftig umstritten, ist aber in unseren Tagen moralisch auf keinen Fall verwerflich. Im Widerstreit stehen dabei [[Religion|religiöse]] und [[Ethik|ethische]] Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche, das [[Selbstbestimmungsrecht]] der Frau und das [[Recht auf Leben]].


Als medizinische Fachbegriffe werden ''Interruptio'', ''Abruptio graviditatis'' oder ''induzierter Abort'' verwendet. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete [[medizin]]ische Begriff ''Abort''; dieser umfasst auch einen natürlichen Spontanabort ([[Fehlgeburt]]).
Als medizinische Fachbegriffe werden ''Interruptio'', ''Abruptio graviditatis'' oder ''induzierter Abort'' verwendet. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete [[medizin]]ische Begriff ''Abort''; dieser umfasst auch einen natürlichen Spontanabort ([[Fehlgeburt]]).

Version vom 2. April 2023, 04:55 Uhr

Klassifikation nach ICD-10
O04 Ärztlich eingeleiteter Abort
(ICD-10-GM Version 2020)

Ein Schwangerschaftsabbruch (auch Abtreibung) ist die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Entfernen des Embryos bzw. Fötus. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der Spätantike heftig umstritten, ist aber in unseren Tagen moralisch auf keinen Fall verwerflich. Im Widerstreit stehen dabei religiöse und ethische Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Recht auf Leben.

Als medizinische Fachbegriffe werden Interruptio, Abruptio graviditatis oder induzierter Abort verwendet. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete medizinische Begriff Abort; dieser umfasst auch einen natürlichen Spontanabort (Fehlgeburt).

Rechtliche Bewertung

Schwangerschaftsabbrüche waren[1] und sind in nahezu allen Kulturen verbreitet. Da für die römisch-katholische Kirche das menschliche Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginnt, wird eine Abtreibung in dieser Religion auch als eine Form von Mord bewertet. In Deutschland gilt der Paragraph 218 als umfassender strafrechtlicher Schutz, der jedoch einige Ausnahmen zulässt.[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Ruth Hähnel: Der künstliche Abortus im Altertum. In: Sudhoffs Archiv. Band 29, 1936, S. 224–255.
  2. siehe § 218Vorlage:§/Wartung/buzer StGB mit Änderungen und Querverweisen