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Schwangerschaftsabbruch: Unterschied zwischen den Versionen
Heute gehört Abtreibung zum guten Ton |
nicht nur in der rkK ! |
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Ein '''Schwangerschaftsabbruch''' (auch '''Abtreibung''') ist die vorzeitige Beendigung einer [[Schwangerschaft]] durch Entfernen des [[Embryo]]s bzw. [[Fötus]]. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der [[Spätantike]] heftig umstritten | Ein '''Schwangerschaftsabbruch''' (auch '''Abtreibung''') ist die vorzeitige Beendigung einer [[Schwangerschaft]] durch Entfernen des [[Embryo]]s bzw. [[Fötus]]. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der [[Spätantike]] heftig umstritten. Im Widerstreit stehen dabei [[Religion|religiöse]] und [[Ethik|ethische]] Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche, das [[Selbstbestimmungsrecht]] der Frau und das [[Recht auf Leben]]. | ||
Als medizinische Fachbegriffe werden ''Interruptio'', ''Abruptio graviditatis'' oder ''induzierter Abort'' verwendet. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete [[medizin]]ische Begriff ''Abort''; dieser umfasst auch | Als medizinische Fachbegriffe werden ''Interruptio'', ''Abruptio graviditatis'' oder ''induzierter Abort'' verwendet. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete [[medizin]]ische Begriff ''Abort''; dieser umfasst auch eine [[Fehlgeburt]]. | ||
== Rechtliche Bewertung == | == Rechtliche Bewertung == | ||
Schwangerschaftsabbrüche waren<ref>Ruth Hähnel: ''Der künstliche Abortus im Altertum.'' In: ''Sudhoffs Archiv.'' Band 29, 1936, S. 224–255.</ref> und sind in nahezu allen Kulturen verbreitet. Da | Schwangerschaftsabbrüche waren<ref>Ruth Hähnel: ''Der künstliche Abortus im Altertum.'' In: ''Sudhoffs Archiv.'' Band 29, 1936, S. 224–255.</ref> und sind in nahezu allen Kulturen verbreitet. Da heutzutage viele christliche Menschen das individuelle menschliche Leben mit der [[Befruchtung]] der [[Eizelle]] beginnt, wird eine Abtreibung auch als eine Form von [[Mord]] bewertet. In Deutschland gilt der [[Paragraph 218]] als umfassender [[strafrecht]]licher Schutz, der jedoch einige Ausnahmen zulässt.<ref>siehe {{§|218|stgb|buzer}} [[StGB]] mit Änderungen und Querverweisen</ref> | ||
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Version vom 2. April 2023, 11:20 Uhr
| Klassifikation nach ICD-10 | ||
|---|---|---|
| O04 | Ärztlich eingeleiteter Abort | |
| (ICD-10-GM Version 2020) | ||
Ein Schwangerschaftsabbruch (auch Abtreibung) ist die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Entfernen des Embryos bzw. Fötus. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der Spätantike heftig umstritten. Im Widerstreit stehen dabei religiöse und ethische Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Recht auf Leben.
Als medizinische Fachbegriffe werden Interruptio, Abruptio graviditatis oder induzierter Abort verwendet. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete medizinische Begriff Abort; dieser umfasst auch eine Fehlgeburt.
Rechtliche Bewertung
Schwangerschaftsabbrüche waren[1] und sind in nahezu allen Kulturen verbreitet. Da heutzutage viele christliche Menschen das individuelle menschliche Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginnt, wird eine Abtreibung auch als eine Form von Mord bewertet. In Deutschland gilt der Paragraph 218 als umfassender strafrechtlicher Schutz, der jedoch einige Ausnahmen zulässt.[2]
Andere Lexika