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Landeskirche: Unterschied zwischen den Versionen
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der Satz bezieht sich nicht nur auf Landeskirchen, daher in Staatskirchenvertrag verschoben |
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'''Landeskirche''' ist die Bezeichnung für die regionalen Organisationen einiger christlicher Kirchen. Meist handelt es sich um Gliedkirchen der [[Evangelische Kirche (Deutschland)|Evangelischen Kirche in Deutschland]] (EKD). Sie sind oft vom [[Staat]] anerkannt und werden zumindest organisatorisch (z.B. beim [[Steuern|Steuereinzug]]) unterstützt. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wird in ''Staatsverträgen'' sowie in Gesetzen geregelt. | '''Landeskirche''' ist die Bezeichnung für die regionalen Organisationen einiger christlicher Kirchen. Meist handelt es sich um Gliedkirchen der [[Evangelische Kirche (Deutschland)|Evangelischen Kirche in Deutschland]] (EKD). Sie sind oft vom [[Staat]] anerkannt und werden zumindest organisatorisch (z.B. beim [[Steuern|Steuereinzug]]) unterstützt. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wird in ''Staatsverträgen'' (siehe [[Staatskirchenvertrag]] sowie in Gesetzen geregelt. Die Gebiete entsprechen nicht den [[Bundesland|Bundesländern]], es gibt aus historischen Gründen mehr als 16 Landeskirchen: | ||
* [[Evangelische Landeskirche in Baden]], | |||
* [[Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern]], | |||
* [[Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig]], | |||
* [[Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers]], | |||
* [[Evangelische Kirche in Mitteldeutschland]], | |||
* [[Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland]], | |||
* [[Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens]], | |||
* [[Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe]] und | |||
* [[Evangelische Landeskirche in Württemberg]]. | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
Version vom 14. Juli 2024, 07:39 Uhr
Landeskirche ist die Bezeichnung für die regionalen Organisationen einiger christlicher Kirchen. Meist handelt es sich um Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie sind oft vom Staat anerkannt und werden zumindest organisatorisch (z.B. beim Steuereinzug) unterstützt. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wird in Staatsverträgen (siehe Staatskirchenvertrag sowie in Gesetzen geregelt. Die Gebiete entsprechen nicht den Bundesländern, es gibt aus historischen Gründen mehr als 16 Landeskirchen:
- Evangelische Landeskirche in Baden,
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig,
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers,
- Evangelische Kirche in Mitteldeutschland,
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland,
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens,
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe und
- Evangelische Landeskirche in Württemberg.