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Autoversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Autoversicherung ist in der [[Bundesrepublik Deutschland]] auch unter den [[Synonym]]en Kfz-Versicherung, Kraftfahrtversicherung oder Kraftfahrzeugversicherung bekannt. Am weitesten ist die [[Kfz-Haftpflichtversicherung]] bekannt; in Deutschland ist dies eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Straßenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen. | Die Autoversicherung ist in der [[Bundesrepublik Deutschland]] auch unter den [[Synonym]]en Kfz-Versicherung, Kraftfahrtversicherung oder Kraftfahrzeugversicherung bekannt. Am weitesten ist die [[Kfz-Haftpflichtversicherung]] bekannt; in Deutschland ist dies eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Straßenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen. | ||
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet dem Unfallopfer Schäden, die der Versicherungsnehmer verschuldetet hat. Die folgenden Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt (siehe auch gesetzliche Mindestdeckung): | Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet dem Unfallopfer die Kosten für Schäden, die der Versicherungsnehmer verschuldetet hat. Die folgenden Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt (siehe auch gesetzliche Mindestdeckung): | ||
* Personenschäden (7,5 Mio. Euro) | * Personenschäden (7,5 Mio. Euro) | ||
Version vom 22. Oktober 2024, 11:10 Uhr
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Der Begriff Autoversicherung wird im Allgemeinen als eine Absicherung für motorisierte Verkehrsteilnehmer verstanden. So tritt eine Autoversicherung beispielsweise oft bei Schäden an Leib und Leben oder bei Materialschäden am Automobil ein. Neben einer Versicherung für Pkw zählt ebenso die Versicherung von weiteren motorisierten Fahrzeugen zum Umfang einer Autoversicherung.
Umfang
Die Autoversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland auch unter den Synonymen Kfz-Versicherung, Kraftfahrtversicherung oder Kraftfahrzeugversicherung bekannt. Am weitesten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt; in Deutschland ist dies eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Straßenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet dem Unfallopfer die Kosten für Schäden, die der Versicherungsnehmer verschuldetet hat. Die folgenden Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt (siehe auch gesetzliche Mindestdeckung):
- Personenschäden (7,5 Mio. Euro)
- Sachschäden (1 Mio. Euro)
- Vermögensschäden (50.000 Euro)
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Versicherungstarife für die Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen können und kurz als Kasko bezeichnet werden.
Historische Entstehung der Autoversicherung
Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter in Deutschland wurde am 20. April 1959 festgeschrieben. Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aus der statistisch erfassbaren Wahrscheinlichkeit von Autounfällen im Straßenverkehr durch deliktisch verursachte Schäden der Höhe nach kaum kalkulierbare Schäden entstehen können, die ein einzelner kaum wird tragen können.
Einzelnachweise
Weblinks
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