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Internetradio

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Version vom 9. November 2025, 16:38 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Technische und rechtliche Fragen: weitere Faktoren und rechtliche Bestimmungen)
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Unter Webradio oder Internetradio versteht man das Angebot von Hörfunksendungen, die über das Internet verbreitet werden. Für die Übertragung wurden zunächst Audiokompressionsverfahren wie beispielsweise MP3 verwendet, die jedoch als Streaming übertragen werden. Als Rundfunksender dient ein Server.

Die kleinen, manchmal auch nur von Privatpersonen betriebenen Webradios bewegten sich oft in einer rechtlichen Grauzone. Insbesondere verfügten sie häufig nicht über die notwendigen Rechte, um urheberrechtlich geschützte Werke zu senden.

Von zugelassenen Hörfunk-Sendern wird Webradio als alternative Übertragungstechnik für ihre Programme genutzt. Der Empfang soll so auch Hörern ermöglicht werden, die das Programm weder über Antenne oder Kabel noch über Satellit empfangen können. Radio im Internet bieten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten an, die Stammhörer außerhalb ihres Sendegebiets erreichen wollen, insbesondere bei einem Auslandsaufenthalt.

Technische und rechtliche Fragen

Das Betreiben eines Servers für Live-Streaming setzt – neben den jeweiligen Lizenzen – einen Server mit entsprechender Software voraus. Diese können bei einigen Webhostern und ISPs auch gemietet werden. Urheberrechtliche Bedenken gibt es gegen das Herunterladen der Sendungen als Datei. Wer Hörfunkprogramme ausschließlich über das Internet verbreitet, bedurfte in Deutschland bis zum Außerkrafttreten des § 20b des Rundfunkstaatsvertrags – RStV am 6. November 2020 keiner Zulassung.

Zum Betrieb eines Webradios fallen neben den Serverkosten in Deutschland Gebühren beispielsweise bei der GEMA (Mindestvergütung 30 Euro/Monat) und GVL (Mindestvergütung nicht-kommerziell: 500 Euro/Jahr, kommerziell: 1500 Euro/Jahr) an (Stand 2009). Weitere Kosten können durch das übertragene Datenvolumen und die Zahl der Zugriffe entstehen, was wiederum vom Provider abhängig ist. Dabei ist je nach Datenformat auch die Übertragungsgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Auf der Empfängerseite gibt es dagegen kaum Einschränkungen, als Endgeräte können Computer, Mobiltelefon und sogenannte Digitalradios dienen. Anders als bei z. B. UKW gibt es im Internet nicht das Problem einer begrenzten Anzahl von Frequenzen. Im Vergleich zum herkömmlich verbreiteten Hörfunk sind die Kosten erheblich geringer. Im Gegensatz zum konventionellen Rundfunk, der uneingeschränkt viele Empfänger innerhalb seines Sendegebietes mittels Funkwellen erreicht, beschränkt das Internet die maximale Anzahl der gleichzeitig möglichen Empfänger durch die verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit beim Sender und Provider.

Klassische Rundfunkanstalten, die ihre verbreiteten Sendungen übers Internet zweit-verwerten, haben in der Regel Pauschalverträge mit ihren Streaming-Anbietern.

Relativ günstig und ohne großen technischen Aufwand konnten Betreiber über die Flatcast-Server im fränkischen Fürth ihr Audiosignal verbreiten. Gesendet wurde im Peer-to-Peer-Verfahren.[1]

Einzelnachweise

Weblinks

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