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Hygieneverordnung des Bundes

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Sie existiert nicht. Hygiene ist in gesundheitspolitischer Hinsicht eine Ländersache. Der Bund kann den Ländern deswegen keine Vorschriften machen sondern bestenfalls Empfehlungen und Richtlinien vorgeben.

Trotzdem fordert die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene eine deutschlandweit verbindliche Krankenhaushygiene-Verordnung, die Sanktionen gegenüber jene Kliniken enthält, die gegen die Grundprinzipien verstoßen. Vor 20 Jahren wurden RKI-Richtlinien des Robert-Koch-Instituts ausgesprochen, die im Jahr 2010 als Krankenhaus-Hygieneverordnungen in nur fünf Bundesländern befolgt werden: Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. Ein neues Infektionsschutzgesetz, welches im Bundesgesetzblatt 2009 verkündet wurde und am 1. Juli 2009 in Kraft trat, sieht seit dem 1. Juli 2009 eine Meldepflicht für MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) aus Blut- und Liquorproben vor, jedoch keine generelle Meldepflicht für nosokomiale Infektionen. Vorher mussten dem Gesundheitsamt MRSA-Fälle nur gemeldet werden, wenn mehrere Patienten gleichzeitig betroffen waren (Epidemie-Gefahr).

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