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Uhu
| Uhu | ||||||||||
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Uhu (Bubo bubo) | ||||||||||
| Systematik | ||||||||||
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| Wissenschaftlicher Name | ||||||||||
| Bubo bubo | ||||||||||
| (Linnaeus, 1758) |
Der Uhu Bubo bubo gehört zur Ordnung der Eulen (Strigiformes) und gehört zur Gattung der Uhus (Bubo). Der Uhu ist die größte Eulenart weltweit.
Der Uhu findet sich in Europa, Nord- und Mittelasien, Nordafrika, in großen Waldungen und Gebirgen, in Deutschland besonders im Nordosten und im bayrischen Hochgebirge, bisweilen auch in der Nähe des Menschen, sitzt bei Tag in Felsen oder auf hohen Bäumen, jagt nachts Hasen, Enten, Hühnervögel, Gänse, Raben, Krähen, auch Bussarde und Igel, meist aber Ratten, Mäuse sowie selten Reptilien und Insekten.
Namen und Mythologie
Der heutige wissenschaftliche Name des Uhus ist Bubo bubo, früher Bubo maximus. Der Uhu wurde früher auch Schuhu, Buhu, Gauf, Auf, Jutzeule, Huw, Huher, Nachthuri und Adlereule genannt (GESNER 1669, GATTIKER & GATTIKER 1989). Er wurde auch als Großherzog und als König (oder auch Herrscher) der Nacht bezeichnet. Der Name Großherzog leitet sich aus der ihn umkreisende Schar von Vögeln ab, welche ihn, sollte er sich bei Tag zeigen, umfliegt und auf ihn hasst (GATTIKER & GATTIKER 1989). Die meisten Deutschen dürften heute dem Uhu und den anderen Eulenarten relativ vorurteilsfrei gegenüber stehen. Früher war dies ganz anders: Eulen waren gleichermaßen Gegenstand menschlicher Furcht und Ehrerbietung, Verachtung und Bewunderung. Über fast alle Völker und Kulturen hinweg galten Eulen als Geisterwesen. In der Antike waren Eulen und besonders der Uhu als Nachtvögel Sinnbild für die Unterwelt. Vor allem, wenn er sich in auffälliger Weise bei Tag zeigte, war dies das allerschlimmste Omen und bedeutete Unheil, Hunger, Krieg, Tod und Verderben (GATTIKER & GATTIKER 1989). Sowohl den Römern als auch den Germanen galt er als Schicksalsvogel. Das Muotis-Heer Wotans (auch Odin genannt), der als Menschenvater in Walhall (oder Walhalla) thronte, führte nach der Mythologie der Germanen eine Anführerin auf einem riesigen Uhu an. Das Muotis-Heer, auch „wilde Jagd“ genannt, zog um Mitternacht mit Lärmen, Brausen, Jägerschreien und Hörnerklang herum, wenn das Wetter sich änderte, bei nächtlichem Gewitter und bei Neumond.
Noch im Mittelalter galt der Uhu in Deutschland als todbringender Bote des Teufels. Einige traditionelle Uhubrutplätze heißen seit dieser Zeit z. B. Teufelsley oder Teufelskammer (DALBECK 2001).
Noch im 19. Jahrhundert verkörpert der Uhu bei Schriftstellern wie Goethe nur Düsteres und Trübseliges. Noch vor wenigen Jahrzehnten wurden Eulen zur Abwehr von Dämonen an Scheunentore genagelt (PIECHOCKI 1985). Noch 1952 schreibt RAMMNER: „Sein Geschrei hallt im Walde schauerlich wieder, so dass abergläubischen Leuten die Haare zu Berge stehen.“
In Indien standen die Eulen hingegen für Weisheit und Hilfsbereitschaft (WEINSTEIN 1988). Auch glaubte die Bevölkerung Indiens daran, dass Eulen die Zukunft voraussagen könnten. Indianer-Völker verbinden Eulen mit Tapferkeit, einem scharfen Blick und Jagdglück (ebd.).
Noch im Mittelalter wurden Teile des Uhus in Europa in der Medizin verwendet, denn man schrieb ihnen allerlei Wirkungen zu (GESNER 1669, GATTIKER & GATTIKER 1989). In China werden Uhus und andere Eulen immer noch in der Medizin genutzt. Uhus wurden auch einfach gegessen. In Gesners Vogelbuch von 1669 steht:
„Wann der grosse Berguhu fett ist wird er von etlichen gessen: dann sein Fleisch soll ganz süß un wohlgeschmackt sein wann man ihn recht kochet und wohl zubereitet.“
Der Uhu war einst in Mitteleuropa weit verbreitet. Seine Rufe („Geschrei“) waren im Volk so bekannt, dass noch heute zahlreiche, inzwischen längst aufgegebene Brutplätze Namen tragen wie Uhufelsen, Am Schuwutt oder Uhulegge. Im NSG „Hönnetal“ bei Balve im Sauerland heißt der alte Uhubrutplatz bis heute ebenfalls Uhufelsen oder Uhuwand. Der alte Horstplatz selbst wird Uhuloch und der Eisenbahntunnel in der Nähe Uhutunnel genannt.
Aussehen
Der Uhu ist die weltweit größte Eule, worauf schon der englische Name Eagle Owl (= Adlereule) hindeutet. Männchen werden durchschnittlich 61 cm groß und Weibchen durchschnittlich 67 cm (alle Daten für Mitteleuropa). Tatsächlich erreichen von den deutschen Greifvögeln und Eulen nur die Adler eine größere Flügelspannweite. Die Flügelspannweite der Männchen ist durchschnittlich 157 cm und der Weibchen durchschnittlich 168 cm. Das Gewicht beträgt bei Uhu-Männchen 1600 bis 2100 g, wobei das Durchschnittsgewicht 1900 g ist. Bei Uhu-Weibchen 2200 bis 3200 g, Durchschnittsgewicht 2600 g.
Aufgrund seiner Größe, des massigen Körpers, des großen, breiten, flachen Kopfes mit den Federohren und den großen, orangegelben Augen ist der Uhu unverwechselbar. Er hat einen starken, fast bauchigen Schnabel, dazu große, einen unvollständigen Schleier, stumpfe Flügel und einen kurzen, fast gerade abgeschnittenen Schwanz. Das Gefieder ist oberseits ocker und rostbraun mit dunkler Fleckung und Bänderung, unterseits ein wenig heller; Schwung- und Schwanzfedern sind braun und gelb gezeichnet, die Ohrbüschel sind schwarz, der Schnabel dunkel blaugrau. Die 6-9 cm langen Federohren stehen schräg zur Seite ab und werden nur bei Erregung steil aufgerichtet. Beim Rufen wird durch Aufblähen des Halses ein weißer Kehlfleck sichtbar.
Kennzeichnend für das Flugbild sind der massive Kopf und die breiten, abgerundeten Flügel mit hellerer Unterseite. Der Vogel hat einen kräftigen, stetigen Flug mit flachem Flügelschlag. Beim Gleiten wirkt er wie ein großer Mäusebussard. Seine Fänge erinnern im Flug an Boxerhandschuhe
Das nachgewiesene Höchstalter des Uhus ist 27 Jahre im Freiland und sogar 68 Jahre im Gehege.
Rufe
Die meisten Menschen werden nie einen Uhu gesehen haben, jedoch weit mehr haben ihn bereits gehört. Schon GESNER schrieb im 16. Jahrhundert: „Der Uhu hat zu Nacht ein scheußlich Geschrey von welchem er dann seinen Nahmen bekommen.“ Der Lautumschreibung seines Gesangs verdankt der Uhu sowohl seinen deutschen als auch seinen wissenschaftlichen Namen. Der Gesang des Männchens hat neben Werbe-, auch eine Drohfunktion gegen Rivalen, flüggen Jungvögeln und Feinden. Er wird freisitzend von exponierten Warten, sowohl von Felsen als auch von Bäumen, hervorgebracht. Auch Gebäude, Masten und ähnliches werden genutzt. Die Rufaktivität des Weibchens ist deutlich geringer. Beim Rufen wird durch Aufblähen der Kehlregion der weiße Kehlfleck sichtbar. Uhurufe sind das ganze Jahr über zu hören (KOHLER 1994). Außerhalb der Balz- und Brutzeit hört man aber meist nur vereinzelte, eher zufällig erscheinende Rufe. Im Herbst beginnt teilweise bereits ab Ende August die Herbstbalz. Der Höhepunkt der Herbstbalz liegt gewöhnlich Ende Oktober. Je nach Witterung endet sie im Verlauf des Dezembers oder geht ohne Unterbrechung in die eigentliche Balz über. Ab Mitte Januar (teilweise Mitte Dezember) hört man den namensgebenden Reviergesang des Männchens häufiger. Der Gesang, ein monotones, zweisilbiges und nachhallendes „buho“ oder „uujo“, ist weithallend zu hören, unter günstigen Bedingungen weiter als 1,5 km (ausnahmsweise bis 4 km) (GLUTZ & BAUER 1980). Der Balzruf wirkt auf größere Distanz einsilbig, wobei in der freien Landschaft nur die erste Silbe („uuh“) und im Wald nur die zweite Silbe („hoo“) zu hören ist. Weibchen rufen etwas höher, rauher „uhju“. Der Gesang und andere Uhurufe werden je nach Entfernung, Beobachter und „Stimmung“ des Vogels unterschiedlich wahrgenommen. Die Hochbalz beginnt meist Anfang bis Mitte Februar und ebbt nach der Eiablage rasch ab. Unverpaarte Männchen können bis zur Herbstbalz durchrufen, wobei aber die Rufaktivität nach und nach nachlässt. Verwitwete Weibchen rufen besonders intensiv, um einen neuen Partner anzulocken. Die Rufintensität ist individuell verschieden. Sie hängt von der Dauer der Paarbindung (je eingespielter das Paar, desto geringer die Rufintensität) und Siedlungsdichte (Rivalennähe) ab. Bei geringer Uhudichte rufen Uhus nicht nur weniger, sondern sie beginnen auch später während der Nacht zu rufen (PENTERIANI ET AL. 2002). Dies erhöht bei Kontrollen die Gefahr, Uhus bei geringer Dichte zu überhören oder zu verpassen. Dazu kommt, dass Uhus allgemein auch schlecht auf die Klangattrappe (mit Kassettenrecorder abgespielte Uhurufe) reagieren (BERGERHAUSEN 1994 b). In der Hochbalz erfolgt der Gesang in kurzen Intervallen, teilweise pausenlos. In Niederösterreich wurden einmal zwischen 16:46 und 19:45 Uhr ca. 700 Rufe eines Männchens gezählt. Ein anderes Uhumännchen befand sich währenddessen nur 500 m entfernt (LEDITZNIG 1999). Der Gesang beginnt bei einzelnen Männchen zur Hochbalz bis zu einer Stunde vor Sonnenuntergang, meist aber 10 bis 70 Minuten nach Sonnenuntergang. Das Rufmaximum der Nacht befindet sich in der ersten Stunde nach Sonnenuntergang. Die Rufintensität nimmt bis Mitternacht weiter ab, um dann bis zum Sonnenaufgang wieder anzusteigen (GLUTZ & BAUER 1980). Nur bei starkem Wind ist die Rufaktivität eingeschränkt. Auf Gesangsimitation können beide Geschlechter antworten. In der Hochbalz, zum Höhepunkt der abendlichen Gesangsaktivität, unmittelbar vor der Kopula, singen Männchen „hohoho“ und Weibchen „huhuhu“ im Duett, um in einem „lachenden“ Stakkato und zwitscherndem Schirken „wiwiwiwi“ bei der Kopula zu enden. Während der Zeit der Beuteversorgung durch das Männchen bettelt das Weibchen „chriä“ oder „chwait“. Die Nestlinge betteln erst „djchü“ und später „tchschatt“. Die Bettelrufe sind über einen Kilometer weit zu hören und erinnern an Geräusche wie beim Kiesschaufeln. Je älter die Jungen werden, desto grober hört sich dieses Kiesschaufeln an. Bei Streit um Futter und Beunruhigung knappen die Jungvögel laut mit dem Schnabel. Auch nach der Abwanderung vom eigentlichen Brutplatz betteln die flüggen Junguhus, bis sie das elterliche Revier verlassen, was teilweise erst Anfang Dezember geschieht. Die Bettellaute werden ausdauernd, in kurzen Intervallen, weithin hörbar und teilweise über mehrere Stunden hervorgebracht. Diese Bettellaute eignen sich deshalb gut dazu, nachträglich einen Brutnachweis zu erbringen, ohne dass man den eigentlichen Brutplatz gefunden hat. Ein Problem ist heute, auch im Sauerland, dass meist in unmittelbarer Nähe der Uhureviere Straßen liegen und auch am Wochenende zwischen 18:00 und 20:00 Uhr, zur Zeit unserer Uhukontrollen, noch reger Autoverkehr herrscht. Bei der Kontrolle muss teilweise regelrecht auf eine Lücke im Verkehr gewartet werden, um die Uhus überhaupt hören zu können. Aber auch die Uhus können sich durch Straßenlärm gestört fühlen. In Thüringen wurden wegen der Zunahme des Verkehrslärms nach 1990 mehrere Horste in Felsen an Autobahnen und anderen Fernverkehrsstraßen verlassen (GÖRNER 1998). Die Rufplätze können, wie eine Telemetriestudie zeigt, anfangs bis zu 2,5 km vom späteren Brutplatz entfernt liegen. Deshalb kann es während der Balz durchaus zu ruffreien Tagen am späteren Brutplatz kommen. Die Tageseinstände liegen zu Balzbeginn 50 bis 5500 m (durchschnittlich 640 m) vom späteren Brutplatz entfernt (LEDITZNIG 1999). Zur Hochbalz beträgt die durchschnittliche Entfernung zum späteren Brutplatz nur noch 155 m.
Fortpflanzung
Uhus wollen am direkten Brutplatz im Rücken Dekkung haben und gleichzeitig die Umgebung beobachten, ohne sich selbst beobachtet zu fühlen. Wichtig sind ein freier Anflug und Störungsfreiheit. Auch dürfen sichere Tageseinstände nicht mehr als 500 m vom Brutplatz entfernt sein (BERGERHAUSEN ET AL. 1989). Tageseinstände befinden sich in deckungsreichen Waldbäumen, meist Nadelbäumen, in Felsen oder an Gebäuden mit freier Rundsicht, wobei Wetterschutz wichtiger als gute Ausblickmöglichkeit ist (GLUTZ & BAUER 1980). In Niederösterreich waren 89 % der Tageseinstände von flüggen Junguhus Nadelbäume, meist Fichten, der Rest lag in Laubgehölzen mit dichtem Astwerk und/oder Misteln, meist Pappeln (LEDITZNIG 1999). Gut geeignete Brutplätze werden, sofern nicht verändert, über viele Jahre genutzt, mitunter auch über Jahrzehnte von mehreren Generationen von Uhus. Trotz Störungen mit Brutverlust halten einzelne Paare jahrelang am gleichen Horstplatz fest, während andere Paare trotz erfolgreicher Brut wechseln. Dies könnte daran liegen, dass in manchen Steinbrüchen keine gleichwertigen Ausweichplätze zur Verfügung stehen. Uhus können schon einjährig geschlechtsreif sein, brüten aber in der Regel erst dreijährig erfolgreich im Freiland (MEBS & SCHERZINGER 2000). Im Wallis brütete ab März 2003 ein Uhuweibchen, das erst im April 2002 geschlüpft war, erfolgreich (AEBISCHER 2003). Früher hielt man Uhus für monogam und reviertreu (GLUTZ & BAUER 1985). Bei Telemetriestudien stellte sich heraus, dass dies falsch sein könnte und der Uhu, wie scheinbar auch die meisten anderen Vogelarten, nicht strikt monogam lebt und Revier und Partner durchaus wechseln kann und auch „fremdgeht“ (DALBECK 2003).
Die Revierabgrenzung und Paarbildung erfolgt meist während der Herbstbalz. Nur ein 50 ha großes Horstrevier scheint gegen Artgenossen verteidigt zu werden. Als Extremwert in der Literatur werden 400 m Minimalentfernung zwischen zwei gleichzeitig besetzten Brutplätzen genannt (MEBS & SCHERZINGER 2000). Dies zeigen auch laufende Forschungen in einem wegen des zahlreichen Vorkommens von Kaninchen und Wasservögeln sehr nahrungsreichem Gebiet in Andalusien bei Sevilla. Hier gibt es mehrere Brutplätze mit Abständen von 400 m. Ob es beim Uhu eine Selbstregulation der Bestände ab einer bestimmten Uhudichte gibt, ist noch unklar, wird aber vermutet (LEDITZNIG 1999, GÖRNER 2002). GÖRNER (2002) schreibt dazu: „Es gibt aus jüngster Zeit mehrere Hinweise, dass Kämpfe zwischen Uhus um den besten Brutplatz stattfinden und im Ergebnis der Störungen die Vögel nicht mehr zur Brut schreiten“. Zur Balz erfolgen neben dem Gesang auch demonstrative Revierflüge, wobei auch Flügelklatschen vorkommt. Das Männchen scharrt („muldet“) mit Krallen und Schnabel Mulden von durchschnittlich 30 cm Durchmesser und versucht, das Weibchen zur potenziellen Nistmulde zu locken (GLUTZ & BAUER 1980). Nistmulden können ab Anfang Dezember gescharrt werden. Aber auch Einzelvögel (auch Weibchen) scharren Nistmulden (LEDITZNIG 1999). Die spätere Nistmulde wird durch das Weibchen ausgewählt. Wie bei den meisten anderen Eulen und Greifen versorgen die Männchen bereits vor der Eiablage die Weibchen mit Beute. Die Fütterung des Weibchens kann bereits Anfang Dezember beginnen (LEDITZNIG 1999). In die blanke Mulde ohne Nistmaterial legt das Weibchen, mit einem Legeabstand zwischen den Eiern von 3 bis 4 Tagen, meist 2 bis 3 Eier, ausnahmsweise bis 5 Eier. Die Eiablage erfolgt in Mitteleuropa von Ende Januar bis Ende Mai, meist im März (GLUTZ & BAUER 1980). Es findet eine Jahresbrut statt, bei Verlust des Geleges vor dem Schlüpfen kann bei guter Ernährungslage auch ein Nachgelege gezeitigt werden. Durchschnittlich 20 % der Paare brütet überhaupt nicht und durchschnittlich nur 65 % der Brutpaare, also der Paare mit Gelege, brüten erfolgreich (MEBS & SCHERZINGER 2000). Nur die Weibchen brüten. Erst wenn das Gelege vollständig ist, wird fest gebrütet und das Gelege nur während der Nacht verlassen (LEDITZNIG 1999). Bei starken Störungen, meist verursacht durch Menschen, wird das Gelege auch am Tage verlassen. Das Weibchen kehrt dann meist erst bei Dunkelheit zum Gelege zurück. Die Eier können auch mehrere Stunden ohne Bebrütung bei Temperaturen um 0 Grad überleben. In der Nacht können auch in der Nähe rufende Rivalinnen das Weibchen veranlassen, das Gelege zu verlassen (LEDITZNIG 1999). Wenn das Gelege ungeschützt ist, kann es zu Verlusten durch Prädatoren wie Marder und Rabenvögeln kommen. Während der Brutpausen suchen die Weibchen meist die gleichen Stellen, in der Regel nur 20- 200 m entfernt vom Brutplatz, zur Kotabgabe und zur Beuteübernahme auf. Diese Stellen sind durch die sogenannten „Brutschisse“ sehr gut zu finden und liegen mit relativ geringen Abweichungen auf Horstniveau. Von diesen Plätzen aus findet der Uhukenner in der Regel sehr schnell den eigentlichen Nistplatz.
Nach 34 Tagen schlüpfen die weißen Dunenjungen. Falls das Gelege unbefruchtet ist oder die Embryos meist auf Grund von Störungen, abgestorben sind, wird das Gelege noch 1 bis 2 Wochen weiter bebrütet. Die frisch geschlüpften Jungen werden intensiv gehudert und unter dem Brustgefieder gefüttert. Während dieser Huderphase kann es bei wetterungeschützten Brutplätzen bei schlechtem Wetter vorkommen, dass die Jungen sterben (GLUTZ & BAUER 1980). Nach 4 Wochen können die Jungen auf den Sohlen gehen, vorher wird auf den Fersen getrippelt. Falls es der Brutplatz zulässt, z. B. bei Bodenbruten, verlassen ihn die Junguhus teilweise bereits nach 3 1/2 Wochen (MEBS & SCHERZINGER 2000). Sie treten in die sogenannte Infantristenphase oder Wanderphase ein. Sie können bis zu 280 m vom Nistplatz entfernt angetroffen werden, wobei sie zwischenzeitlich zum Nistplatz zurückwandern können (GÖRNER 1998). Sie werden weiter mit Nahrung versorgt und suchen aktiv Deckung auf. Das Verlassen des Brutplatzes durch Abwandern während der Infantristenphase kann Verluste durch Feinde, heute meist Fuchs und Wildschwein, mit sich bringen Die Jungen werden in der Regel aber erfolgreich von den Eltern verteidigt. Problematisch wird es bei menschlichen Störungen, weil dann die Altvögel die Jungen schutzlos zurücklassen. Untersuchungen in Thüringen sprechen dafür, dass Jungvögel, die während der Infantristenphase ihre Umwelt zu Fuß kennenlernen, im weiteren Lebenslauf eine höhere Überlebensrate haben als Junge in unzugänglichen Felsbrutplätzen. Unzugängliche Felsen können sie erst mit Erreichen der Flugfähigkeit verlassen.
Erste Flugversuche finden mit 8 Wochen statt, die volle Flugfähigkeit wird mit 10 Wochen erreicht. In Niederösterreich führte aber ein Uhupaar bereits seine 9 Wochen alten Jungen vom Brutplatz, einem Steinbruch in Betrieb, zu einen 1 km entfernten, stillgelegten Steinbruch, scheinbar wegen starker Störungen. Dieser Ausweichplatz wurde dann bis zur Abwanderung der Jungeulen genutzt (LEDITZNIG 1999). Männchen können die Junguhus nach dem Tod des Weibchens auch allein aufziehen, sofern die Jungen nicht mehr gehudert werden müssen. Bereits im Alter von 3 bis 4 Wochen beginnen Greif- und Beutefangspiele, alle Beuteerwerbshandlungen werden mit 80 Tagen beherrscht. Selbstständiges Jagen beginnt mit 5 Monaten. Die Ausflüge werden mit der Zeit immer länger, bis die Junguhus Anfang September bis Anfang Dezember aus dem elterlichen Revier abwandern (LEDITZNIG ET AL. 2001). Telemetrierte Junguhus legten bei der Abwanderung durchschnittlich 8,9 km und maximal 35 km pro Nacht zurück, maximal 3 bis 4 km pro Stunde (LEDITZNIG 1999, AEBISCHER 2003). In nahrungsreichen Gebieten nutzen die Junguhus temporäre Jagdgebiete von bis zu 200 km2 Größe, häufig in Anlehnung an bestehende Brutreviere (LEDITZNIG 1999). Noch nicht geschlechtsreife Uhus werden bei ausreichender Nahrungsgrundlage scheinbar von adulten fremden Uhus geduldet und einmal nur 100 m vom Brutplatz eines fremden Paares beobachtet (ebd.).
Abwandernde Jungvögel meiden meist großflächig ausgeräumte und intensiv bewirtschaftete Agrargebiete. Sie verließen spätestens nach 3 Tagen solche nahrungsarme Gebiete (ebd.). (AEBISCHER 2003). So kehrte ein am 25.09.03 abgewanderter Junguhu am 05.10.03 ins Revier seiner Eltern zurück und bettelte diese erneut an. Auch andere Uhus wanderten zunächst über größere Strecken ab, um dann in die nähere und weitere Umgebung des elterlichen Reviers zurückzukehren.
Wie Ringfunde zeigen, wandern Junguhus durchschnittlich 80 km vom Ort des Erbrütens ab (MEBS & SCHERZINGER 2000). Die weiteste nachgewiesene Wanderstrecke beträgt 315 km. Dem einmal gewählten Einstandsgebiet bleiben Uhus scheinbar ein Leben lang treu, auch wenn sie im Gebiet Partner und Revier wechseln können.
Lebensraum
Der Uhu zeigt von allen europäischen Eulen die größte Anpassungsleistung an verschiedene Lebensräume. Er meidet lediglich den dichten Wald. Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass durch die pflanzenfressenden Großtiere (Auerochse, Wisent, Tarpan, Elch, Rothirsch) und Biber zumindest teilweise waldweideartige Waldstrukturen geschaffen wurden, die auch dem Uhu in prähistorischer Zeit in Mitteleuropa ausreichend Lebensraum gegeben haben dürften (BUNZEL-DRÜKE ET AL. 1993/94). Die Umwandlung der Urlandschaft in eine Kulturlandschaft wird die Verbreitung der Art gefördert haben. Die Erreichbarkeit von Beute dürfte durch die teils auch ausbeuterische vorindustrielle Land- und Forstwirtschaft (z. B. Heidebildung), heute oft fälschlicherweise einfach als nur extensiv verklärt, verbessert worden sein, denn im Wald kann der Uhu nicht jagen.
Brutplatz
Der König der Nacht scheint Felsen und Steinbrüche, sofern sie vorhanden sind, als Brutplätze zu bevorzugen. In den letzten Jahren nehmen Boden-, Baum- und Gebäudebruten in Deutschland zu (DALBECK 2001). Vor allem im Flachland brüteten Uhus mangels Felsen aber schon immer am Boden und in Horsten von Greifvögeln, da Uhus wie alle Eulen keine Horste bauen. In Schleswig-Holstein befanden sich 2002 von 63 Bruten 40 (64 %) auf Bäumen, 43 % dieser Baumbrutenm fanden in speziellen Nistkästen, oben offenen Holzkisten, statt (HAMANN 2003). Da die meist zur Baumbrut genutzten Greifvogelhorste nach 1 bis 2 Jahren zur weiteren Brut ungeeignet sind, bietet der Landesverband Eulenschutz in Schleswig-Holstein den Uhus zunehment Nistkästen an (Ende 2001: 49 Stück) (ASMUSSEN 2002). Bodenbruten sind zumindest im Flachland häufiger (HAMANN 2003). In Weißrussland waren 38 von 55 Bruten von 1990 bis 2002 Bodenbruten (GRITSCHIK & TISHECHKIN 2002). Im HSK gab es nach der Wiederbesiedlung zwei Brutplätze am Fuß von Steinbruchwänden und einen Brutplatz 2003 am Fuß eines Naturfelsens. Dieser Brutplatz befand sich am Hang eines wegen Naturverjüngung lückigen Buchenaltholzes am Fuß einer nur 2 m hohen und 3 m breiten Felsrippe. Dies zeigt, dass auch kleinste Felsen und Steinbrüche auf Bruten kontrolliert werden müssen. Außer dem seit 2003 besetzten Minifelsen gibt es nur einen weiteren Brutplatz an Naturfelsen: Der Bornstein im NSG „Bruchhauser Steine“, seit 1999 wieder besetzt, ist gleichzeitig auch ein historischer Brutplatz (bis 1876). Heute brüten Uhus zunehmend sogar an Gebäuden (MEBS 1996). Aber bereits im 16. Jahrhundert brütete ein Paar an der Marienkirche in Wismar, wobei der Türmer einen Teil der Beute für seine Küche nutzte (PIECHOCKI 1985). Auch GESNER stellte im 16. Jahrhundert fest: „Er wohnet auch gern in den Kirchen“.
Der Uhu toleriert Menschennähe und ist durchaus kein Kulturflüchter. Der Uhu meidet allerdings zum Brüten in der Regel Plätze in zu großer Nähe zu Siedlungsbereichen (DALBECK 2003). Vermutlich sind Störungen häufiger, je näher sich Siedlungen befinden. An den meist relativ gleichmäßig verlaufenden Steinbruchbetrieb gewöhnen sich Uhus scheinbar rasch. Es wurde sogar festgestellt, dass einige Jungtiere im Horst bei Ertönen des Sprengwarnsignals im Steinbruch aktiv eine Deckung aufsuchten (LEDITZNIG 1999). Die heutige Bevorzugung von Steinbrüchen und Felsen dürfte an der massiven Verfolgung in der Vergangenheit liegen. Die letzten Brutplätze in Deutschland nach dem Bestandszusammenbruch befanden sich in Felsen, weil diese schwerer zugänglich waren. Es dürfte so etwas wie eine Selektion auf diesen sichereren Brutplatztyp stattgefunden haben. Noch heute bevorzugen z. B. die Uhus der Eifel die höchsten Wände von Brüchen und Felsen. Je höher die Wandhöhe, desto wahrscheinlicher ist eine Besiedlung (BERGERHAUSEN ET AL. 1989).
Jagdgebiet
Das Streif- oder Jagdgebiet (heute meist als Home Range bezeichnet) eines Uhus ist, wie Telemetriestudien zeigen, zwischen 26 km2 und 128 km2 groß, wobei die Größe des Jagdgebiets im Laufe eines Jahres und von Jahr zu Jahr schwankt (LEDITZNIG 1999). Die Größe des Jagdgebiets wird dabei vom Beuteangebot bestimmt, wobei es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gibt. Ein Uhujagdgebiet kann bis zu 6 andere Uhureviere berühren oder ganz einschließen. Der Uhu meidet den dichten Wald auf Grund seiner großen Flügelspannweite (bis 1,70 m) zur Jagd. Er nutzt offene Flächen wie Kahlschläge, Gewässer, Wege und Aufforstungen. In Niederösterreich fanden nur 4,1 % der Jagdflüge in Waldgebieten statt, obwohl 29,3 % der Fläche Wald war (LEDITZNIG 1999). In Offenlandbereichen von Wiesen und Äkkern fanden hingegen 89,3 % der Jagden statt. Die Größe und die Diversität (Verschiedenartigkeit) des vorhandenen Offenland für die Jagd ist der wesentliche Faktor in Hinblick auf die Besiedlung und die Anzahl der ausfliegenden Jungen (PENTERIANI ET AL. 2001, DALBECK 2003). Je abwechselungsreicher dieses Offenland ist, desto mehr Lebensraum bietet es unterschiedlichen Beutetieren. Auch Mülldeponien und Gewässer sind für Uhus besonders nahrungsreich. Agrarsteppen werden gemieden. Brutpaare mit überdurchschnittlich viel Wald müssen überdurchschnittlich weit zum Jagen fliegen (LEDITZNIG 1999). Sie haben deshalb eine schlechtere Energiebilanz in Hinblick auf die Flugstrecke und der Größe der Beute. Um dies auszugleichen, müssten diese Uhus größere Beute schlagen, was aber normalerweise nicht möglich ist. Bei schlechter Nahrungsversorgung bleiben die Junguhus körperlich zurück. Sie können dann bis zu 20 % leichter sein als gleichaltrige Jungvögel anderer Bruten (ebd. 1999). In nahrungsarmen, meist waldreichen Revieren beginnen die Weibchen bereits früher (nach der Huderphase) zu jagen, während in nahrungsreichen Revieren die Junguhus weiterhin bewacht werden. Bei unbewachten Jungvögeln steigt das Prädationsrisiko an. Uhus mit nahrungsarmen Revieren beginnen später zu brüten, haben weniger Eier und Bruterfolg (PENTERIANI ET AL. 2002). Auch die Lage des Brutplatzes zu den Jagdgebieten ist von Bedeutung (GÖRNER 1998). So ist es ungünstig, wenn die Uhus die Beute von Tallagen zu einem deutlich höher gelegenen Brutplatz transportieren müssen - wie z. B. an den Bruchhauser Steinen. Optimal hingegen ist es, wenn Uhus die Beute von einer Hochfläche zu einem tiefer gelegenen Horst schaffen können.
Das Klima im Brutgebiet wirkt sich sowohl makroklimatisch im Revier, als auch mikroklimatisch am Brutplatz aus (LEDITZNIG 1999, DALBECK 2003). So sinkt die Besiedlungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Höhenlage. Das Klima beeinflusst die Phänologie der Vegetation sowie Abundanz und Erreichbarkeit (z. B. unter geschlossener Schneedecke) der Beutetiere. Mikroklimatische Faktoren wie Temperatur, Wind-, Regen- und Sonnenexposition entscheiden mit über die Eignung des Brutplatzes. So kann bei einem gegen Wettereinflüsse ungeschützten Brutplatz die Brut leichter verloren gehen. Darum ist der Bruterfolg der einzelnen Brutplätze sehr unterschiedlich. Wie bei anderen Vogelarten auch bringen einige optimale Brutplätze den Großteil der Jungvögel einer Population zum Ausfliegen. Andererseits gibt es pessimale Brutplätze, wo fast nie ein Bruterfolg gelingt und sie bei einem solchen nur maximal einen Jungvogel zum Ausfliegen bringen.
Jagd
Durchschnittlich 20 Minuten nach Sonnenuntergang fliegt das Männchen vom Brutplatz ab und begibt sich auf Jagd (GLUTZ & BAUER 1980). Ausnahmsweise kommen Jagden in der Dämmerung vor. Die größten bekannt gewordenen Entfernungen zwischen Jagdgebiet und Brutplatz waren bei verschiedenen Brutplätzen beim Männchen 7,3 bis 8,1 km und beim Weibchen 5,2 bis 11,5 km (LEDITZNIG 1999). Beim Flug zum Jagdgebiet legen Männchen durchschnittlich 2,8 km und Weibchen durchschnittlich 2,6 km zurück. Der Uhu wendet verschiedene Jagdtechniken, wie Ansitzwartenjagd, Pirschflug, Boden- und Flugjagd an. Beim Pirschflug fliegt der Uhu häufig nur 1m über dem Boden (LEDITZNIG 1999). In freiem Gelände fliegt er meist im Zick-Zack-Flug, an linearen Strukturen im Gebiet wie Hecken, Waldrändern und Gewässern patrouillierend entlang. Beutevögel werden in der Regel am Schlafplatz überrascht und getötet. Angriffe sind häufig auch erfolglos. Genauere Untersuchungen darüber scheinen bisher zu fehlen. In einem Fall wurden in 15 Minuten sieben erfolglose Angriffsversuche auf den gleichen Stockententrupp registriert (LEDITZNIG 1999). Die Beute wird meist an bestimmten Orten am Brutplatz gerupft, gefressen oder deponiert (bei Beuteüberschuss werden Beutedepots angelegt). Im HSK war die größte gefundene Depotbeute ein Jungfuchs. Zumindest gerade selbständig gewordene Junguhus können in der nächsten Nacht zur Beute, die im Gelände liegengelassen wurde, zurückkehren.
Nur kleine Beute wird unzerteilt verschlungen, größere gerupft. Größere Knochen zerbeißt oder durchbricht ein Uhu. Auf welche Weise er Igelhäute ausschält - es bleiben nur die ausgeschälten Igelhäute zurück - ist noch unklar. Wenn möglich trinkt der Uhu regelmäßig. Unverdaute Reste der Beute werden als Gewölle ausgewürgt. Die Gewölle sind im Mittel 72 mm (43 - 129 mm) lang und 34 mm (19 - 44 mm) dick und grau (MEBS & SCHERZINGER 2000). Uhugewölle sind wegen ihrer Größe unverwechselbar.
Beute
Bei der Nahrungswahl zeigt sich der Uhu als Opportunist. Er jagt hauptsächlich diejenigen Beutetiere, die im jeweiligen Gebiet häufig und leicht erreichbar sind. Da der Uhu auch Aas annimmt, hat man schon Reste von Rehen und Hirschen bei ihm gefunden. Beute bis 3 kg Gewicht wird zum Horst transportiert (MEBS & SCHERZINGER 2000). Auffällig ist der hohe Anteil von geschwächten, behinderten und Knochenbrüche aufweisenden Beutetieren. In „Mäusejahren“ können diese Nager zur Hauptbeute werden. In Mitteleuropa bestehen zwischen 24 % und 43 % der Beute aus Mäusen und Ratten (MEBS & SCHERZINGER 2000). In Niederösterreich wurden in einem „Igeljahr“ 170 Igelschwarten bei einem einzigen Brutpaar gefunden (LEDITZNIG 1999). In norddeutschen Mittelgebirgen hat man bei einer Untersuchung von 13.293 Beuteresten herausgefunden, dass Igel den Hauptanteil der Beutemasse (25,6 %) ausmachen (Dahlbeck 2003). Ferner wurden jahreszeitliche Unterschiede bei der Beutewahl festgestellt (DAHLBECK 1994). Im Frühling und Sommer wurden viel Igel, Hasenartige, Greifvögel und Eulen geschlagen. Im Winter wurden Mäuse bedeutsam.
Nahrungszusammensetzung der Uhus aus dem nordwestdeutschen Mittelgebirgen 1986- 1992 (verändert nach DALBECK 2003) Beutetiere Anzahl Anteil % Masse % Igel 1583 11,91 25,6 Hasenartige: 2 Arten 1968 14,8 24,78 Mäuse: 13 Arten 3863 29,08 2,99 Ratten: 2 Arten 1533 11,53 9,88 Diverse Säugetiere: 14 Arten 324 2,22 2,43 Säugetiere: 32 Arten 9270 69,74 65,66 Tauben: 5 Arten 1257 9,45 10,45 Diverse Vögel: 62 Arten 2654 19,97 23,26 Vögel: 67 Arten 3911 29,42 33,71 Amphibien: 3 Arten 22 0,17 0,02 Fische: 6 Arten 69 0,52 0,59 Insekten: 3 Arten 20 0,15 0 Gesamt: 111 Arten 13293 100 100
Menschliche Verfolgung
Nach einer Schätzung haben noch im 17. Jahrhundert 2500 Uhubrutpaare im Gebiet der Bundesrepublik in den Grenzen bis 1990 gelebt (BERGERHAUSEN & RADLER 1989). Um diese Zeit wurden erstmals zuverlässige Schusswaffen verfügbar und eine intensive „Raubzeugbekämpfung“ setzte ein. Als „Raubzeug“ wurden alle Tierarten verfolgt, von denen die Bevölkerung annahm, dass sie Haustiere und Wild fressen. Diese allgemeine „Raubzeugbekämpfung“ wurde durch Abschussprämien behördlich gefördert. Tag- und Nachtraubvögel wurden schlicht als Räuber und Diebe bezeichnet. Alles was krumme Schnäbel und Fänge hatte, sollte ausgerottet werden. Ab 1665 zahlte das Herzogtum Calenberg (an der Leine im heutigen Niedersachsen gelegen), soweit es sich heute noch rekonstruieren lässt, die ersten Abschussprämien für Uhus in Deutschland (BERGERHAUSEN & RADLER 1989). Es folgten das Herzogtum Lüneburg 1695, Sachsen 1698, Österreich 1690 und Mecklenburg 1706. In Wittgenstein zahlten die Behörden ab 1731 20 Albus pro abgegebenen Uhufangpaar (KÖNIG 1967). Allein im Jahr 1735 wurden in Wittgenstein nach alten Akten 5 junge Uhus gefangen (als Hüttenuhus?). In den General-Tabellen der Hochfürstlich Wittgenstein Berleburgischen Jagd sind unter dem Raubzeug von 1735 bis 1847 23 Uhus als geschossen oder gefangen verzeichnet. Für Jagdaufseher und Förster war es darum äußerst lukrativ, allem „Raubzeug“ nachzustellen. Ob auch im Sauerland Uhuabschussprämien gezahlt wurden, ist mir unbekannt und ließe sich nur durch aufwendige Archivrecherche klären. In Preußen, zu dem das Hochsauerland zu jener Zeit gehörte, wurden nach einer amtlichen Statistik vom 1. April 1885 bis 31. März 1886 noch 190 Uhus erlegt (PIECHOCKI 1985). Der Uhu wurde als Feind des Wildes angesehen. So schreibt MEYER 1799: „Man kann ihn unter die ersten Raubvögel rechnen, und besonders, wenn er Junge hat, richtet er die größten Verwüstungen unter fliegendem und vierfüßigem Wildbret an, da er sodann junge Rebhühner, Auerhühner, Lämmer, Haasen u. a. den Jungen zuschleppt, und daher der jungen Brut des Wildbrets außerordentlich schädlich wird, indem dasselbe sich größtenteils des Nachts ins Feld begibt und sodann dem scharfen Gesichte, Geruche und Klauen dieses schädlichen Eulengeschlechts Preis gegeben ist; indem selbst der schnellfüßige Haase niemals ihren Klauen entkommt.“ Dieses schrieb Meyer nicht etwa im Zusammenhang mit der Jagd, sondern in einem Buch über Naturbeobachtungen im Sauerland. Noch bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts war bei vielen Ornithologen eine Einteilung der Vögel in nützlich oder schädlich verbreitet. Im Vogelbuch „Aus Deutschlands Vogelwelt“ wurde 1936 der Uhu in der Relation „Nutzen : Schaden“ mit 14:17 aufgeführt (NORDMARK & ZUKOWSKY 1936). Diese Einteilung in nützlich und schädlich erscheint uns heute mit unserem ökologischen Grundwissen nicht mehr nachvollziehbar. An Diskussionen über die Rabenvögel und den Kormoran lässt sich aber noch heute ein ähnliches emotionales, unwissenschaftliches Denken feststellen, erfreulicherweise fast nicht mehr bei Ornithologen. Einen kleinen Einblick über die Uhuverfolgung im heutigen HSK geben die folgenden Mitteilungen (FELDMANN 1963). Das letzte Brutpaar im Mühlenbachtal bei Brilon-Thülen wurde abgeschossen. Ferner wurde ein einzelnes Männchen noch 1897 oder 1899 an den Bruchhauser Steinen bei Olsberg-Bruchhausen geschossen. Am Uhufelsen bei Brilon-Alme wurde der Horst alljährlich ausgenommen. Zu Todesfällen von Uhus kam es auch durch die früher zur „Raubzeugbekämpfung“ häufig verwendeten Tellereisen. Da der Uhu an Aas geht, wurde er absichtlich oder unabsichtlich in Tellereisen gefangen.
Eine weitere wichtige Ursache für die Dezimierung, vielleicht sogar noch bedeutsamer als direkte Vernichtung, war das Aushorsten von Junguhus für die Hüttenjagd. So schreibt RAMMNER noch 1952: „Solche gezähmten Uhue leisten bei der Krähenvertilgung und der Raubvogelbekämpfung gute Dienste.“ Bei der Hüttenjagd wurde der Uhu auf einem krückenartigen Pfahl, der Jule, im freien Gelände gesetzt und zu Bewegungen animiert. SCHMIDT beschrieb 1913: „Durch diesen jähen Ruck seiner Sitzstange wird der Uhu jedes Mal zum Flügelschlagen und anderen Bewegungen veranlasst, durch die er sich den Vögeln bemerkbar macht.“ Fast sämtliche Tagvögel erkennen den Uhu als Feind und hassen auf ihn. Durch ihr Hassen (eher ein Necken und Foppen) wollen sie den Uhu aus ihrem Revier vertreiben. Dabei wird der Uhu unter Warnrufen umkreist, teils sogar angegriffen, oder die Vögel setzen sich auf den in günstiger Schussentfernung stehenden sogenannten Fallbaum. In einer getarnten Erdhütte verborgen, daher der Name Hüttenjagd, befand sich der Jäger und schoss die Möwen, Raben- und Greifvögel ab. Jäger fingen einst sogar Singvögel bei der Hüttenjagd (SCHMIDT 1913). Die Singvögel blieben, wenn sie sich beim Hassen setzten, an ausgelegten Leimruten hängen. Noch um 1964 war die Hüttenjagd mit lebenden Uhus in weiten Teilen Westeuropas verbreitet (verschiedene Artikel in ICBP 1964). Sie wurde bis in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts in beiden Teilen Deutschlands ausgeübt. Heute ist die Hüttenjagd mit lebenden Uhus in Deutschland verboten. Sie wird teilweise noch mit Uhupräparaten und Uhuattrappen gegen Rabenvögel ausgeübt. LEMKE schreibt 1982 über die Hüttenjagd: „Seit dem 16. Jahrhundert üblich, wird diese auch kulturhistorisch bedeutsame Jagdart bei uns – überwiegend aus Unkenntnis – kaum noch ausgeübt.“ In Österreich ist die Hüttenjagd ebenfalls verboten. Zumindest im Bundesland Vorarlberg gab es 2003 noch 3 gültige Ausnahmegenehmigungen zur Hüttenjagd mit lebenden Uhus (Kilzer mld.). Heute werden Greifvögel, die gleiche Hassreaktion ausnutzend, zur Beringung, Markierung und Besenderung von Ornithologen mit Uhuhilfe eingefangen. Bei dieser aus dem Orient stammenden Methode wird ein Uhu oder auch ein Uhupräparat hinter ein Netz gestellt und der Greifvogel fliegt, wenn er auf den Uhu hasst, ins Netz. Mit ausgehorsteten Junguhus wurde ein richtiger Handel betrieben (EPPLE 1987). FÜRSTENBERG schreibt 1910 über den Rückgang: „Diese traurige Tatsache ist einzig und allein darin begründet, dass der Uhu heute als recht einträgliche Handelsware gilt und die Horste, mochten sie auch noch so schwer zu erreichen sein, stets von hierauf besonders „eindressierten“ Ausnehmern ausgeraubt wurden.“ In Böhmen gab es von 1895 bis 1904 350 Aushorstungen, ferner 100 Abschüsse, 50 Tellereisenopfer und 30 Eierdiebstähle (HERRLINGER 1973). In Westfalen wurden von 1879 bis 1912 20 geschossen, 2 gefangen und 8 ausgehorstet. Eine einzige Tierhandlung in Ulm bot im Sommer 1914 83 ausgehorstete Junguhus zum Kauf an (HERRLINGER 1973). Einmalig war wohl das frühe Vogelschutzgesetz von 1777 in Lippe-Detmold, welches das Ausnehmen aller Vögel, also auch den sogenannten schädlichen, verbot (ROCKENBAUCH 1998
Nachdem die Ornithologen schon ab Mitte des 19. Jahrhunderts den Rückgang des Uhus beklagten und seinen Schutz forderten, beginnen die Regierungen um die vorletzte Jahrhundertwende langsam zu handeln. ENGELMANN zitiert 1928 ein Schreiben des zuständigen Ministeriums von 1904: „Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten schreibt sehr treffend: „Man vergesse über der Erwägung von der Nützlichkeit und Schädlichkeit der Vögel nicht, dass sie der Schmuck und das belebende Element der Natur sind, und schütze, ohne in besonderen Fällen auf Selbsthilfe zu verzichten, auch diejenigen Vögel, die zwar als vielfach schädlich bekannt, aber jetzt schon so selten sind, dass ihre dauernde Verfolgung einer Vernichtung der Art gleichkäme. Dahin gehören u. a. die Adler, Zwergfalken, der Uhu, der schwarze Storch, Eisvogel und die Wasseramsel.“ Fürstenberg forderte 1910 hohe Strafen für Erlegung, Nestraub und Ankauf geraubter Uhus und ferner Prämien für erfolgreiche Bruten und Anzeigen gegen Täter und Ankäufer. Der Naturschutz forderte aber nicht nur Schutzmaßnahmen von den Behörden, sondern er wurde auch selbst aktiv. Im Jahr 1916 - „wie früher, so auch in diesem Jahr“ - lobten die „Blätter für Naturschutz und Heimatpflege“ Schutzprämien für seltene Arten der Fauna und Flora aus (BENECKE 1916). 20 Mark erhielten Forst- und Jagdbeamte, aber auch andere Personen, in deren Gebieten Uhus ungestört brüten durften. Besonders bemerkenswert ist, dass BENECKE 1916 schrieb: „Wir treiben also nicht in einem bestimmten Gebiete praktischen Naturschutz, sondern überall, auch in uns befreundeten Ländern, wie bisher z. B. Österreich, und darauf kommt es an.“ Diese Prämien waren ausdrücklich auch als Ersatz für die entgangenen Schussund Fanggelder gedacht. Leider ist fast nichts über dieses Schutzprämiensystem bekannt. Die ersten Schutzgesetze im Deutschen Reich für Tagund Nachtraubvögel griffen anfangs noch nicht, die Bestände gingen weiter zurück. ENGELMANN schrieb 1928: „Alte Uhus wurden auf der Treibjagd, z. B. bei Jena, vor vielen Zeugen geschossen, ohne dass ein Hahn darum krähte. Ein Jäger fing in einem mit Krähen bestückten, auf Füchse gestellten Tellereisen binnen drei Tagen zwei alte Uhus, ein Paar. Und so geht es weiter.“ Engelmann forderte zum Schutz von seltenen Tag- und Nachtraubvögeln eine Meldepflicht von Präparatoren. Präparatoren sollten nur noch mit behördlicher Genehmigung seltene Arten wie Uhus ausstopfen dürfen. Bei rückfälligen Sündern forderte er Berufsverbot und bei Jägern Jagdscheinentziehung. Erst Mitte der 30er Jahre erließ die Reichsregierung unter den Nazis für diese Zeit vorbildliche Gesetze zum Schutz der Natur. Da es zur Nazizeit nicht ratsam war, die relativ gut überwachten Gesetze zu brechen, dürfte es erstmals seit Jahrhunderten wieder zu einem Bestandsanstieg der Uhupopulation in Deutschland gekommen sein. Dieser Anstieg dürfte auch in der noch waffenlosen Nachkriegszeit angehalten haben. Da die Menschen während des Zweiten Weltkrieges und in der Nachkriegszeit andere Sorgen hatten, ist der Bestandsverlauf jener Jahre fast nicht dokumentiert. Die Bestände gingen in den 50er und 60er Jahren in einigen Gebieten wieder zurück (GLUTZ & BAUER 1980). In der Eifel gab es die letzte Brut autochthoner Uhus erst 1963. Nur noch in Bayern, Thüringen und Sachsen brüteten Uhus. Mitte der 60er Jahren setzten verstärkte Schutzbemühungen des Naturschutzes ein. In Bayern und Ostdeutschland wurden nun einzelne Horste bewacht oder zumindest überwacht (FÖRSTEL 1983, GÖRNER 1998). In verschiedenen Bundesländern begann der ehrenamtliche Naturschutz mit Auswilderungen. Seit dieser Zeit befindet sich der Uhubestand fast überall im Aufwind (siehe Tabelle II.). Tabelle II. Uhu-Brutbestandsangaben für Deutschland (heutige Grenzen) nach Literatur Jahr Brutpaare 1900 160 - 180 1930 50 - 70 1975 180 - 220 1999 740 - 846 Noch immer ist Deutschland nördlich der Mittelgebirge fast uhufrei (z. B. Mecklenburg 0 - 1 Bp.). Nur in Schleswig-Hostein gibt es heute auf Grund von Auswilderungen 63 Brutpaare (2002) (HAMANN 2003). In Teilen von Bayern und Sachsen nimmt der Uhubestand seit einigen Jahren ab (LANZ & STAAB 2002, Augst mdl.). Die Experten vor Ort vermuten als Grund der zurückgehenden Reproduktion, Nahrungsmangel als Hauptursache (Augst, Förstel, Mebs mdl.). In Bayern wurde deshalb 2001 ein Artenhilfsprogramm für den Uhu gestartet. Allerdings hat sich der Bestand in Deutschland in den letzten Jahren auf 830-950 Brutpaare (Datengrundlage aus den Jahren 1998-2003) vergrößert (MEBS mdl.).
Auswilderung von gezüchteten Uhus
Bereits 1910, also noch mitten in der Rückgangsphase auf Grund massiver Verfolgungen, wurden im Deutschen Reich in Holstein und in der Göhrnde (Nieder Direkte menschliche Verfolgung scheint heute in Deutschland selten. Dafür nehmen menschliche Störungen und durch Menschen verursachte Gefährdungen zu. Aber es gibt immer wieder „Einzelfälle“, dass Uhus abgeschossen werden. Im Kreis Soest bei Erwitte wurde im März 2003 in der Brutnische (2002 dort 4 flügge Uhus) ein totes, schon mumifiziertes Uhuweibchen entdeckt. Wie die Röntgenuntersuchung zeigte, wurde der Uhu mit einer Kugel, also nicht mit Schrot, in den Kopf geschossen (Hegemann mail). Auch der Partner des Vogels war verschwunden. Wahrscheinlich wurde auch das Männchen abgeschossen. In Teilen Bayerns hat die Verfolgung scheinbar nie aufgehört (SCHERZINGER 1987, Scherzinger mdl.) Auch in Teilen Österreichs gibt es nach wie vor Nachstellungen (Steiner mdl.). Überhaupt häufen sich in letzter Zeit Meldungen, dass wieder verstärkt auf geschützte Arten geschossen wird. Falls derartige Fälle bekannt werden, bittet der VNV um sofortige Meldung, um der Sache nachzugehen.
Aktuelle Gefährdungen
Im Umkreis von 300 m um besetzte Brutplätze sollten keine Hochsitze errichtet werden, um Störungen zu vermeiden (PIECHOCKI 1985). Falls, wie in einem Fall im HSK, Hochsitze direkt in der Nähe des Brutplatzes errichtet werden, kann es zu gravierenden Störungen des Brutverlaufs kommen. Im besagten Brutplatz hat es nach der Errichtung des Hochsitzes keinen Bruterfolg mehr gegeben, obwohl dieser Platz vorher einer der erfolgreichsten im HSK war (viel Grünland im Revier), wovon unter anderem eine erfolgreiche Viererbrut zeugt. Auch in Niedersachsen sind Probleme mit Hochsitzen in der Nähe von Brutplätzen festgestellt worden (BRANDT 2003). In Deutschland und anderen Teilen Europas ist in Felsgebieten der Hauptkonfliktpunkt bezüglich Störungen des Uhus durch Menschen am Brutplatz das Klettern (BRANDT 2003, DAHLBECK 2003, MIHELIC 2003). In Bayern bleiben durch Störungen von Kletterern in Naturfelsen 10 bis 20 %, bei gutem Frühjahrswetter sogar 40%, der Bruten erfolglos (ebd.). Auch in Baden-Württemberg sind die Brutergebnisse an Kletterfelsen, auch in NSG, unterdurchschnittlich. So zeigt sich im Klettergebiet des mittleren Rurtals, dass der Bruterfolg dort der bei weitem schlechteste der Eifel ist (DALBECK 2003). Bis heute gibt es in NRW keine Brutplätze, wo das von Klettersportverbänden immer wieder geforderte räumliche Nebeneinander und zeitliche Nacheinander mit dem Uhu wirklich funktioniert. Die Kletterverbände kommen mit diesen Ideen immer erst, wenn ein Kletterverbot droht oder bereits besteht. Im HSK zeigt sich der Konflikt Naturschutz und Klettersport vor allen an den Bruchhauser Steinen (SCHUBERT 2001). Dort brüten sowohl Uhu als auch Wanderfalke. Auch beim Wanderfalkenschutz treten ähnliche Probleme mit Kletterern auf (ROCKENBAUCH 1998). Bei der Aufstellung des neuen Landschaftsplans Olsberg gibt es erhebliche Anstrengungen des Naturschutzes, um das absolute Kletterverbot an den Bruchhauser Steinen gegen die Lobby aus Kletterund Touristikverbänden, die Stadt Olsberg und politische Parteien zu verteidigen. Die Kletterer wollen die Brutplätze von Uhu und Wanderfalke räumlich und zeitlich vom Kletterbetrieb trennen. Die bisherigen Erfahrungen mit den Kletterern in der Eifel und im HSK zeigen, dass dabei letztlich Fauna und Flora verlieren würden. In den letzten Jahren sind an sechs verschiedenen Stellen, davon in vier NSG, illegale Kletteraktivitäten festgestellt worden (LINDNER 2003). Natürlich waren auch die Grundstückseigentümer nicht informiert. Auch zwei Brutplätze des Uhus, davon einer in einem NSG, waren davon betroffen. In beiden Fällen begann eine durch Kletterhaken gesicherte Kletterroute direkt am Brutplatz des jeweiligen Uhupaars. Ein Brutpaar gab vermutlich deshalb 2001 sein Gelege auf, der andere Brutplatz ist seit der Brutzeit 2001 ganz verlassen. Auf Grund solcher Vorfälle genießen die Kletterverbände kein Vertrauen beim Naturschutz. Von den illegalen Aktivitäten haben die Verbände angeblich keine Kenntnis und ihre Mitglieder machen so etwas selbstverständlich nicht. 12.3 Verdrahtung der Landschaft Ein besonders gravierendes Problem ist der Tod von Uhus an Stromleitungen. Zwischen 21 und 49 % der tot gefundenen Uhus sterben an Stromleitungen (RICHARZ 2001, DALBECK 2003). Die meisten verenden beim Sitzen auf Masten, beim Erdschluss zwischen spannungsführenden Leitern und geerdeten Bauteilen oder beim Kurzschluss zwischen Leiterseilen verschiedener Spannung durch Stromschlag an Mittelspannungsleitungen (1 bis 60 kV), da die Isolationsstrecken von nur 5 bis 30 cm vom Uhu leicht überbrückt werden. Ferner kommen auch Uhus beim Leitungsanflug um. Für die sichere Umrüstung gefährlicher Masten gibt es seit Jahren erprobte Verfahren (RICHARZ 2001). Die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft im VNV (OAG) hat in den 90er Jahren der damals noch zuständigen VEW alle damals bekannten Uhubrutplätze mitgeteilt und um Entschärfung gefährlicher Masten gebeten. 68 Mitte der 90er Jahre waren in Nordwestdeutschland bereits ca. 90 % der gefährlichen Mittelspannungsmasten umgerüstet (DALBECK 2003). Nach dem seit 04.04.2002 gültigen neuen Bundesnaturschutzgesetz müssen alle alten Masten und Bauteile von Mittelspannungsleitungen innerhalb von zehn Jahren gegen Stromschlag für Vögel nachgerüstet werden. Natürlich müssen auch alle neuen Leitungen gegen Stromschlag gesichert sein. Dies ist ein vorbildliches Gesetz zum Schutz der Vogelwelt in Deutschland. Die meisten anderen Länder in Europa sind von solch einem Gesetz noch weit entfernt. Im HSK, wie auch im gesamten Hochspannungsnetz, möchte die Firma RWE Net ihre Hochspannungsleitungen durch Markierungen an den Leitungen in gefährlichen Bereichen sicherer machen (BERNSHAUSEN ET AL. 2000). Zur Zeit läuft durch die Staatliche Vogelwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland im Auftrag von RWE Net eine Erfassung aller gefährlichen Abschnitte der Hochspannungsleitungen im Versorgungsnetz der ehemaligen VEW. Die OAG des VNV hat der Vogelwarte alle heutigen Uhubrutplätze und weitere für andere Vogelarten gefährliche Bereiche gemeldet. Weit ungünstiger sieht es am Freileitungsnetz der Bahn-AG aus. Da die Bahnstrecken im HSK nicht elektrifiziert sind, tritt dieses Problem hier nicht auf, aber schon im Märkischen Kreis und im Kreis Soest. Beim Leitungsanflug sterben die meisten Vögel, weil sie das sogenannte Erdseil, das höchste Leitungsseil von Hochspannungsmasten, nicht richtig wahrnehmen, wobei die Reviervögel meist weniger betroffen An einer Stromleitung zwischen Brilon-Messinghausen und -Hoppecke verendeter Uhu (Foto: W. Limpinsel) sind, es sterben vor allem Jung- und Zugvögel (RICHARZ 2001). Im Sauerland und Umgebung treten auf Grund der vielen Weidezäune relativ viele Drahtanflüge als Todes- und Verletzungsgrund auf (Limpinsel mdl.). Die Uhus scheinen bei der Jagd entlang der Zäune zu fliegen, um die Mäuse unter den Zäunen zu jagen, und bleiben hängen. Dieses Problem wird nicht zu lösen sein. 12.4 Verkehrsopfer Zunehmend kommen Uhus bei der Jagd im Straßenund Schienenverkehr um. In Süddeutschland sterben mehr als 40 % der Uhus im Verkehr (DAHLBECK 2003). Im HSK wurden in den letzten Jahren je drei Fälle toter Uhus durch Straßen- und Schienenverkehr bekannt. Um das Risiko für Uhus zu mindern, wurden ihnen im Weserbergland bis zu 5 m hohe Sitzstangen an Straßen angeboten (DALBECK 2003). Die Uhus müssen dann nicht mehr Leitpfosten und Leitplanken als Ansitzwarten nutzen. In verschiedenen Gebieten Europas wurden Straßenränder durch Bepflanzung mit Büschen und Bäumen für Eulen unattraktiv gemacht (verschiedene Vorträge bei Tagungen der AG Eulen). 12.5 Vergiftungen Bei der Bekämpfung von Wanderratten durch Gift, z. B. Bromadiolon, kann es zu Sekundärvergiftungen von Uhus kommen (GEMMEKE & JOERMANN 1993). Bromadiolon wird häufig zur Rattenbekämpfung auf Mülldeponien verwendet. Uhus sterben nicht beim Fressen einer Ratte, sondern müssen mehrere vergif69 tete Ratten fressen, um eine tödliche Dosis aufzunehmen. Da Uhus bevorzugt Beute schlagen, die wegen Vergiftungserscheinungen leichter schlagbar ist, kann dies vorkommen. Ein in Arnsberg noch lebend gefundener Uhu starb 2000 nach veterinärmedizinischem Befund an Vergiftungserscheinungen (E. Hegemann mdl.). 12.6 Windkraftanlagen Ein völlig neues Gefährdungspotenzial für den Uhu und die gesamte Vogelwelt tritt in den letzten Jahren durch die Windkraftanlagen auf. In NRW stehen zur Zeit ca. 1500 Anlagen, im Jahr 2020 sollen es laut Bündnis90/Die Grünen 2000 Anlagen sein (Westfalenpost am 17.12.03). Windkraftanlagen verändern nicht nur das Landschaftsbild nachhaltig, sondern sie erzeugen auch Lärm und Schattenwurf. Eine Scheuch- und Ablenkwirkung auf Zug- und Rastvögel ist vielfach nachgewiesen (ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001). Während im rasanten Tempo in Deutschland neue Anlagen, zum Großteil in riesigen Windparks, errichtet werden, hinkt die wissenschaftliche Forschung über deren Auswirkung auf Vögel und andere Tierarten hoffnungslos hinterher. Bisher wurden erst drei durch Vogelschlag an Windkraftanlagen getötete Uhus gefunden (Bergerhausen mdl.) – die Dunkelziffer wird hoch sein. Ein Uhubrutpaar im Stadtgebiet Arnsberg hat, seitdem eine Windkraftanlage oberhalb seines Brutplatzes installiert wurde, nur im Jahr der Errichtung einen Jungvogel aufgezogen. Danach gab es dort keine Bruten mehr, obwohl das Paar regelmäßig balzte. Andererseits gibt es bei Osnabrück seit Jahren erfolgreiche Bruten nur ca. 25 m unterhalb von vier Windkraftanlagen (Stangier mdl.). Diese unterschiedlichen Beobachtungen zeigen einen dringenden Forschungsbedarf über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf nachtaktive Vögel (optische und akustische Wahrnehmung der Rotorblätter). Es kann als fahrlässig bezeichnet werden, eine Technik in einem solchen Ausmaß in Deutschland und Teilen Europas aufzubauen, bevor überhaupt deren Auswirkung auf die Umwelt ausreichend untersucht wurde.
Schutzmaßnahmen
Bestand Wie bei fast allen anderen Tierarten ist die Habitatqualität auch für das Überleben des Uhus entscheidend. Also, Artenschutz durch Biotopschutz! Beim Uhu betrifft dies den Brutplatz, also bei uns im Sauerland fast ausschließlich Steinbrüche, und das Jagdgebiet. 13.1 Brutstandorte im HSK Der Anteil von Steinbrüchen als Brutplatz schwankt in Deutschland zwischen 0 % und 100 %. Im steinbruchlosen Schleswig-Holstein gibt es keine Steinbruchbruten. In Thüringen sind es schon 20 % (GÖRNER 1998). Selbst in den relativ felsreichen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern finden schon jeweils um 50 % der Bruten in Brüchen statt (ROCKENBAUCH 2001, LANZ & STAAB 2002), in Niedersachsen schon 71 % (BRANDT 2003). Im MK und dem Kreis Soest sind aktuell jeweils 100 % der Brutplätze Steinbrüche. Bis 1996 brüteten im HSK alle Uhus in Steinbrüchen. Im HSK gab es seit der Wiederbesiedlung 1976 31 verschiedene Brutplätze, nur zwei (6,5 %) Brutplätze waren in Naturfelsen. Weitere zwei Brutplätze (6,5 %) gab es in von Menschen geschaffenen Felsstrukturen. Es handelte sich dabei um den Felseinschnitt einer stillgelegten Bahntrasse und um eine Felswand, die bei der Erweiterung eines Industriebetriebs in den Berg hinein entstand. Die anderen 27 Brutplätze (87 %) befanden sich in Steinbrüchen. Es gab in 17 betriebenen und in 13 stillgelegten Brüchen Bruten. Zwei Steinbrüche sind in beiden Kategorien aufgeführt, da es in ihnen sowohl während des Abbaus als auch nach Abbauende bzw. nach Wiederaufnahme des Betriebs in einem stillgelegten Steinbruch Bruten gab. Die Uhus brüteten in den Steinbruchbereichen, in denen zur Balzzeit gerade kein Gestein abgebaut wurde. In mindestens zwei Fällen gab es nach Änderung der Abbaurichtung während der Brutzeit Brutverluste. Beide Brüche werden aber bis heute vom Uhu genutzt. Insgesamt war der Bruterfolg überraschenderweise in Steinbrüchen, die sich im Abbau befinden, besser als in stillgelegten (genauere Auswertung erfolgt später). Dies kann nur auf den Ausschluss von Störungen wie Klettern u.s.w. zurückgeführt werden. 13.2 Steinbrüche als wichtiger Sekundärbiotop Die Zusammenarbeit zwischen Uhuschützern im HSK und den Steinbruchbetreibern ist recht unterschiedlich. Im schlimmsten Fall einer Nichtzusammenarbeit wurde nach der Bitte den Brutplatzbereich vorerst vom Abbau zu verschonen, genau dieser Bereich systematisch zersprengt, obwohl dort später gar nicht abgebaut wurde (Gandras mdl.). In diesem eher kleinen Steinbruch gab es seitdem nie wieder eine Brut. In einem positiven Beispiel wird aktuell der Brutplatzbereich nicht, wie eigentlich vor70 gesehen, mit Abraum verkippt. Bei alten Abgrabungsgenehmigungen für Steinbrüche wurde in ganz Westdeutschland fast immer eine Verfüllung der „Landschaftsnarbe“ nach Beendigung des Abbaus vorgesehen. Dadurch gehen deutschlandweit immer wieder aktuelle und potenzielle Brutplätze verloren (BRANDT 2003, LANZ & STAAB 2002). Inzwischen haben auch die Naturschutzbehörden den Wert von Steinbrüchen als Sekundärbiotop erkannt (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ 2001). Aufgelassene Steinbrüche haben nicht nur für Uhus und andere Felsbrüter, sondern auch für viele andere Arten von Fauna und Flora eine große Bedeutung als Sekundärbiotop (PODSCHOL ET AL. 1997). So wurde im HSK in Steinbrüchen mit Uhuvorkommen auch das nördlichste Vorkommen der Zippammer in Europa entdeckt. Falls sich in der Nähe von Brüchen, wie z. B. in den Stadtgebieten Brilon und Marsberg, Magerrasen befinden, können sich diese in die stillgelegten Steinbrüche ausbreiten. Leider entstanden im HSK auch Steinbrüche direkt in Magerrasengebieten, die so vernichtet wurden oder weiter vernichtet werden, da gültige Abbaugenehmigungen bestehen. Auch für Amphibien haben Steinbrüche eine wichtige Bedeutung. So befindet sich im HSK eins von nur zwei Vorkommen der Kreuzkröte in einem stillgelegten Bruch. Leider wurden im HSK zwei Steinbrüche mit Uhubrutplätzen in den 90er Jahren soweit mit Bodenaushub und Bauschutt verkippt, dass sie als Brutplätze unbrauchbar wurden. In einem weiteren Steinbruch konnte 1998 zusammen mit der Untere Landschaftsbehörde unseres Kreises (ULB HSK) eine Verkippung eines Brutplatzes verhindert werden. Die ULB genehmigte auf Grund des vom VNV gemeldeten Uhubrutplatzes die Verkippung nicht. Auch ein anschließendes Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigte das Verkippungsverbot. Aktuell werden vier stillgelegte Steinbrüche mit Uhubrutplätzen im HSK verkippt. Die für den Uhu und andere Arten wichtigen Bereiche von zwei dieser Steinbrüche wurden im Landschaftsplan Hoppecketal als NSG geschützt. Zusammen mit der ULB HSK wird der VNV versuchen, auch die beiden anderen Brutplätze zu erhalten, indem der jeweilige Horstbereich von der Verkippung ausgenommen wird. Auch ohne Verkippung gehen in Deutschland Uhubrutplätze durch Aufforstung, meist sogar im Zuge von Rekultivierungsmaßnahmen, verloren (BRANDT 2003). 13.3 Mitarbeit des VNV an Genehmigungsverfahren und Biotopverbesserungen In den letzten Jahren wurden im HSK zwei Steinbrüche neu erschlossen, ein weiterer soll in Kürze folgen. Fast alle zur Zeit im Abbau befindlichen Steinbrüche haben in den letzten Jahren für großzügige Erweiterungsflächen Genehmigungen erhalten. Im HSK wurde und wird der VNV bei allen Steinbruch- Genehmigungsverfahren der letzten Jahre im Rahmen seiner Mitwirkungsmöglichkeit nach § 58 (früher § 29) Bundesnaturschutzgesetz beteiligt und konnte/ kann so die Belange des Naturschutzes konstruktiv vertreten. Bereits beim Scopingtermin zu Beginn eines solchen Verfahrens, bei dem Untersuchungsraum und -umfang für den Genehmigungsantrag festgelegt werden, ist der VNV meist durch ein Mitglied vertreten. Falls dies nicht möglich ist, wird zumindest eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Im Verfahren wird vom VNV auf alle wichtigen Vorkommen der Flora und Fauna, unter anderem des Uhus, hingewiesen. Eine naturschutzfachliche Bewertung der geplanten Steinbruchfläche ist schwierig, weil während der Planungsphase noch nicht genau absehbar ist, welches Artenspektrum sich wirklich ansiedeln wird. Zumindest bei Erweiterungsverfahren liegt aber mit der bereits bestehenden Abbaufläche eine Referenzfläche vor. Glücklicherweise wird in den letzten Jahren im HSK als Folgenutzung für die nach dem Abbau stillgelegten Steinbrüche meist „Naturschutz“ vorgesehen. Zumindest der Großteil oder alle Felswände sollen in den neu genehmigten Steinbrüchen oder Erweiterungen erhalten werden. Dies ist in anderen Gebieten von NRW und Deutschland leider bei weitem nicht so. Für die Folgenutzung Naturschutz wurden in Deutschland in der Regel zwischen 1 % und 10 % der Steinbrüche bereitgestellt (RANFTL 2001). Teilweise werden leider immer noch Aufforstungen der Steinbruchsohle nach Abbauende vorgeschlagen und genehmigt. Der VNV lehnt im Interesse der Natur solche Aufforstungen mit anschließender Forstwirtschaft ab. Ab einer bestimmten Baumhöhe, welche von der Wandhöhe abhängt, ist der jeweilige Steinbruch nicht mehr für Bruten des Uhus und anderer Felsbrüter geeignet. Für fast alle anderen Arten der Flora und Fauna geht der Lebensraum bereits bei der für die Aufforstung nötigen Aufschüttung von Bodenmaterial verloren. Ein positiver Nebeneffekt der Folgenutzung Naturschutz: Man spart das Geld der Rekultivierung. Denn bei der Folgenutzung Naturschutz renaturiert sich die Natur selbst. 71 Andererseits können Steinbruchbetreiber mit einer Verkippung mit Bodenaushub und Bauschutt viel verdienen; und dieses Material muss irgendwo entsorgt werden. Wünschenswert wäre deshalb eine sorgfältige Einzelfallentscheidung, da der Wert der Steinbrüche für die Natur sehr unterschiedlich ist. Bei den immer größer dimensionierten Brüchen wäre teilweise eine Teilverkippung möglich, aber mindestens eine potenzielle Brutwand muss für Felsbrüter ganz erhalten bleiben. Bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den jeweiligen Steinbruch werden, aus Sicht der Naturschutzverbände, immer noch meist völlig unzureichende Vorschläge gemacht, die leider allzu oft von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt werden. Die Vorschläge des VNV werden oft nicht berücksichtigt. Wenn Bedenken und Vorschläge des VNV auch von den Fachbehörden, ULB-HSK, der Höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung und der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF), geteilt werden, haben sie eine Chance auf Berücksichtigung. Der VNV schlägt z. B. regelmäßig die Anlage von Brutnischen für Felsbrüter in den Stellungnahmen zu Steinbruchverfahren vor. Im HSK ist geplant, dem Uhu künstliche Brutnischen zu schaffen, wie dies bereits in anderen Gebieten geschah (GLUTZ & BAUER 1980, GÖRNER 1998). Im MK wurde bereits 1994 im Lennetal in einem stillgelegten Steinbruch eine Brutnische durch zwei Sprengungen durch das Naturschutzzentrum MK geschaffen (Obergruber mdl.). Sogar die angrenzende Bundesstraße musste dafür kurzzeitig gesperrt werden. Im HSK wurden bisher nur Brutnischen für Wanderfalken angelegt (LINDNER 1998). Seit 1999 wird eine der neun geschaffenen Wanderfalkennischen vom Uhu genutzt. Bis zur Brutzeit 2004 sollen in einem inzwischen durch den VNV angekauften Steinbruch zwei zugewachsene Brutplätze freigeschnitten und die Nischen verbessert werden. Um den Uhus die Nahrungsgrundlage und damit letztendlich das Überleben zu sichern, ist es entscheidend, das Offenland, hauptsächlich Grünland, in einem Umkreis von mindestens 5 km um den Brutplatz zu erhalten (BERGERHAUSEN 1997, LEDITZNIG 1999). Darum sollte es als Landschaftsschutzgebiet auswiesen werden. Im Zuge des Landschaftsplans Hoppecketal geschah dies auch weitgehend. Die Anlage von Aufforstungen und Weihnachtsbaumplantagen müsste verhindert werden, was auf Grund der Rechtslage leider nicht immer möglich ist. Da die Uhus bis 1999 nur in Steinbrüchen, von denen viele sich noch im Abbau befanden, brüteten, gab es bis 1999 keine Bruten in NSG. 1999 brüteten im NSG „Bruchhauser Steine“ erstmals Uhus in einem NSG. Im seit 2002 rechtsverbindlichen Landschaftsplan Hoppecketal wurden auch 5 Uhubrutplätze in stillgelegten Steinbrüchen als NSG gesichert. Aktuell sind im HSK nur 7 von 31 Brutplätzen als NSG geschützt. Auch unter der Berücksichtigung, dass von den 31 Brutplätzen aktuell nur noch 28 Plätze für eine Besiedlung in Frage kommen, machen die 7 besiedelten NSG nur 25 % der Brutplätze aus. Der Anteil der NSG mit Brutplätzen wird noch kleiner, wenn die aktuell fünf potenziellen Brutplätze, Plätze mit einzelnen Männchen, berücksichtigt werden. Bei den 33 Uhurevieren machen die 7 NSG-Brutplätze nur noch 21 % aus. Zumindest alle stillgelegten Steinbrüche mit Uhuvorkommen, für die noch keine Verkippungsgenehmigung besteht, sollten bei der derzeitigen Aufstellung der noch fehlenden Landschaftspläne im HSK und anderswo als NSG oder Naturdenkmal (ND) dauerhaft geschützt werden. Aber selbst im Landschaftsplan Hoppecketal wurde ein stillgelegter Steinbruch mit Uhuvorkommen, inzwischen auch Brutplatz der Zippammer, der praktisch vollständig von einem NSG, gleichzeitig auch FFH-Gebiet, umgeben ist, nicht geschützt. Auch durch die Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union wird die Schutzsituation des Uhus in Deutschland und im HSK nicht viel besser (BRANDT 2003, DALBECK 2003). Dabei ist die Art in Anhang I der VSchRL aufgeführt, also eine Art, für die spezielle Schutzgebiete einzurichten sind. Bei der Auswahl der Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete spielte der Uhu praktisch keine Rolle (DALBECK 2003). 13.4 Einrichtung von Schutzzonen um die Brutplätze Eine weitere Möglichkeit zum Uhuschutz, auch außerhalb von Schutzgebieten, sind Horstschutzzonen. In der DDR wurden bereits 1965 die ersten Horstschutzrichtlinien für seltene Vogelarten eingeführt. Diese Horstschutzrichtlinien finden sich nun in den Landesnaturschutzgesetzen in Ostdeutschland wieder (LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MV 1999). Dabei wird mit zwei Schutzzonen gearbeitet. In der Horstschutzzone I von 100 m um den Horst ist es verboten die Bestockung oder den Charakter des Gebiets zu verändern. Und in einer festgelegten Zeit, meist 1. März bis 31. August, ist jede Nutzung, auch die Jagd, verboten. In der Horstschutzzone II (100-300 m um den Horst) ist ebenfalls jede Nutzung in einer festgelegten Zeit, meist wieder 1. März bis 31. August, verboten. 72 Bei der praktischen Umsetzung der Horstschutzrichtlinien gibt es unter den heutigen Verhältnissen in Ostdeutschland jedoch zahlreiche Vollzugsdefizite. Die nun seit vielen Jahren in Ostdeutschland bestehenden Horstschutzrichtlinien sind leider bisher nicht einmal bei vielen Naturschützern in Westdeutschland bekannt. BERGERHAUSEN (1997) fordert speziell für den Uhu eine 200m-Tabuzone (Schutz als NSG, ND) um aktuelle, potenzielle sowie Traditions-Bruthabitate. Die Ruhezone (Schutz zusammen mit Tabuzone als NSG) sollte 500 m und die Vorsorgezone (Nahrungshabitat als Landschaftsschutzgebiet) 5 km um Brutplätze umfassen. In der Ruhezone soll die gängige Nutzung, auch der Abbau, erlaubt sein. Spezielle Uhuschutzzonen erscheinen jedoch illusorisch. Nur über Einführung von allgemeinen Horstschutzrichtlinien in westdeutschen Bundesländern wäre ein Schutzzonenkonzept durchsetzbar. 1998 und 2003 konnte der VNV je einen Steinbruch mit Uhukommen ankaufen. Um den im November 2003 angekauften Steinbruch liegen auch wertvolle Magerrasen. Diese Ankäufe waren nur durch die Bereitstellung der Gelder durch die NRW-Stiftung möglich. Die Ankäufe führte jeweils das Amt für Agrarordnung Soest durch. Der Uhu und andere attraktive Arten wie z. B. der Wanderfalke können dabei als „Flaggschiffarten“ für den Naturschutz genutzt werden, um Biotope und deren Arteninventar zu schützen, um so anderen weniger attraktiven Arten wie z. B. Schnecken, Käfern, Flechten u.s.w. zu helfen. Denn solche Arten sind zum Teil weit bedrohter als der Uhu, aber kein Hahn kräht nach ihnen.
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- Uhu-Webcam des SWR
- Eurasian Eagle Owl
- Eurasian Eagle Owl and other owl pictures
- Eurasian Eagle Owl Description, photos and calls
- Pictures and calls
- Ageing and sexing (PDF) by Javier Blasco-Zumeta
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