PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Wahlkommission
Wahlkommissionen sind die kleinen Gremien, die ad hoc zur lokalen Durchführung politischer Wahlen bestellt werden.
Sie sind für einen Wahlsprengel (Stimmbezirk) zuständig, der meist einige hundert Wahlberechtigte umfasst, und sorgt für die geordnete, unverfälschte Stimmabgabe im zugeordneten Wahllokal.
Die Kommissionen bestehen im Regelfall aus 2-3 Beamten einer Kreis- oder Landesdienststelle, die die Funktion von Wahlleiter, Stellvertreter und allenfalls eines Helfers ausüben. Ferner entsenden die Parlamentsparteien 1 oder 2 ehrenamtliche Beisitzer in jede Kommission; bei allfälligen Unregelmäßigkeiten haben sie das Recht und die Pflicht, zur Einhaltung der Wahlordnung einzugreifen. Bei Streitfällen ist eine Abstimmung und eine Protokollierung vorgesehen.
Die kleineren wahlwerbenden Parteien haben die Möglichkeit,sog. Wahlzeugen als freiwillige Wahlbeobachter beizustellen. Die gesamte (maximal etwa 10-köpfige) Kommission überwacht auch die Unversehrtheit der Wahlkuverts und der Wahlurne und ist bei der Auszählung anwesend. Das Ergebnis jedes Wahlsprengels wird auf rasche, vordefinierte Weise an die nächsthöhere Stelle weitergeleitet und die versiegelten Wahlakte nachgesandt.
Siehe auch
- Allgemeines und spezielles Wahlrecht, Wahlsystem, Wählerevidenz
- Wahlvorschlag, Parteienspektrum, Kandidatenliste
- Wahlzelle, WahlgeheimnisStimmzettel, Wahlmaschine
- Verhinderung von Wahlfälschung, Wahlprüfung.
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Geof angelegt am 02.06.2005 um 03:06,
Alle Autoren: Svíčková, MerlLinkBot, Ben4Wiki, Perrak, Chatter, Rita2008, Gamma9, Foundert, Rax, Obersachse, Georg Messner, Geof