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Günther Beckstein

Aus PlusPedia
Version vom 8. Mai 2013, 14:42 Uhr von I.Tzik (Diskussion | Beiträge) (Zitate: wenn du es nicht nötig hältst, auf der Diskussionsseite zu antworten)
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😃 Profil: Beckstein, Günther
Beruf deutscher Politiker (CSU), MdL, Bayerischer Innenminister
Persönliche Daten
23. November 1943
Hersbruck


Günther Beckstein (* 23. November 1943 in Hersbruck) ist ein deutscher Politiker (CSU).

Beckstein war zunächst Innenminister in Bayern. 2007 löste er dem früheren Bundeskanzler-Kandidaten Edmund Stoiber als Ministerpräsident in Bayern ab. Nach dramatischen Verlusten bei der Landtagswahl 2008 trat er zurück.

Zitate

Hintergrund: Muhlis Arı, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist wurde mit 14 ohne seine Eltern in die Türkei abgeschoben. Das BVG entschied später, dass die Abschiebung rechtswidrig war.

  • Muhlis Arı war ein jugendlicher Intensiv-Straftäter, der zum Zeitpunkt seiner Abschiebung ein über 1000 seitiges Strafregister für 61 Straftaten hatte.
    • Bis auf zwei weitere Taten (also insgesamt 62) geschahen alle vor seinem 14. Geburtstag, so dass er strafunmündig war. [1]
      • Er terrorisierte seine Klassenkameraden
      • Er erpresste, verletzte und schlug seine Opfer zusammen und bedrohte sie mit Messern
      • Er beging Diebstähle und Einbrüche
      • Er war Autoknacker
      • Er schlug einen Mitschüler krankenhausreif
      • Er brach einem anderen Jungen zweimal das Nasenbein

Beckstein rechtfertigte die Abschiebung[2] des in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Passtürken Muhlis Arı im Rückblick:

  • "Mehmet war ja kein Einzelfall. Wir hatten damals mit jugendlichen Mehrfachtätern aus dem Integrationsmilieu ein erhebliches Problem. Deshalb ging es auch darum, ein Exempel zu statuieren......Die Abschiebung war eine generalpräventive Maßnahme. Und die hat gewirkt, wir hatten die sogenannte Muhlis-Delle in der Kriminalstatistik. Die Zahlen weisen nach, dass danach in ganz München die Straftaten von jugendlichen Intensivtätern drastisch nach unten gegangen sind." (Begründung, warum ein 14 Jähriger in Deutschland geborene Serienstraftäter, der bis zu seiner Abschiebung über 60 Straftaten begangen hatte, in die Türkei abgeschoben wurde. [3]
    • Hierbei handelt es sich um die Rechtfertigung eines christlichen Politikers, warum ein 14 Jähriger in Deutschland geborenes Kind legaler Einwanderer ohne seine Eltern in die Türkei abgeschoben wurde und warum ein solches Kind anders behandelt wurde, als ein Kind deutscher Eltern.
    • Angemessen wäre eine Arreststrafe oder einige Monate Gefängnis gewesen. (POV)
    • Das BVG hat die erste Abschiebung für verfassungswidrig erklärt.
    • Der Großteil der Straftaten geschahen VOR dem 14. Lebensjahr. Somit konnte er nicht strafrechtlich dafür bestraft werden. Trotzdem werden ihm diese Straftaten vorgehalten. Ohne diese waren es letztlich relativ wenige - ca. Zwei.
    • Der Sohn legaler Einwanderer hatte später seine eigenen Eltern verprügelt und damit gedroht, diese zu töten. Nachdem diese ihn angezeigt hatten, erhielt er eine Jugendstrafe von 18 Monaten, der er sich durch Flucht in die Türkei entzog)
      • Der Bayrische Staat und der Innenminister Beckstein haben überhaupt keine Anstrengungen unternommen, ihn zurück nach Deutschland zu holen, um ihn hier zu Verantwortung für seine Straftaten zu belangen. [4] Das obwohl er in Deutschland geboren wurde - und ein Kind Deutschlands war.
    • Dieser Fall zeigt klar, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und die Herkunft der Täter in der Rechtsprechung eine Rolle spielt, obwohl dies laut GG nicht so sein sollte. (POV)[5]
  • "Mein Credo war: Großzügig gegenüber denjenigen, die sich integrieren und hart zu denen, die das nicht tun." (Erklärung in dem gleichen Interview)
  • Mehmet habe bei uns nichts zu suchen Wer sich "so aufführe", der habe "sein Gastrecht verwirkt". [2]
    • Anmerkung: Mit welcher Dreistigkeit kann ein christlicher Politiker von einem Menschen, der in diesem Land geboren auf aufgewachsen ist, von "Gast" sprechen? (POV)

Ehrungen und Auszeichnungen

Auftritte


Weblinks

Einzelnachweise